Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fallzahlen zu Straf- und Gewalttaten gegen Amts- und Mandatsträger haben sich zuletzt steil nach oben entwickelt. Wurden im Jahr 2018 noch 1 256 Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK) im Unterthemenfeld „gegen Amts-/Mandatsträger“ gemeldet, waren es im Jahr 2019 bereits 1 674, was nach Darlegung des Bundeskriminalamtes (BKA) unter Berücksichtigung veränderter Meldemodalitäten einem Anstieg um ca. 33,3 Prozent entspricht. Die Gewaltdelikte (87) sind sogar um 107 Prozent angestiegen. Das BKA führt dies vor allem auf die Zunahme in den PMK-Bereichen „rechts“ und „nicht zuzuordnen“ aus (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=11).
Auffällig ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der hohe Anteil jener Delikte, die das BKA keinem Phänomenbereich zuordnen kann (727 Fälle im Jahr 2019 und damit rund 44 Prozent, gegenüber 38 Prozent im Jahr 2018.) Dies wirft aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, inwiefern das bisherige PMK-System überarbeitungsbedürftig ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger wurden bislang im Jahr 2020 verzeichnet?
a) Welche Gewalttaten wurden dabei verzeichnet (bitte Straftatbestände vollständig angeben und PMK-Bereichen zuordnen)?
b) Haben sich diese Gewalttaten alle gezielt körperlich gegen die Amtsoder Mandatsträger gerichtet oder auch gegen Sachen, die mit diesen in Zusammenhang gebracht werden (etwa Fahrzeuge, Häuser usw., bitte ggf. die Zahlen nach Angriffen auf Person sowie Sachen aufgliedern)? Wie viele Amts- oder Mandatsträger wurden verletzt?
c) Welche weiteren Straftaten wurden dabei verzeichnet (bitte die zehn wichtigsten Straftatbestände vollständig angeben und diese sowie sonstige Straftatbestände den PMK-Bereichen zuordnen)?
Welchen Parteien gehören die von den Straftaten betroffenen Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Deutschen Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen; sollten dem BKA auch Meldungen zu Straftaten gegen nur regional oder örtlich tätige Wählergruppen zugehen, diese bitte ebenfalls anführen)?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. vom BKA oder Bundesamt für Verfassungsschutz signifikante Unterschiede bei der Betroffenheit von Amtsträgern einerseits und Mandatsträgern andererseits (bitte ggf. darstellen)?
Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger sind mutmaßlich von Anhängern der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene begangen worden, und welchen Parteien gehören die betroffenen Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen Parteien sowie ggf. nur regional oder örtlich tätigen Wählergruppen aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den hohen Anteil von Delikten, die keinem PMK-Bereich zugeordnet werden können, und welche Angaben kann sie ungeachtet der Nicht-Zuordnung zu diesen Delikten machen (etwa hinsichtlich Angriffszielen, Themengebieten u. a.)? Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und inwiefern hält sie eine Überarbeitung des PMK-Erfassungssystems für geboten?
Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten wurden bislang im Jahr 2020 verzeichnet (bitte ggf. auch Einrichtungen und Repräsentanten von nicht als Partei konstituierten Wählergruppen berücksichtigen)?
a) Welche Gewalttaten wurden dabei verzeichnet (bitte Straftatbestände vollständig angeben und PMK-Bereichen zuordnen), und wie viele davon waren nach Einschätzung der Bundesregierung gezielt gegen Leben oder Gesundheit von Parteimitgliedern bzw. Parteirepräsentanten und wie viele gegen mit der jeweiligen Partei verbundene Sachen (wie Häuser, Büros, Fahrzeuge usw.) gerichtet? Wie viele Personen (Parteimitglieder bzw. Parteirepräsentanten bzw. auch Unbeteiligte wie Passanten oder Hausbewohner) wurden verletzt?
b) Welche weiteren Straftaten wurden dabei verzeichnet (bitte die zehn wichtigsten Straftatbestände vollständig angeben und diese sowie sonstige Straftatbestände den PMK-Bereichen zuordnen)?
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang haben die Täter die Gefährdung Unbeteiligter in Kauf genommen (etwa Passanten, Hausbewohner usw.)?
Repräsentanten bzw. Einrichtungen welcher Parteien waren von den vorgenannten Straftaten betroffen (bitte nach sämtlichen im Deutschen Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten sind mutmaßlich von Anhängern der Reichsbürger- bzw. Selbstverwalterszene begangen worden, und gegen welche Parteien waren diese Straftaten gerichtet (bitte Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
Ist gewährleistet, dass es bei den Angaben zu Amts- bzw. Mandatsträgern sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten keine Doppelerfassungen gibt (ansonsten bitte soweit wie möglich aus den Antworten auf die obigen Fragen herausrechnen)?
Worauf ist nach Einschätzung der Bundesregierung die zahlenmäßige Entwicklung der Straftaten gegen Amts- bzw. Mandatsträger sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten im Wesentlichen zurückzuführen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche politischen Themen bildeten nach Einschätzung der Bundesregierung den jeweiligen Hintergrund für die Straftaten gegen Amts- bzw. Mandatsträger sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten (bitte soweit wie möglich zahlenmäßig aufgliedern)?
a) Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger sind mutmaßlich von Kritikern der staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen wie den Anhängern der sog. Querdenker-Bewegung bzw. im Kontext der Kritik an den staatlichen Corona-Eindämmungsmaßnahmen begangen worden, und welchen Parteien gehören die betroffenen Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Deutschen Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
b) Wie viele der verzeichneten Straftaten gegen Amts- oder Mandatsträger fanden vor dem Hintergrund der Kritik an der Flüchtlings- und Migrationspolitik statt, und welchen Parteien gehören die betroffenen Amts- oder Mandatsträger an (bitte nach sämtlichen im Bundestag sowie in den Länderparlamenten und dem Europaparlament vertretenen Parteien aufgliedern und Gewaltdelikte gesondert herausstellen)?
Wie viele Tatverdächtige wurden in Zusammenhang mit Straftaten gegen Amts- bzw. Mandatsträger sowie Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und bislang im Jahr 2020 ermittelt, und welchen Phänomenbereichen lassen sich diese zuordnen?
Mit welcher weiteren Entwicklung im Bereich der Straftaten gegen Amtsoder Mandatsträger bzw. Parteieinrichtungen bzw. Parteirepräsentanten rechnet die Bundesregierung (auch im Hinblick auf die im Jahr 2021 anstehenden Wahlen zu Länderparlamenten und dem Deutschen Bundestag), worauf führt sie dies zurück, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?