Asylanträge von Geflüchteten aus der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Putschversuch im Sommer 2016 und dem nachfolgenden Ausnahmezustand hat die Anzahl der von türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Deutschland gestellten Asylanträge deutlich zugenommen. „Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen gehen wir davon aus, dass die hohe Zahl der Asylanträge türkischer Staatsangehöriger auch auf die politische Situation in der Türkei zurückzuführen ist”, heißt es aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf eine Anfrage von EURACTIV Deutschland bezüglich der Hintergründe (https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/).
Für 2019 registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr als 11 000 Asylgesuche aus der Türkei. Zwischen Januar und November 2020 wurden 5 346 Asylsuchende aus der Türkei registriert. Damit lag die Türkei hinter Syrien, dem Irak und Afghanistan auf Platz vier der häufigsten Herkunftsländer (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154287/umfrage/hauptherkunftslaender-von-asylbewerbern/; https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/).
Waren es bis 2015 vor allem Angehörige der kurdischen Bevölkerungsgruppe, die in Deutschland Asyl beantragten, so gingen die meisten Asylanträge von Flüchtlingen aus der Türkei 2019 auf nichtkurdische türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurück (https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/). Verglichen mit den Angehörigen anderer Herkunftsstaaten werden türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger am häufigsten aufgrund von Verfolgung als Geflüchtete anerkannt. Laut den Zahlen des BAMF für das Jahr 2019 wurde rund einem Viertel aller türkischen Asylsuchenden aus diesem Grund Flüchtlingsschutz gewährt, in nahezu allen Fällen aufgrund staatlicher Verfolgung. Dies gilt jedoch nicht für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Während Anträge von (vermeintlichen) Anhängerinnen und Anhängern der Gülen-Bewegung, die von der türkischen Regierung für den Putschversuch von 2016 verantwortlich gemacht wird, am häufigsten positiv beschieden werden, fällt die Schutzquote für Kurdinnen und Kurden trotz der Unterdrückung dieser Bevölkerungsgruppe und der scharfen Verfolgung auch legaler politischer Parteien wie der HDP in der Türkei deutlich niedriger aus. Nach Ansicht von Juristinnen und Juristen, die Asylsuchende aus der Türkei vertreten, ist dies darauf zurückzuführen, dass Repressionsmaßnahmen gegen Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung in einem zugänglichen System dokumentiert werden, während eine solche Dokumentation der Verfolgung bei Kurdinnen und Kurden oftmals fehle (https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Gründe für eine Flucht aus der Türkei sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit haben sich diese Fluchtgründe in den letzten fünf Jahren verändert?
Wie viele Asylantragssteller aus der Türkei wurden zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 registriert (bitte nach Jahren und Quartalen aufgliedern sowie nach Geschlecht, und Minderjährige angeben)?
a) Wie viele Asylanträge stammen jeweils von türkischstämmigen und von kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern?
b) Wie wurden die Asylanträge von türkischstämmigen und kurdischstämmigen Asylantragstellerinnen und Antragstellern (bitte differenzieren) jeweils beschieden (bitte nach Jahren und nach Anerkennung nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG), subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG, Abschiebeverbote, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln)?
c) Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die Gesamtschutzquote sowie die Gesamtschutzquote ohne Berücksichtigung der formellen Ablehnungen für Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei insgesamt sowie getrennt nach türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern (bitte Jahren und Quartalen aufschlüsseln)?
Wie viele Klagen von Asylsuchenden aus der Türkei gegen Bescheide des BAMF gab es 2019 und 2020 (bitte nach Jahren und zwischen kurdisch- und türkischstämmigen Asylsuchenden differenzieren)?
Wie haben die Gerichte in den genannten Jahren über diese Klagen entschieden (bitte so wie in Frage 2b differenzieren), und wie viele Klagen von Asylsuchenden aus der Türkei sind derzeit bei den Gerichten anhängig (bitte soweit möglich zwischen kurdisch- und türkischstämmigen Asylsuchenden differenzieren)?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer Entscheidung des BAMF bei Asylverfahren von Asylsuchenden aus der Türkei in den Jahren 2019 und 2020 (bitte nach Jahren auflisten und soweit möglich zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Asylsuchenden differenzieren)?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung, d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bei Asylverfahren von Asylsuchenden aus der Türkei in den Jahren 2019 und 2020 (bitte nach Jahren auflisten und soweit möglich zwischen türkisch- und kurdischstämmigen Asylsuchenden differenzieren)?
Wie hoch lag in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die Quote der Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei, die nach Kenntnis der Bundesregierung eine Universität besucht haben (bitte nach Halbjahren aufgliedern und angeben, ob ein Hochschulabschluss erreicht wurde)?
Wie hoch lag nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die Quote der Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei, die nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei im Staatsdienst (einschließlich Berufssoldaten) waren (bitte nach Halbjahren aufgliedern)?
Inwieweit unterscheidet sich die Schutzquote für kurdischstämmige Asylsuchende aus der Türkei von derjenigen nichtkurdischstämmiger türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
a) Welche möglichen Gründe für eine Differenz in den Schutzquoten zwischen kurdischen und nichtkurdischen Asylsuchenden aus der Türkei sieht die Bundesregierung?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Repressionsmaßnahmen gegen Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung in einem zugänglichen System dokumentiert werden, während eine solche Dokumentation der Verfolgung bei Kurdinnen und Kurden oftmals fehlt (https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/), und inwieweit ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung ein Grund für eine mögliche Differenz in den Schutzquoten zwischen kurdischen und nichtkurdischen Asylsuchenden aus der Türkei?
Wie erklärt sich die Bundesregierung politisch den – zumindest anhand der bereits vorliegenden Zahlen von Januar bis November 2020 zu erkennenden – massiven Rückgang der Zahl von Flüchtlingen aus der Türkei im Jahr 2020 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154287/umfrage/hauptherkunftslaender-von-asylbewerbern/; https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/mehr-fluchtmigration-aus-der-tuerkei/)?
Wie viele Abschiebungen in die Türkei gab es in den Jahren 2019 und 2020 (bitte nach Jahren differenzieren), und wie viele Asylsuchende aus der Türkei wurden in diesem Zeitraum in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Jahren und Zielstaaten aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Abgeschobenen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewiesen bzw. hatten eine Ausweisungsverfügung (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
b) Wie viele der Abgeschobenen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als „Gefährder“ eingestuft (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass im September 2020 ein Mitglied der oppositionellen HDP, dessen Asylantrag in Bulgarien abgelehnt worden war, in die Türkei abgeschoben und nach der Abschiebung durch türkische Behörden inhaftiert wurde (https://bulgaria.bordermonitoring.eu/2020/09/20/turkish-citizen-deported-from-bulgaria-to-turkey-without-a-fair-asylum-procedure/), und welche Konsequenzen zieht sie aus diesem Vorgang?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass der bulgarische Ministerpräsident Bojko Metodiew Borissow, der bulgarische Geheimdienst und der frühere bulgarische Generalstaatsanwalt Sotir Tsatsarov die türkischen Behörden dabei unterstützt haben sollen, oppositionelle türkische Staatsangehörige zu verfolgen (https://bulgaria.bordermonitoring.eu/2020/09/20/turkish-citizen-deported-from-bulgaria-to-turkey-without-a-fair-asylum-procedure/), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verantworten, türkische Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Systems nach Bulgarien zu überstellen?
Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nach der Festnahme des (zwischenzeitlich freigesprochenen) Vertrauensanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara Yilmaz S. geänderten Hinweise zur Erstellung von Anfragen durch das BAMF an das Auswärtige Amt, wonach eine Überprüfung von Dokumenten durch das Auswärtige Amt derzeit grundsätzlich nicht erfolgen kann, auf die Entscheidungspraxis des BAMF aus?
Wie kommt das BAMF nach der Änderung der Hinweise zur Erstellung von Anfragen an das Auswärtige Amt nun der Sachverhaltsermittlung nach?
Inwieweit sind an die Fragestellerinnen und Fragesteller herangetragene Informationen zutreffend, wonach Asylsuchende aus der Türkei in Folge der geänderten Hinweise im Asylverfahren zum Teil mit einer erhöhten Beweislast konfrontiert sind, Beweisanträgen nicht gefolgt wird und Asylanträge in der Folge als unbegründet abgelehnt werden, weil die Fluchtgeschichten nicht glaubhaft seien?
Entspricht es weiterhin dem Kenntnisstand der Bundesregierung, dass die türkischen Behörden Informationen zu insgesamt circa 900 Anfragen erhalten haben, die Herrn S. im Zeitraum von 2017 bis zu seiner Verhaftung im September 2019 von der Deutschen Botschaft Ankara zu Recherchezwecken im Rahmen von Amtshilfeersuchen des BAMF und der Verwaltungsgerichte übermittelt worden waren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 19/21762)?
Wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass circa 900 Anfragen im Zeitraum von 2017 bis zur Verhaftung des Vertrauensanwalts im September 2019 in die Hände türkischer Behörden gelangt sind, während in diesem Zeitraum insgesamt etwa 3 590 Anfragen des BAMF an das Auswärtige Amt ergangen sind (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/16825)?
Wie viele Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, sind insgesamt von der Festnahme von Herrn S. in der Türkei betroffen, und wie viele Personen wurden darüber bislang informiert?
In wie vielen Fällen wurde seit Bekanntwerden der Verhaftung von Herrn S. betroffenen Asylsuchenden ein Schutzstatus zuerkannt (bitte so aufschlüsseln wie zu Frage 2b und auch nach Entscheidungen durch das BAMF und durch die Verwaltungsgerichte differenzieren)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Asylsuchende, die von der Festnahme von Herrn S. betroffen waren, denen aber kein Schutzstatus durch das BAMF oder die Verwaltungsgerichte zuerkannt wurde, in die Türkei abgeschoben wurden?
Was ist der Bundesregierung ggf. darüber bekannt, ob hiervon betroffene Asylsuchende in der Türkei Verfolgung durch türkische Behörden ausgesetzt waren, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?