Wirtschaftliche Situation von Mehrkindfamilien
der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (GG) (so Artikel 6 Absatz 1 GG). Nach Ansicht der Fragesteller wünschen sich viele Ehepaare und unverheiratete Paare Kinder, sehen aber aus unterschiedlichen Gründen oftmals davon ab, ihren Kinderwunsch als solchen zu realisieren oder ihn in dem Maße zu realisieren, wie sie es eigentlich vorhatten. Dem Gesetzgeber obliegt es, die Gesetzeslage so anzupassen, dass möglichst viele Menschen ihren Kinderwunsch umfassend verwirklichen können (vgl. Artikel 6 Absatz 1 GG). Gleichzeitig obliegt es ihm nach Ansicht der Fragesteller, den Erhalt des deutschen Staatsvolkes zu sichern.
Neben ideellen Gründen spielt nach Auffassung der Fragesteller auch die wirtschaftliche Situation von Eltern und ihre Verdienstmöglichkeiten eine Rolle dabei, ob sie sich für Kinder und insbesondere für drei oder mehr Kinder (sogenannte Mehrkindfamilien) entscheiden. Mit Bezug auf den 15. Armutsbericht nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10809 als Grund für die negative sozioökonomische Lage von Familien mit drei oder mehr Kindern, dass die Erwerbsquote von Müttern mit drei oder mehr Kindern im Schnitt 21 Prozentpunkte unter der Erwerbsquote von Müttern mit ein oder zwei Kindern liege (Datenbasis Mikrozensus 2015).
Nach Ansicht der Fragesteller ist es legitim und durch den Staat zu unterstützen, wenn Eltern aufgrund der höheren Kinderzahl mehr Zeit für ihre Kinder benötigen und dementsprechend zeitweise weniger Erwerbsarbeit leisten können. Daher ergeben sich für die Fragesteller folgende Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist es das Ziel der Bundesregierung, die Doppelverdienerehe als gesellschaftlichen Standard anzusehen, damit Eltern und ihre Kinder nicht in die Armutsfalle gelangen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, welches ist das Leitziel der Bundesregierung, um insbesondere die Entstehung von Mehrkindfamilien zu fördern und ihnen zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Existenz aus eigener Leistung heraus zu sichern?
Sieht die Bundesregierung in der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 Prozent bei ihrer Einführung im Jahr 1968 auf mittlerweile 19 Prozent (vor Corona) eine besondere Belastung für Mehrkindfamilien, und wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?