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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrolle von Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.02.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2607721.01.2021

Kontrolle von Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Dr. Achim Kessler, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist für die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) laut § 17 AÜG nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zuständig. Damit ist die BA sowohl für die Erteilung der Verleiherlaubnisse als auch für die die Überwachung der Einhaltung des AÜG und die entsprechende Kontrolle der Erlaubnisinhaber verantwortlich. Außerdem finden zugleich Vermittlungen in die Arbeitnehmerüberlassung statt.

Mit der am 1. April 2021 in Kraft tretenden Beschränkung von Leiharbeit in Schlacht- und Zerlegebetrieben der Fleischwirtschaft, kommen weitere Kontrollaufgaben auf die BA zu, da sie die Einhaltung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von vier Monaten seitens der Verleihbetriebe kontrollieren muss.

Für die Fragesteller ein Anlass, um Informationen zur Kontrolltätigkeit der BA in der Vergangenheit bei der Bundesregierung zu erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Arbeitgeber mit Verleiherlaubnis gibt es, und wie viele davon haben ihren Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 insgesamt sowie unterschieden nach befristeter und unbefristeter Verleiherlaubnis angeben)? Wie viele ausländische Verleiher hatten eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, und wie hoch war jeweils ihr Anteil an allen Verleihern?

2

Wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassung verwehrt bzw. entzogen (bitte jährlich seit 2016 darstellen sowie die Gründe für Nichtzulassung oder Entzug der Erlaubnis angeben und nach Ost/ bzw. West sowie Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele Kontrollen gab es seit der am 1. April 2017 in Kraft getretenen AÜG-Reform, ob das Streikbrecherverbot für Leiharbeitnehmer eingehalten wurde, und wie viele Beanstandungen gab es dabei?

4

Wie lauten aktuell Standort, Zuständigkeit, Personalausstattung und Anzahl der Erlaubnisinhaber im Zuständigkeitsbereich der Prüfteams?

5

Wie viele Prüfungen von Verleihbetrieben wurden jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung von der BA durchgeführt, und wie viele davon waren

a) angekündigte Vor-Ort-Prüfungen,

b) unangekündigte Vor-Ort-Prüfungen bzw.

c) Inhouse-Prüfungen?

6

Wie vielen Hinweisen auf Verstöße gegen das AÜG seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. der Sozialversicherungsträger ist die BA seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung nachgegangen, und wie viele Hinweise hatten einen Entzug der Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung zur Folge (bitte jährlich absolut und relativ angeben und nach Bundesländern differenzieren)?

7

Wie viele geahndete Verstöße, Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld, Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, Ahndungen mit Geldbuße gab es jährlich seit 2017, und wie hoch war jährlich die Summe der Buß- und Verwarnungsgelder?

8

In wie vielen Fällen haben Prüfungen jährlich seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Widerruf der Erlaubnis, zur Befristung bzw. Nichterteilung einer unbefristeten Erlaubnis oder zu Auflagen geführt (bitte jährlich ausweisen)?

9

Wie viele Fälle von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sind aufgedeckt worden (bitte jährlich seit 2017 angeben sowie nach Ost bzw. West und Bundesländern differenzieren)?

10

Wie viele der offen gemeldeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitnehmerüberlassung zuzuordnen, und wie viele Vermittlungen der Bundesagentur für Arbeit erfolgen in die Branche der Arbeitnehmerüberlassung (bitte sowohl absolute Zahlen als auch den Anteil ausweisen, die aktuellsten verfügbaren Daten angeben sowie jährlich seit 2016 darstellen)?

11

Sieht die Bundesregierung einen Konflikt in dieser Aufgabenmonopolisierung für das AÜG seitens der BA, da sie in ihrer Vermittlungstätigkeit auf gute Zusammenarbeit mit den Verleihbetrieben angewiesen ist und diese zugleich effektiv kontrollieren soll?

Berlin, den 18. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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