Institutionelle Zuwendungen unter besonderer Berücksichtigung des Haushaltsjahres 2021 und des Coronavirus
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 19/10481 und 19/17084)
„Zuwendungen sind nach wie vor ein bedeutendes haushaltsrechtliches Instrument bei der Wahrnehmung der Bundesaufgaben. Gerade ressortpolitisch im Blickpunkt stehende wichtige Maßnahmen werden oftmals über Zuwendungen umgesetzt“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 5).
Dies schreibt Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, in seinem Vorwort zur zweiten Auflage des Bandes „Prüfung der Vergabe und Bewirtschaftung von Zuwendungen – Typische Mängel und Fehler im Zuwendungsbereich“ (s. o.). Weiter heißt es darin:
„Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich insbesondere aus § 23 BHO und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Danach ist unter einer Zuwendung eine öffentlich-rechtliche Geldleistung zu verstehen, die der Bund im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz an eine Stelle außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke unter den Voraussetzungen gewährt, dass
- an der Zweckerfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Bundesinteresse besteht,
- der Zweck ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt wird,
- der Empfänger vor der Bewilligungsentscheidung keinen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten unmittelbar durch Rechtsvorschriften begründeten Anspruch hat,
- kein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 21).
Von besonderem Interesse für die Fragesteller ist dabei die sogenannte institutionelle Förderung, darunter „versteht man eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (VV Nummer 2.2 zu § 23 BHO). Gefördert wird die Institution als solche“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwv-band-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 23 f.).
Die Fragesteller möchten sich auf den neuesten Stand hinsichtlich der institutionellen Zuwendungen bringen und ihr Wissen vor dem Hintergrund des Coronavirus vertiefen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Institutionen im Sinne des § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), die Beträge in Form einer institutionellen Zuwendung aus den Mitteln des Bundeshaushaltes bekommen, sind seit der Bundestagsdrucksache 19/17084 hinzugekommen (bitte nennen und gemäß den Fragen auf Bundestagsdrucksache 19/10481, vgl.: Bundestagsdrucksache 19/17084, aufschlüsseln)?
Wie viele derartige Institutionen gibt es aktuell insgesamt (bitte nennen und je Ressort aufschlüsseln)?
a) Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln sind sämtliche Institutionen in der 18. und 19. Wahlperiode, einschließlich des Haushaltsjahres 2021, jeweils ausgestattet (bitte nach Personal, Geldmitteln und Haushaltstitel je Institution aufschlüsseln und ausgehend von den bereits erfolgten Antworten nach Haushaltsjahren fortschreiben)?
b) Welche personellen und finanziellen Mittel erhalten sämtliche Institutionen in der 18. und 19. Wahlperiode, einschließlich des Haushaltsjahres 2021, insgesamt (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Welche derartigen Institutionen befassen sich mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen (bitte nach Empfänger und Geber – z. B. Ressort –, Zuwendungszweck sowie bei Projektmitteln nach Einzelprojekten sowie Beginn und Ende der Befassung aufschlüsseln?)
a) Mit welchen finanziellen Mitteln sind diese Institutionen insgesamt hierfür ausgestattet (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
b) Mit welchen personellen Mitteln sind diese Institutionen insgesamt hierfür ausgestattet (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?