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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschaffung des Tötens männlicher Küken bis Ende 2021 - Tierschutzrechtliche Auswirkungen der Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

10.02.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2619927.01.2021

Abschaffung des Tötens männlicher Küken bis Ende 2021 – Tierschutzrechtliche Auswirkungen der Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei

der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken, die von Hochleistungs-Legehennen abstammen, kurz nach dem Schlüpfen aus wirtschaftlichen Gründen durch CO2-Vergasung getötet. Weil die männlichen Tiere aus Lege-Zuchtlinien nicht so schnell zunehmen, wie ihre Artgenossen aus Linien für die Mast, wäre ihre Aufzucht mit höheren Kosten verbunden.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnt das Kükentöten ab und setzt sich für das Ende dieser Praxis ein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legte im September 2020 einen Gesetzentwurf zum Kükentöten vor. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Töten männlicher Küken zum 1. Januar 2022 zu beenden.

Bisher wird bei den marktreifen Methoden zur Vermeidung des Kükentötens auf Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei gesetzt. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. um Scheinlösungen, da diese Methoden erst ab dem 9. bzw. dem 14. Bruttag angewendet werden. Nach wissenschaftlichem Stand besitzen die Hühner-Embryos bereits ab dem 7. Bruttag ein Schmerzempfinden (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 8. September 2020, S. 1). Das Töten der männlichen Küken wird demnach mit den alternativen Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei lediglich auf einen Zeitpunkt einige Tage vor dem Schlüpfen vorgezogen.

Statt der Geschlechtsbestimmung im Ei könnte die Umstellung auf sog. Zweitnutzungszuchtlinien, bei denen Eier- und Fleischleistung ausgewogen sind, oder Bruderhahninitiativen durch eine stärkere Förderung forciert werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt außerdem offen, wie das Abwandern von Brütereien in Länder, in denen das Kükentöten weiterhin erlaubt ist, vermieden werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Für wie viele Eier wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Geschlechtsbestimmung im Ei jeweils nach der Seleggt-Methode und nach der Hyperspektralmethode durchgeführt?

2

Wie bewertet die Bundesregierung beide Methoden aus tierschutzfachlicher Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach wissenschaftlichem Stand bereits ab dem 7. Tag ein Schmerzempfinden bei den Hühner-Embryos besteht?

3

Sind der Bundesregierung Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem 6. Bruttag bekannt, die nach dem Gesetzentwurf auch nach 2024 eingesetzt werden dürften, und wie viel Prozent der anfallenden Eier können damit selektiert werden?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen über mögliche Betäubungsverfahren vor der Geschlechtsbestimmung im Ei vor, und wie bewertet sie diese auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und dessen geplanter Änderung?

5

Hat die Bundesregierung geprüft, mit welchen Maßnahmen vermieden werden kann, dass deutsche Brütereien ins Ausland abwandern, um das geplante Verbot des Kükentötens zu umgehen, und wie verhindert werden kann, dass aus den Brütereien im Ausland Bruteier bzw. daraus stammende Junghennen oder Legehennen nach Deutschland importiert werden?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

6

Wie viel Prozent der anfallenden Eier werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als Bruderhähne aufgezogen?

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung davon der Anteil der männlichen Küken, die in Deutschland aktuell aufgezogen werden, und wie groß ist der Anteil der Tiere, die im Ausland aufgezogen und/oder geschlachtet werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

7

Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Transportdauer von Eintagsküken und Schlachthähnen zu ihren Bestimmungsorten, und wie schätzt die Bundesregierung diese Transportdauer aus Tierschutzsicht ein?

8

Unter welchen Bedingungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Hähne in Deutschland gehalten (bitte auf Besatzdichte, Stallstrukturierung, Mastdauer und Mortalität Bezug nehmen)?

9

Wenn keine Informationen zu Frage 8 vorhanden sind, plant die Bundesregierung entsprechende Erhebungen?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

10

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Hähne, die unter kontrollierten Haltungsbedingungen (z. B. Bio-Verbände, Initiativen der Bruderhahnaufzucht) gehalten werden?

11

Wie viele Hähne von Zweitnutzungshühnern werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten, und welchen Anteil haben diese am gesamten Geflügelbestand nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Inwieweit und gegebenenfalls mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, das Segment der Zweitnutzungshühner auszubauen (bitte begründen, wenn kein Ausbau geplant ist)?

13

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, unter welchen Bedingungen die Tiere im Ausland gehalten werden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies unter Tierschutzaspekten, vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit der Abwanderung besteht?

Welche Betäubungs- und Schlachtmethoden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz?

14

Plant die Bundesregierung gesetzliche Mindeststandards zur Haltung und Schlachtung der männlichen Legehybride (sog. Bruderhähne) und der Hähne der Zweitnutzungssorten?

Wenn ja, wann sind diese geplant?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

15

Wie viele Schlachthöfe, die für die Schlachtung von Bruderhähnen bzw. Zweitnutzungshühnern geeignet sind, gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung deren Verfügbarkeit unter Tierschutzaspekten?

16

Plant die Bundesregierung, den Aufbau von Schlachtstätten mit CO2-Betäubung zu fördern, um eine tierschonendere Schlachtung sicherzustellen und Tiertransporte zu vermeiden?

Wenn nein, mit welchen Maßnahmen soll eine tierschutzgerechte Schlachtung von Bruderhähnen sichergestellt werden?

Berlin, den 12. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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