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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED IRINI

(insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Nebenfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.02.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2604321.01.2021

Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED IRINI

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Żaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Februar 2020 haben die EU-Außenminister die Mission EUNAVFOR MED IRINI im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vor Libyen beschlossen (Ratsdokument 6414/ 20). Sie soll dazu beitragen, das Waffenembargo der Vereinten Nationen (VN) in Libyen umzusetzen. Das Mandat läuft bis zum 31. März 2021. Die Missionsführung wechselt halbjährlich zwischen Italien und Griechenland. Neben Schiffen werden Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen eingesetzt. Nach Angaben der Bundeswehr beteiligen sich derzeit sieben EU-Staaten mit rund 1 000 Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilpersonal an IRINI („Der Einsatz im Zentralen Mittelmeer – EUNAVFOR MED Irini“, www.bundeswehr.de). Die Bundeswehr stellt bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten, darunter im Operationshauptquartier der EU in Rom, im Führungselement der seegehenden Einheiten (Force Headquarters), auf dem Führungsschiff, mit dem Seefernaufklärer „Orion“ sowie einer seegehenden Einheit. Das Einsatzgebiet umfasst das westliche zentrale Mittelmeer bis zu den tunesischen und libyschen Hoheitsgewässern, dies entspricht der Größe der Bundesrepublik Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/21522).

Eine der Unterstützungsaufgaben ist die Verhinderung von Schleusungen im zentralen Mittelmeer und der „Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache/Marine und der Ausbildung von Strafverfolgungsaufgaben auf See“. Hierzu soll EUNAVFOR MED IRINI das zweite Ausbildungspaket der Vorgängermission SOPHIA weiterführen. Eine weitere Aufgabe ist das „Sammeln von Informationen und deren Weitergabe“ an Agenturen der Europäischen Union und Behörden ihrer Mitgliedstaaten.

Weil mehrere Regierungen darauf bestanden, keine Menschen in Seenot retten zu müssen, sollten die seegestützten Einheiten der neuen Mission nur vor der östlichen Küste Libyens operieren („EU officials push for bloc to enforce Libya arms embargo“, AP vom 14. Februar 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welches Schiff übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Führung von IRINI, und mit welchem Personal beteiligt sich dort die Bundeswehr?

2

Welche U-Boote oder Langstreckendrohnen der MALE-Klasse wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Mitgliedstaaten in IRINI eingesetzt?

3

Mit welchen Kräften und Fähigkeiten beteiligt sich die Bundeswehr derzeit an IRINI, welche früheren Einheiten wurden mittlerweile abgezogen, und welche zukünftigen Beistellungen sind geplant?

a) Wie viele Flüge mit wie vielen Flugstunden hat der Seeaufklärer der Bundeswehr im Rahmen von IRINI durchgeführt?

b) Wie viele Flugstunden haben die Bordhubschrauber der seegehenden Einheiten zum Übersetzen von Personal und Material in dieser Zeit erbracht?

c) Wie viele Trainingstage haben die Einheiten der Bundeswehr in der Einsatzzeit von IRINI durchgeführt, und welche Szenarien wurden mit seegehenden Einheiten anderer Teilnehmer trainiert?

d) Inwiefern waren an diesen Trainings auch U-Boote oder Drohnen beteiligt?

4

An welche Agenturen der Europäischen Union und Behörden ihrer Mitgliedstaaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in IRINI gesammelte Informationen weitergegeben?

5

Welches Personal der EU-Agenturen Frontex und Europol befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Hauptquartieren oder seegehenden Einheiten von IRINI?

6

Wie viele „Hailings“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen von IRINI durchgeführt (bitte nach Kernaufgaben und Unterstützungsaufgaben aufschlüsseln)?

a) Wie viele „Freundliche Annäherungen“ wurden durchgeführt, und wie viele davon wurden von den Kapitäninnen und Kapitänen der angefragten Schiffe abgelehnt?

b) Wie viele Flaggenuntersuchungen wurden durchgeführt?

c) Wie viele Schiffe wurden inspiziert

d) Wie viele Durchsuchungen wurden aufgrund einer Weigerung des Flaggenstaats abgelehnt, und welche Fälle betraf dies?

7

Welche Seenotfälle haben in IRINI eingesetzte Flugzeuge oder Schiffe nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 in der von Libyen koordinierten Seenotrettungszone beobachtet, und an welche italienischen, maltesischen und libyschen Behörden wurden diese jeweils gemeldet?

8

Welche dieser Seenotfälle wurden von Einheiten der Bundeswehr entdeckt, begleitet oder geborgen?

9

Was ist der Bundesregierung über den Ort und die Funktionsfähigkeit der Leitstellen Joint Rescue Coordination Centre (JRCC), behördenübergreifendes Nationales Coordination Centre (NCC) und Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) in Libyen bekannt?

10

Was ist der Bundesregierung über die Zahl der seegehenden Einheiten (auch Festrumpfschlauchboote) der libyschen Küstenwache bekannt (bitte soweit möglich, Typ und Klasse darstellen), und welche dieser Schiffe und Boote sind einsatzfähig?

11

Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache sowie der Marine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation EUNAVFORMED SOPHIA geschult?

12

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und der libyschen Marine in IRINI beginnen, bzw. wann haben diese begonnen?

a) Welche Ausrüstungshilfen und Schulungen erfolgen hierzu, wer führt diese durch, und wer ist jeweils begünstigt?

b) Welche Ausbildungsmodule sollen in welchen EU-Mitgliedstaaten stattfinden?

13

Inwiefern stimmt sich IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung mit anderen EU-Maßnahmen in Libyen ab, insbesondere mit dem Programm des Notfalltreuhandfonds für Afrika (EUTF) „Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase“ (SIBMMIL; vgl. https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/t05-eutf-noa-ly-07.pdf)?

a) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von „Back-up-Vereinbarungen“ zwischen Libyen und EU-Mitgliedstaaten für die Seenotrettung bekannt („[…] formulation of back-up arrangements for SAR with third parties“)?

b) Was ist der Bundesregierung über den Aufbau einer mobilen maritimen Leitstelle (MRCC) in Libyen bekannt, welche Firma stellt diese Anlage her, und wann soll diese einsatzbereit sein?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Maßnahmen die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Rahmen des Projekts SAFEMED IV in Libyen durchführt und welche technische Unterstützung die libysche Seeverkehrsbehörde oder Schifffahrtsbehörde durch die EMSA erhält?

15

Was ist der Bundesregierung aus ihrer neuen Mitgliedschaft im International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) darüber bekannt, welche Projekte das Zentrum in Libyen organisiert und plant, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/20251)?

16

Welche Abkommen (auch MoU’s) hat das ICPMD mit welchen in Libyen tätigen EU-Agenturen, EU-Missionen oder Organisationen abgeschlossen, und welchen Inhalt haben diese?

17

Ist der Monitoring-and-Advising-Mechanismus von IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen im Einsatz (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/21522)?

a) Falls ja, halten sich die libyschen Einheiten nach Kenntnis der Bundesregierung an das geforderte Berichtswesen zu einzelnen Einsätzen?

b) Welche technischen Mittel werden von IRINI zur Überwachung des libyschen Vorgehens aus der Distanz genutzt?

c) Welche Treffen erfolgten im Rahmen des Monitoring-and-Advising-Mechanismus zwischen IRINI und der libyschen Küstenwache?

d) Falls der Monitoring-and-Advising-Mechanismus noch nicht im Einsatz ist, aus welchem Grund sind die Voraussetzungen nicht gegeben?

e) Woran scheitert die Unterzeichnung der notwendigen Vereinbarungen zwischen IRINI und der libyschen Küstenwache bzw. Marine?

Berlin, den 12. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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