Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel, Entwicklung des Pflanzenschutzes
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den letzten Jahren sind aufgrund des Umweltschutzes vermehrt Pflanzenschutzmittel verboten worden (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/03_Widerrufe/psm_ZugelPSM_widerrufe_node.html). Wenn jedoch eine Gefahr für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen nicht anders abzuwenden ist, dürfen Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln einen Antrag auf Notfallzulassung stellen (https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html). Die nach Ansicht der Fragesteller zusätzlich langsame Bearbeitung von Anträgen zur Zulassung von Pflanzenschutzmittel führt zu einer Häufung der Notfallzulassungen, da ein Ersatz für das Pflanzenschutzmittel, welches verboten worden ist, fehlt. Kritik äußerte auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundesauschusses für Obst und Gemüse (https://www.iva.de/newsroom/pressemitteilungen/obst-und-gemuese-anbauer-rechnen-mit-steigenden-importen). Durch die unzureichende Verfügbarkeit von Wirkstoffen sei man von den Notfallzulassungen abhängig, und eine Planungssicherheit könne nicht gegeben werden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Notfallzulassungen im Zeitraum 2013 bis 2019 erteilt worden sind?
Wie viele Notfallzulassungen sind jeweils für Insektizide, Herbizide und Fungizide beantragt worden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, für welche Pflanzenschutzmittel wiederholt Notfallzulassungen erteilt worden sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer prozentualen Verteilung der Antragsteller, also Verbände, Behörden, Firmen und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, bei Notfallzulassungen?
Inwieweit äußert sich die Bundesregierung zu einer Resistenzbildung durch die notfallzulassungsbedingte Unterdosierung als einem kleinen Mosaikstein der Probleme im Bereich des Pflanzenschutzes?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Resistenzbildung in der Erteilung einer Notfallzulassung berücksichtigt wird (https://www.topagrar.com/rind/aus-dem-heft/resistenzen-vermeiden-12036254.html?utm_campaign=search&utm_source=topagrar&utm_medium=referral), und wenn ja, wie wird diese berücksichtigt?
Ist der Bundesregierung die Kritik, dass durch die nationalen Alleingänge Deutschlands bei den Notfallzulassungen, so wie es gerade bei den Wirkstoffen der Gruppe von Neonicotinoide derzeit der Fall ist, zu Wettbewerbsnachteilen kommt, bekannt (https://www.topagrar.com/rind/aus-dem-heft/resistenzen-vermeiden-12036254.html?utm_campaign=search&utm_source=topagrar&utm_medium=referral)?
Wenn ja, wie äußert sie sich dazu, und welche Rückschlüsse zieht sie für ihr eigenes Handeln?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass durch die nicht ausreichende Verfügung an Wirkstoffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) es zu einem künftigen Anstieg der Notfallzulassungen kommen wird, und wenn ja, wie möchte sie dem entgegenwirken?