Verbringung nicht abgesetzter Kälber aus Deutschland in EU-Staaten
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Franziska Gminder, Berengar Elsner von Gronow und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und ist zum Staatsziel erklärt worden (https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/staatsziel-tierschutz.html). In deutschen Milchviehbetrieben fallen vermehrt zur Mast vorgesehene Kälber der Rassen Schwarzbunte, Rotbunte und Braunvieh an (https://provieh.de/die-ueberzaehligen-kaelber), für die innerhalb Deutschlands oft keine ausreichende Nachfrage besteht (https://www.agrarheute.com/markt/tiere/drama-kaelbermarkt-preise-tiefpunkt-569966). Bislang wurden solche Kälber in EU-Mitgliedstaaten verbracht, überwiegend nach den Niederlanden. Aus den süddeutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg werden die Kälber auch nach Spanien verbracht (https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/kaelber-erlass-spanien-101.html).
Die rechtlichen Vorgaben dafür sind in der EU-Rechtsverordnung für Transporte mit langer Dauer begründet. Beim Transport kommt es auch zur erhöhten Sterblichkeit der Kälber in den Lastkraftwagen (http://www.ign-nutztierhaltung.ch/sites/default/files/PDF/IGN_FOKUS19_Broschuere_Kaelberaufzucht_web.pdf). Durch den Empfänger der Tiere muss innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung über die Einhaltung der Standards erfolgen. Eine Zustandsmeldung sollte auch im Falle einer Beanstandung an die zuständigen Behörden erfolgen (Artikel 15 (1) VO (EU) 1/2005). Die Rückmeldung erfolgt über ein als Fahrtenbuch (nach Anhang II) bezeichnetes Dokument und das beim Handelsverkehr nach der EU-Verordnung (VO (EU)) Nummer 599/2004 verpflichtend anzuwendende Handelskontroll- und Datenbanksystem der EU, TRACES (Kontrollberichte beim innergemeinschaftlichen Handel).
Derzeit werden seitens der deutschen Veterinärbehörden zeitweise kaum noch Verbringungen von nicht abgesetzten Kälbern nach Spanien abgefertigt. (https://www.djgt.de/news/20200816134340_200816_DJGT_StN_Reformbeduerftigkeit_Tiertransportrecht.pdf). Die Veterinärämter berufen sich infolge auf eine Neubewertung der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Tränkeinrichtungen in den Transportfahrzeugen (https://www.bundestag.de/resource/blob/505894/479c6b55c4e606f16e5b0405d17d6d46/WD-5-034-17-pdf-data.pdf). Der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass die vorgesehenen Tränkeinrichtungen für Kälber ungeeignet sind (Kapitel VI Nummer 2 Anhang I VO (EU) 1/2005). Die Verordnung (EG) Nummer 1/2005 regelt die „Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie die Beförderungsdauer und Ruhezeiten“ von noch nicht abgesetzten und mit Milch ernährten Kälbern. Diese Kälber „müssen nach einer Beförderungsdauer von neun Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause erhalten, insbesondere damit sie getränkt und nötigenfalls gefüttert werden können“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/505894/479c6b55c4e606f16e5b0405d17d6d46/WD-5-034-17-pdf-data.pdf). Nach dieser Ruhepause kann die Beförderung für weitere neun Stunden fortgesetzt werden. Auf die Notwendigkeit bestimmter Vorrichtungen für das Tränken von Kälbern auf Tiertransporten wird folgendermaßen hingewiesen: „Sofern Kälber transportiert werden sollen, die nur an das Tränken aus Eimern mit Gummisaugern gewöhnt sind, müssen entsprechende Vorrichtungen zur Versorgung eingebaut sein oder mitgeführt werden“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/710594/8888112d192e3bbbae33b7ffbd2c964c/WD-5-080-20-pdf-data.pdf). Für Kälber steht ein der Physiologie und den Verhaltensansprüchen genügendes „automatisches“ Versorgungssystem, wie in der Verordnung gefordert, bisher weder für Elektrolytnoch für Milchaustauschertränke noch für ihre Temperierung zur Verfügung (https://www.bundestag.de/resource/blob/505894/479c6b55c4e606f16e5b0405d17d6d46/WD-5-034-17-pdf-data.pdf). „Eine reine Wassertränke wird den Ansprüchen von Kälbern auf langen Transporten nicht gerecht, auch droht hier die Gefahr der Wasserintoxikation. Lange Transporte dieser Tierkategorien sind deshalb zu versagen, so lange während der vorgeschriebenen Ruhepausen eine bedarfs- und verhaltensgerechte Versorgung mit temperierter Elektrolyt- oder Milchaustauscherlösung (cave: Durchfall) aus Vorrichtungen mit verformbaren Saugern nicht möglich ist.“ Veterinäre in den Mitgliedstaaten der EU teilen diese Bedenken nicht, woraufhin die dort zugelassenen Transportfahrzeuge nach der VO (EU) 1/2005 mit kälbergerechten Zapfentränken nicht zur Verfügung stehen, sodass an Bord auch für Kälber nur Schalentränken mit Wasser oder fest installierten Tränknippel angeboten würden, die zur ordnungsgemäßen Versorgung der Tiere im Normalfall nicht ausreichen würden (https://www.djgt.de/news/20200816134340_200816_DJGT_StN_Reformbeduerftigkeit_Tiertransportrecht.pdf, Seite 6 ).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der abgesetzten Kälber aus den deutschen Bundesländern, und in wie vielen Sendungen wurden diese in den Jahren 2014 bis 2020 mit dem Bestimmungsort Spanien abgefertigt (bitte nach Jahr, Bundesland und wenn möglich nach Alter der Kälber aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Verkaufspreis für ca. 14 Tage alte Milchkälber entwickelt (bitte nach männlichen und weiblichen Kälbern für die Jahre 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen bzw. Einbußen auf die Weltmarktpreisentwicklung bezüglich der vermehrt auftretenden Blauzungenkrankheit und der Futterknappheit der vergangenen Jahre (https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/nachrichten/gemischte-gefuehle-bei-mutterkuhhaltern-11686350.html)?
In welche Länder innerhalb der EU wurden von 2014 bis 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abgesetzte Kälbertransporte über neun Stunden Fahrtzeit organisiert?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der so transportierten Kälber, wie viele der Sendungen wurden davon in den Jahren 2014 bis 2020 über die Rückmeldung nach Abschnitt 5 der Anlage zur VO (EU) 1/2005 durch Fahrtenbuch und bzw. oder TRACES Schäden (transportunfähig) oder verendet gemeldet (nach Abschnitt 3 Ziffer 4.6 Anlage zur VO (EU) 1/2005)?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über den Gesamtbestand der gehaltenen Kälber im Alter von bis zu zwei Monaten in den Jahren 2014 bis 2020?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Sterberate-Todesfälle in der entsprechenden Altersgruppe in den Jahren 2014 bis 2020 ein?
In welchen europäischen Ländern wurden die Tiertransportlastwagen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß dem deutschen System (Gewährleistung von Tiertränken) ausgestattet?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung Langstreckentiertransporte in Drittstaaten bereits durch Nutztierstrategien bzw. entsprechende Verordnungen unterbunden?
Hat Deutschland die angestrebten EU-Rechtsvorschriften (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005R0001&from=DE) zur Harmonisierung der Gemeinschaftsvorschriften nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen geändert, und werden die normierten EU-Regeln bereits angewandt?
Wenn eine Normierung geplant war, ab wann wird ein Verbot auf nationaler Ebene wirksam werden, und worin waren die bürokratischen oder technischen Hemmnisse der europaweiten Umsetzung begründet?
Konnte Deutschland seine Position in der EU-Ratspräsidentschaft zu einem Verbot dieser Tiertransporte für alle Mitgliedsländer nutzen?
In welche Drittstaaten und in welchem Umfang werden bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2020 nicht abgesetzte Kälber transportiert?
Ist der Bundesregierung vom russischen Dienst für veterinärrechtliche Überwachung bekannt, dass bei Langstreckentiertransporten (für Kälber) derzeit keine Versorgungsstellen nach neun Stunden in Betrieb sind?
Wenn ja, wie versucht die Bundesregierung diesen Missstand zu beheben, und welche Regelungen gibt es diesbezüglich (https://www.bauernzeitung.de/brennpunkt-corona-getreide/tiertransporte-ins-ausland-im-visier/)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Transport in vorgelagerte innereuropäische Staaten geregelt, die lediglich als Zwischenstation für Kälbertransporte dienen?