Rechtsextreme Chatgruppe der Bundeswehr in Neustadt am Rübenberge und Brandanschläge auf Gastronomiebetriebe von Inhabern mit Migrationshintergrund
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ende November 2020 berichteten Medien über die Enttarnung einer rechtsextremen Chatgruppe, an der sich bis zu 26 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beteiligt haben sollen, die mehrheitlich in Neustadt am Rübenberge stationiert sind. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll mehrere Mobiltelefone sichergestellt haben. In der WhatsApp-Gruppe sollen gewaltverherrlichende, pornographische, antisemitische und rechtsextremistische Einträge ausgetauscht worden sein (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rechte-Chatgruppe-Bundeswehr-setzt-Ermittlungen-fort,soldaten424.html).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller wurden von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam gemacht, dass es innerhalb der letzten zehn Jahre mehrere Brandanschläge in dieser Stadt gegeben habe, die sich gegen Gastronomiebetriebe richteten, deren Inhaber ausländischer Herkunft seien. Unter anderem wurden genannt: Zwei Brandanschläge auf eine Pizzeria im Dezember 2009, eine Brandstiftung auf ein Dönerrestaurant im September 2015 (vgl. https://www.neuepresse.de/Region/Neustadt-am-Ruebenberge/Nachrichten/Polizei-ermittelt-wegen-Brandstiftung-in-Schnellrestaurant-in-Neustadt), ein versuchter Brandanschlag auf ein italienisches Eiscafé im Januar 2019 (https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Versuchter-Anschlag-auf-Eiscafe-in-Hannover-Unbekannter-kippt-Diesel-ueber-Stuehle-und-Tische), ein Brandanschlag auf eine Shisha-Bar im Juli 2020, an deren Standort zudem früher das Gemeindehaus und die Synagoge der jüdischen Gemeinde stand (an dem Haus befindet sich eine Gedenktafel) (https://www.haz.de/Umland/Neustadt/Neustadt-Nach-Feuer-in-Shisha-Bar-ermittelt-Polizei-wegen-Brandstiftung).
Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller wurde zwar nach dem Brand im Jahr 2015 der polizeiliche Staatsschutz eingeschaltet, es liegen der Polizei aber bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Brände einen rechtsextremen Hintergrund haben. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen im Auffliegen der rechtsextremen Chatgruppe einen Anlass, der Frage verstärkt nachzugehen, inwiefern die beteiligten Soldatinnen und Soldaten nicht nur gechattet, sondern ihrer rechtsextremen Gesinnung auch durch kriminelle Aktionen Ausdruck gegeben haben.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind sich bewusst, dass einige der erfragten Umstände Gegenstand laufender Ermittlungen des MAD und der Staatsanwaltschaft sind und bitten um geeignete Beantwortung der Fragen ggf. auch in eingestufter Form.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welchen Stand haben die Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gegen die Angehörigen der Chatgruppe aktuell?
Gegen wie viele Soldatinnen und Soldaten wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen welcher Strafvorwürfe ggf. derzeit ermittelt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Angehörige der Chatgruppe Kontakt zu Rechtsextremisten außerhalb der Chatgruppe hatten, und wenn ja, bitte präzisieren, wenn nein, wird in dieser Richtung überhaupt ermittelt?
Inwiefern liegen dem MAD Hinweise auf eine Vernetzung bzw. auf Kontakte mit ehemaligen Angehörigen der mittlerweile aufgelösten Chatgruppe „Nordkreuz“ vor?
Untersucht der MAD, ggf. in Abstimmung mit den zuständigen Verfassungsschutzämtern, ob Angehörige der Chatgruppe gegenwärtig oder zu einem früheren Zeitpunkt rechtsextremen Vereinigungen angehörten bzw. immer noch angehören, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen kam er dabei bislang, wenn nein, warum nicht?
Ist gegen Angehörige der Chatgruppe in der Vergangenheit bereits strafrechtlich oder disziplinarisch ermittelt worden, und falls ja, wegen welcher Vorwürfe, und mit welchem Ergebnis?
Wie viele Angehörige der Chatgruppe sind derzeit vom Dienst suspendiert, und wie viele andere Angehörige sind im Dienst verblieben und haben dort weiterhin Zugang zu Waffen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über unrechtmäßigen Waffenbesitz von Angehörigen der Chatgruppe vor, und wenn ja, welche?
Sind dem MAD die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandstiftungen bekannt, und inwiefern berücksichtigt er diese in seinen Ermittlungen gegen die Angehörigen der Chatgruppe?
Wann haben die Angehörigen der Chatgruppe ihren Dienst in der Bundeswehr angetreten (bitte vollständig für alle Angehörigen angeben)?
Wie viele Angehörige der Chatgruppe waren zum Zeitpunkt des Auffliegens der Chatgruppe in Neustadt am Rübenberge stationiert, und seit wann?
Wie viele Angehörige der Chatgruppe waren zu einem früheren Zeitpunkt in Neustadt am Rübenberge stationiert (bitte Zeitraum angeben)?
Inwiefern untersucht der MAD, ob Angehörige der Chatgruppe ihrer rechtsextremen Gesinnung nicht nur durch Einträge im Chat, sondern auch durch konkretes Handeln in der realen Welt Ausdruck verliehen haben (durch strafbare wie nichtstrafbare Aktionen), und wenn nein, warum nicht, wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist er dabei bisher gelangt?
Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandstiftungen und der Chatgruppe ausschließen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Hat der MAD die Personalien von Angehörigen der Chatgruppe der örtlichen Staatsanwaltschaft übermittelt, um deren (ggf. wieder aufzunehmende) Ermittlungen zu den Hintergründen der Brandanschläge zu unterstützen, und wenn ja, wie viele Angehörige der Chatgruppe betrifft dies?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern Angehörige der Chatgruppe auch in anderen Chatgruppen aktiv waren, in denen sie selbst oder andere Teilnehmer rechtsextreme Inhalte verbreiteten?
Zu wie vielen Munitions- und Waffenverlusten oder Verlusten von welchen anderen Ausrüstungsgegenständen kam es seit 2010 in der Wilhelmstein-Kaserne in Neustadt am Rübenberge, welcher Anteil davon ist auf Diebstahl von mutmaßlichen Innentätern zurückzuführen, und welche sicherheitstechnischen bzw. personellen Konsequenzen wurden bislang aus den Verlustvorfällen gezogen (bitte unter Angabe von Datum, Art und Menge der Ausrüstung aufführen, und falls die betreffende Kaserne zum Zeitpunkt des Verlusts von einer bzw. mehreren zivil-gewerblichen Sicherheitsfirma bzw. Sicherheitsfirmen bewacht wurde, von welcher bzw. welchen)?
Wie viele Mobiltelefone wurden nach Kenntnis des MAD in diesem Zusammenhang bislang beschlagnahmt, und von welchen Behörden werden diese ausgewertet?