BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Gesamteuropäisches Überwachungsnetz" für polizeiliche Observationseinheiten

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.02.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2604021.01.2021

„Gesamteuropäisches Überwachungsnetz“ für polizeiliche Observationseinheiten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Um die verdeckte Observation und Überwachung zu verbessern, hatten sich europäische Behörden in drei Netzwerken organisiert (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3766 sowie Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/120). Polizeien aus Osteuropa, Finnland und Malta waren Mitglied der 2017 in Prag gegründeten „Surveillance Cooperation Group“ (SCG). Die Staaten des Westbalkans sowie Österreich schlossen sich im „Surveillance Expert Network for Southeast Europe“ (SENSEE) zusammen. Alle übrigen EU-Mitgliedstaaten, die assoziierten Schengen-Mitglieder Norwegen und die Schweiz sowie Europol waren Teil der „European Surveillance Group“ (ESG), auch Großbritannien arbeitet dort mit (https://www.statewatch.org/analyses/2018/undercover-policing-the-alphabet-soup-of-cross-border-networks-groups-and-projects).

Sämtliche Überwachungsnetzwerke gehören nicht zur Europäischen Union, die Bundesregierung bezeichnet sie als „informell“. Unter dem deutschen EU-Ratsvorsitz wurden die drei Strukturen nun unter dem Dach der „European Surveillance Group“ zusammengeführt und bei der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ als „Expertengruppe“ angegliedert (Antwort auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/23819). Damit soll „ein einheitliches gesamteuropäisches Überwachungsnetz“ entstehen, das Techniken und Methoden der verdeckten Überwachung europaweit standardisiert und die grenzüberschreitende Observation vereinfacht.

Die deutsche Initiative zur Fusion der drei Netzwerke geht auf die „Versammlung der Regionalgruppen zur verdeckten Observation und Überwachung“ (ARGOS) zurück, die Europol 2014 in Den Haag organisiert hat und an der Behörden aus 37 Ländern teilnahmen. Zu dieser Zeit gehörte das Bundeskriminalamt zur Steuerungsgruppe der ESG, die damals unter dem anderen Namen „Crossborder Surveillance Group“ (CSW) firmierte (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3766). Anschließend wurden Mitglieder von SENSEE und der SCG zu Veranstaltungen und Übungen der ESG eingeladen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwiefern beteiligt sich das Bundeskriminalamt weiterhin an dem von Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nehmen derzeit daran teil, und welche Themen werden dort aktuell behandelt (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6223)?

2

Wann, und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung Treffen des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort behandelt (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/6223)?

3

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG), des „Surveillance Expert Network für Southeast Europe“ (SENSEE) und der „European Surveillance Group“ (ESG), die nun unter der Bezeichnung ESG zu einer Expertengruppe der EU-Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ verschmolzen sind, und welche der genannten Staaten gehören der übrig gebliebenen Gruppe nicht mehr an (vgl. Antwort auf die Schriftliche Fragen 20 auf Bundestagsdrucksache 19/23819 sowie 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/120)?

4

Welche polizeilichen Abteilungen des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder waren in den drei Gruppen jeweils organisiert?

5

Wer ergriff nach Kenntnis der Bundesregierung die Initiative zur Auflösung der erst 2017 in Prag gegründeten SCG und des SENSEE, und welche Bedenken hatten die früheren Mitglieder hierzu geltend gemacht?

a) Wann endet nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitgliedschaft Großbritanniens in der ESG?

b) Falls dies noch offen ist, nach welcher Maßgabe dürfen die dortigen Behörden in der ESG mitarbeiten?

c) Welche britischen Behörden sind derzeit in der ESG organisiert?

6

Welche Drittstaaten dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung an Treffen der ESG teilnehmen?

7

Inwiefern bzw. wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Zusammenlegung der SCG, des SENSEE und der ESG die „Versammlung der Regionalgruppen zur verdeckten Observation und Überwachung“ (ARGOS) aufgelöst, und falls diese weiterbesteht, mit welchen Mitgliedern, und zu welchem Zweck?

8

Gehört bzw. gehörte das Bundeskriminalamt zur Steuerungsgruppe der Gruppen oder der ARGOS, und falls ja, in welchen Zeiträumen?

9

Wer leitet die ESG nach Kenntnis der Bundesregierung, welcher Zeitraum ist hierfür veranschlagt, wer soll diesen Vorsitz anschließend übernehmen, und nach welchem Verfahren wird dies bestimmt?

10

Inwiefern verfügt die ESG nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Sekretariat oder eine Geschäftsführung, und welche Kosten entstehen dafür?

11

Inwiefern geht die Ansiedlung der ESG als „Expertengruppe“ bei der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit finanziellen Verpflichtungen der Europäischen Union einher, und wie werden diese übernommen?

12

Wie viele Europäische Ermittlungsanordnungen in Strafsachen haben welche Bundesbehörden (auch in ihrer Eigenschaft als Zentralstelle) seit Inkrafttreten der Richtlinie 2014/41/EU vom 3. April 2014 an welche EU-Mitgliedstaaten gerichtet (bitte für die einzelnen Jahre ausweisen)?

a) Wie viele dieser Anordnungen betrafen die Genehmigung verdeckter Ermittlungen unter Nutzung falscher Identitäten gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2014/41/EU vom 3. April 2014?

b) Was hat die Bundesregierung dem tschechischen Tisch bei Eurojust auf den Juli 2018 versandten Fragebogen geantwortet, in dem nach Bedingungen für die Genehmigung verdeckter Ermittlungen durch Beamte, die verdeckt handeln oder falsche Identitäten benutzen, gefragt wurde („Report on Eurojust’s casework in the field of the European Investigation Order“, Eurojust im November 2020)?

13

Welche rechtlichen Grundlagen und technischen Werkzeuge nutzen die Polizeien des Bundes im Allgemeinen zur grenzüberschreitenden Observation und „Übernahme“ von Zielpersonen durch Behörden benachbarter Länder, und inwiefern sind diese aus Sicht der Bundesregierung verbesserungswürdig?

14

Welche rechtlichen Grundlagen und technischen Werkzeuge nutzen die Polizeien des Bundes im Allgemeinen zur grenzüberschreitenden Nacheile in benachbarte Länder, und inwiefern sind diese aus Sicht der Bundesregierung verbesserungswürdig?

15

Inwiefern ist das heimliche Ausstatten eines Fahrzeugs mit einem Abhörgerät aus Sicht der Bundesregierung von Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU vom 3. April 2014 (Ermittlungsmaßnahme zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs) gedeckt, und welche Unterschiede bestehen, wenn dieses Fahrzeug von dem überwachenden Mitgliedstaat verwanzt wurde und anschließend grenzüberschreitend verfolgt wird zu dem Fall, dass eine solche Ausstattung von einem Vollstreckungsstaat begehrt wird?

16

Welche Diskrepanzen sieht die Bundesregierung bezüglich der grenzüberschreitenden Observation und „Übernahme“ von Zielpersonen durch Behörden benachbarter Länder sowie der Nacheile zwischen dem Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. den Prüm-Beschlüssen und bi-, trioder multilateralen Übereinkünften einzelner EU-Mitgliedstaaten, wie könnten diese überwunden werden, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung hierzu im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes?

a) Inwiefern sollten bei einer solchen grenzüberschreitenden Überwachung auch neue Regelungen für den Einsatz von Drohnen-Peilsendern gefunden werden?

b) Wie könnten entsprechende Genehmigungsverfahren verbessert werden?

Berlin, den 8. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen