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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

12.02.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2615426.01.2021

Umsetzung der Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark- Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2020 das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bundestagsrucksache 19/20667) beschlossen.

In der damit verabschiedeten Entschließung hat der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert, den zuständigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages über die Entwicklung des Konsums von E-Zigaretten, insbesondere bei Jugendlichen und Neueinsteigern bzw. bisherigen Nichtrauchern, fortlaufend, zumindest aber zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2025 Bericht zu erstatten. Zweck der Berichterstattung ist unter anderem eine valide Analyse der Chancen und Risiken von E-Zigaretten in verschiedenen Nutzungsgruppen.

Zudem wird das zuständige Bundesministerium aufgefordert, eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens von Aromastoffen in E-Zigaretten durchzuführen. Darüber hinaus wurde das BMEL vom Deutschen Bundestag aufgefordert, eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums der neuartigen All-White-Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches und Nikopods in Auftrag zu geben. Für diese Produktkategorie ist in Deutschland – anders als in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten – bis dato noch keine spezialgesetzliche Regulierung im Gesetzgebungsverfahren gefunden worden.

Das in der Entschließung zum Ausdruck gebrachte Erkenntnisinteresse bezieht sich fast ausschließlich auf mögliche Gesundheitsrisiken der genannten Produkte. Es wäre nach Ansicht der Fragesteller zu begrüßen, wenn die mit dem Konsum dieser Produkte verbundenen Chancen, beispielsweise im Hinblick auf eine Senkung der Raucherprävalenz, stärkere Berücksichtigung in den folgenden Untersuchungen fänden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

In welchem konkreten Turnus wird das BMEL den zuständigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages über die Entwicklung des Konsums von E-Zigaretten berichten?

a) Welche Datengrundlagen werden für die Erhebungen zur Konsumentwicklung herangezogen (bitte Quellen aufführen)?

b) Werden die Daten und Datensätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, wenn nein, warum nicht?

2

In welchem konkreten Turnus wird das BMEL die Inhaltsstoffe von E- Zigaretten auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung und suchtsteigernde Wirkung überprüfen?

a) Welche Behörde oder Forschungseinrichtung ist mit dieser Überprüfung beauftragt?

b) In welchem konkreten Turnus wird das BMEL den zuständigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages über die Überprüfung und die Aktualisierung der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe berichten?

3

Welche Behörde oder Forschungseinrichtung wurde durch das BMEL beauftragt, die Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten durchzuführen?

Wann wird diese Studie vorliegen, und ist eine Veröffentlichung der Studienergebnisse vorgesehen?

4

Welches Forschungsdesign hat das BMEL für die Überprüfung der Inhaltsstoffe in E-Zigaretten auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung und eine mögliche suchtsteigernde Wirkung sowie für die Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten vorgesehen?

a) Werden eigene toxikologische und chemische Analysen durchgeführt, oder wird auch bereits vorhandenes Datenmaterial aus wissenschaftlichen Publikationen ausgewertet?

b) Wenn Letzteres, welche Quellen werden dafür verwendet (bitte Quellen aufführen)?

c) Ist es im Rahmen der genannten Studien vorgesehen, die Ergebnisse in Relation zum Konsumrisiko herkömmlicher Tabakerzeugnisse wie Zigaretten, d. h. also im Sinne eines Ansatzes zur Schadensminimierung, zu bewerten?

5

Ist es bei der Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten vorgesehen, die unbelegte Feststellung aus der Entschließung, dass „Aromastoffe[...] das Dampfen schon für Jugendliche attraktiv machen sollen“ wissenschaftlich zu überprüfen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Ist es vorgesehen, die Bedeutung von Aromen für den Umstieg von Raucherinnen und Raucher auf E-Zigaretten untersuchen zu lassen, wenn nein, warum nicht?

6

Welche Behörde oder Forschungseinrichtung hat das BMEL mit der Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums der neuartigen All- White-Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches und Nikopods beauftragt?

a) Wann wird diese Studie vorliegen, und ist eine Veröffentlichung der Studienergebnisse vorgesehen?

b) Welche wissenschaftlichen Kriterien werden für die Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen maßgeblich sein?

c) Ist es vorgesehen, das Risiko dieser Produkte in Relation zum Konsum herkömmlicher Tabakerzeugnisse, d. h. also im Sinne eines Ansatzes zur Schadensminimierung, zu bewerten, wenn nein, warum nicht?

7

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung schon heute über die gesundheitlichen Auswirkungen neuartiger All-White- Produkte wie Nikotinbeutel, Nikotin Pouches und Nikopods vor (bitte Quellen aufführen)?

8

Hat sich die Bundesregierung – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union (2014/40/EU), die auf eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen in der EU zielt – eine Meinung dazu gebildet, wie sie aktuelle Gesetzgebungsverfahren für neuartige Produkte wie Nikotinbeutel und Nikotin Pouches in anderen Mitgliedstaaten (insbesondere Dänemark, Tschechische Republik, Schweden und Ungarn) bewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine einzelstaatliche Regulierung dieser Produkte mit den bestehenden europarechtlichen Harmonisierungsvorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie vereinbar ist?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Sofern noch keine Beauftragung von Behörden oder Forschungseinrichtungen (s. Fragen 2, 3 und 6) durch das BMEL erfolgt ist, wann plant das Bundesministerium solch eine Beauftragung, und welche Auswahlkriterien werden für die Beauftragung angelegt?

11

Plant die Bundesregierung, den zuständigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages auch über die Entwicklung der Konsumentenzahlen von Tabakerhitzungsprodukten Bericht zu erstatten und eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Nutzung dieser Produkte durchzuführen bzw. zu beauftragen?

a) Wenn ja, wie ist der konkrete Zeitplan?

b) Wenn ja, welche Behörde oder Forschungseinrichtung wird zur Durchführung der Studie beauftragt?

c) Wenn nein, weshalb plant die Bundesregierung keine Untersuchung zu Tabakerhitzern?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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