Abschiebungen und Ausreisen 2020
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl der Abschiebungen ist 2020 im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Während zwischen 2015 und 2019 jährlich zwischen 20 000 und 25 000 Menschen aus Deutschland in ihre Herkunftsstaaten oder andere EU-Staaten abgeschoben wurden, lag die Zahl der Abschiebungen von Januar bis einschließlich Oktober 2020 bei 8802 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/8021 und 19/18201 sowie die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Mündliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 19/201). Aufgrund der Corona-Pandemie hatten viele Staaten im Frühjahr ihren Luftraum gesperrt, vielfach wurden Grenzen geschlossen, teilweise gab es auch schlicht keine Flüge. Seit den Sommermonaten wird jedoch wieder mehr abgeschoben. Daran gibt es viel Kritik, weil in vielen Zielstaaten von Abschiebungen Erkrankte aufgrund geringer Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht angemessen behandelt werden können. Hinzukommen durch die Anti-Corona-Maßnahmen bedingte ökonomische Verwerfungen, die ein Überleben für Rückkehrerinnen und Rückkehrer an vielen Orten deutlich erschweren oder gar unmöglich machen (https://www.labournet.de/interventionen/asyl/asylrecht/ausweisung/abschiebung/kein-stopp-geplant-trotz-pandemie-will-deutschland-weiterhin-menschen-in-krisengebiete-abschieben/). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen von Januar bis Oktober 2020 waren Albanien, Georgien, Frankreich, Serbien und Moldau; mit Ausnahme von Frankreich wurden diese Abschiebungen überwiegend mit Charterflügen vollzogen (Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär Volkmar Vogel auf die Mündliche Frage 14 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 19/201).
Zwischen Januar und Oktober 2020 sind außerdem 4 319 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP in ihr Herkunftsland zurückgekehrt; im Jahr 2019 lag die Zahl der sog. freiwilligen Ausreisen bei 13 105. Die wichtigsten Herkunftsländer der Rückkehrerinnen und Rückkehrer waren 2020 Irak, Georgien und die Republik Moldau (vgl. ebd. und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18201). Zusätzlich gibt es durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, die bislang aber nicht verlässlich erfasst werden. Bund und Länder arbeiten an einer einheitlichen Erfassung bzw. stehen hierzu im Austausch. Für das Jahr 2019 haben die Länder 9 419 mit Landesmitteln geförderte Ausreisen gemeldet (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18201).
Zuletzt wurden mehrfach Fälle bekannt, bei denen Menschen abgeschoben wurden, obwohl sie zuvor einer freiwilligen Ausreise zugestimmt hatten. So wurden im Dezember 2020 zwei Nigerianer aus dem Landkreis Rosenheim abgeschoben, die an dem Programm „StartHope@Home“ teilnahmen, um ihre Rückkehr vorzubereiten. Wegen der Corona-Pandemie hatte sich ihre Ausreise verzögert. Beratungsstellen und Unterstützerinnen zufolge kommen solche Abschiebungen trotz Zustimmung zu einer freiwilligen Ausreise immer wieder vor. Sie kritisieren, dass ein solches Vorgehen nicht mit dem Vorrang der freiwilligen Rückkehr vor Abschiebungen vereinbar ist (http://br.de/nachrichten/bayern/abgeschoben-trotz-geplanter-freiwilliger-rueckkehr,SLtl3Zs).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutet vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen seit einigen Jahren mit zunehmender Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Jahren wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Auch während der Pandemie gab es immer wieder Berichte über aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnismäßige Gewaltanwendung und Familientrennungen bei Abschiebungen. So sollen Polizeibeamte in Magdeburg Anfang Dezember 2020 bei der Abschiebung einer Familie nach Armenien die Betroffenen mit einer gezogenen Waffe bedroht haben. Die akut suizidgefährdete Mutter wurde bei der Festnahme ohnmächtig; das hinderte die Behörden jedoch nicht daran, sie mit zwei ihrer vier in Deutschland geborenen Kinder abzuschieben, während der Vater und die zwei anderen Kinder vorerst in Deutschland zurückblieben (https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2020/12/pressemitteilung-kundgebung-gegen-abschiebung-nach-armenien-do-13-uhr-magdeburg/). Im August wurde aus Niedersachsen ein Vater mit seinen sieben Kindern nach Serbien abgeschoben, während seine Frau aufgrund einer Risikoschwangerschaft im Krankenhaus behandelt wurde. Ein Großaufgebot der Polizei trat mitten in der Nacht die Eingangstür ein, um sich Zutritt zu der Wohnung der Familie zu verschaffen (https://www.nds-fluerat.org/46263/aktuelles/familientrennung-bei-abschiebung-vater-und-kinder-abgeschoben-schwangere-mutter-allein-im-krankenhaus-zurueckgelassen/).
Auf ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen weist auch der in den letzten Jahren gestiegene Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. Im Jahr 2019 wurden in 1 764 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahifesseln oder sogenannte Bodycuffs eingesetzt, um Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen. Im Jahr 2018 lag diese Zahl bei 1 231, 2015 noch bei 135 (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/18201 sowie Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/8021).
Zwei Personen wurden 2019 rechtswidrig trotz eines noch laufenden Asylbzw. Gerichtsverfahrens abgeschoben, 2018 kam dies in neun Fällen vor (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/18201 sowie Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/6786).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie viele Abschiebungen gab es 2020?
a) Wie viele Abschiebungen gab es 2020, differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es 2020, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es 2020, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
Wie viele Frauen wurden 2020 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Minderjährige wurden 2020 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es 2020, differenziert nach Abflughäfen sowie nach den 15 wichtigsten Fluggesellschaften?
Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es 2020 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele Frauen waren 2020 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
b) Wie viele Minderjährige waren 2020 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Zurückweisungen fanden 2020 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Zurückschiebungen fanden 2020 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren 2020 von Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Was waren die Gründe der Zurückweisungen im Jahr 2020 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/117 darstellen)?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2020 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden 2020 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden 2020 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden 2020 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?
Wie viele der Abschiebungen erfolgten 2020
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),
g) in Begleitung von medizinischem Personal,
und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden 2020 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen scheiterten 2020 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren, auch in den Unterfragen, und so wie in der Tabelle in der Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/21100 darstellen)?
a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen mussten aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
g) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
h) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an den Flug betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen, Streiks usw.)?
i) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlenden oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
j) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
k) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
l) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an einer Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
m) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an sonstigen Gründen (bitte erläutern, soweit es um eine mehr als einstellige Zahl von Fällen geht)?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Überstellungen (bitte differenzieren) scheiterten 2020 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?
Welche Kosten sind dem Bund 2020 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte nach Möglichkeit zwischen Beförderungs-, Reise- und Personalkosten differenzieren)?
a) Welche Kosten sind dem Bund 2020 darüber hinaus durch Abschiebungen entstanden (etwa Kosten für Fluggerät oder Beförderungskosten für die abgeschobenen Personen, bitte möglichst differenziert darstellen)?
b) Welche weiteren Kosten für Abschiebungen im Jahr 2019 wurden von der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde statistisch erfasst, aber nicht durch den Bund bezahlt, sondern beispielsweise durch Frontex?
Wie viele Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es 2020 (bitte so darstellen wie zuletzt in der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/11001 und auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie abgeschoben wurden)?
Was war jeweils der Grund für diese aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Wie viele Personen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aus Deutschland abgeschoben, obwohl sie zuvor einen Antrag auf Förderung ihrer Ausreise im Rahmen von REAG/GARP gestellt hatten bzw. dieser Antrag bereits bewilligt worden war (bitte nach Jahren getrennt auflisten, nach Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Möglichkeit zwischen gestellten und bewilligten Anträgen differenzieren)?
a) Ist ein solches Vorgehen mit dem Vorrang der freiwilligen Ausreise vor Abschiebungen vereinbar, und falls ja, warum?
b) In welchem Umfang konnten Betroffene nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Abschiebung dennoch bereits bewilligte Starthilfen im Rahmen von REAG/GARP oder aus anderen Programmen erhalten?
Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft 2020 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben Deutschland 2017, 2018, 2019 (bitte hier jeweils die endgültigen Zahlen nennen, da zuvor jeweils nur die bewilligten Förderungen angeführt wurden, siehe etwa die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/18201) und 2020 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige sind 2017, 2018, 2019 und 2020 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
b) Wie viele Frauen sind 2017, 2018, 2019 und 2020 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen 2020 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?
a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und inwieweit gibt es Überschneidungen mit dem REAG/GARP-Programm?
b) Wie weit sind die Bemühungen gediehen, um zu einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise kommen zu können (bitte ausführen)?
Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele ausreisepflichtige Personen 2020 ohne finanzielle Förderung ausgereist sind?
Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei 2020 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern) wurden 2020 erlassen?
Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden gab es 2020 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2020 in Deutschland auf, und was waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?
Gilt derzeit bei allen Abschiebungen die Vorgabe, dass die abzuschiebenden Personen im Vorfeld auf Corona getestet werden oder betrifft dies nur einzelne Länder wie beispielsweise Afghanistan (siehe Antwort von Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/26065, bitte die Länder ggf. nennen)?
a) Werden dabei PCR- oder Antigentests durchgeführt, welche Fristen müssen ggf. eingehalten werden, wird der Abstrich durch Polizeibeamte oder durch medizinisches Personal genommen, und welche diesbezüglichen Vorgaben gibt es?
b) Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Tests unter Zwang gegen den Willen der betroffenen Personen durchgeführt werden, und welche Rechtsgrundlage gibt es dafür ggf.? Inwieweit kann in solchen Fällen gewährleistet werden, dass ein sicheres Ergebnis erzielt wird?
c) Wie viele Personen konnten 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abgeschoben werden, weil sie positiv auf Corona getestet worden waren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
d) Wie kann das Einhalten von Abstandsregeln während Abschiebungen gewährleistet werden (siehe Antwort von Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/26065), insbesondere wenn Personen sich gegen die Abschiebung wehren? Bleiben die Sitze neben und hinter den abzuschiebenden Personen jeweils frei, und werden die Betreffenden von den begleitenden Polizeibeamten nicht angefasst?