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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.02.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2620327.01.2021

Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Dr Achim Kessler, Pascal Meiser, Pia Zimmermann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auch für die Leiharbeit gilt: „In dieser Krise sehen wir wie durch ein Brennglas vergrößert, was schon zuvor nicht in Ordnung war“, wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil es formuliert. Auch unter normalen Bedingungen sind Leiharbeitnehmende überproportional von Niedriglöhnen, Unsicherheit und hoher physischer sowie psychischer Belastung betroffen. In der Corona-Pandemie sind sie die ersten, die ihren Job verlieren. „Weil Leiharbeit derart prekär ist, treffe der Wirtschaftseinbruch durch Corona die Beschäftigten dieser Branche als Erste, sagt Seils [Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut – WSI]“ (spiegel.de, „Leiharbeit unter Druck“ vom 23. August 2020).

Schon vor der Krise gab es Kritik, weil nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitiert. Auch wurde bemängelt, dass mit den Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zu Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt. Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 16. Dezember 2020 (5 AZR 143/19 (A)) zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten, ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller angezeigt, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit zu bekommen. So kann bewertet werden, wo das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dringend nachgebessert werden muss. Auch die nun mögliche Beantragung von Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit gilt es zu beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu allen Beschäftigten ausweisen und nach Teilzeit bzw. Vollzeit, Alter und Geschlecht, Nationalität sowie Ost und West und nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Leiharbeitskräfte ohne Berufsabschluss, mit anerkanntem Berufsabschluss und der Akademiker (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten und jährlich seit 2016 ausweisen)?

Wie viele davon arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der Leiharbeit jeweils unterhalb ihres Qualifikationsniveaus?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 der monatliche Bestand an Leiharbeitnehmenden sowie an gemeldeten Stellen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung entwickelt (bitte monatlich ausweisen sowie verglichen mit den Daten des Vorjahresmonats sowie des Vormonats angeben)?

4

Wie viele Betriebe im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung haben für wie viele Beschäftigte insgesamt seit März 2020 Kurzarbeit angezeigt, wie viele haben Kurzarbeit tatsächlich genutzt (bitte die aktuellsten verfügbaren Monatsdaten ausweisen und sowohl den durchschnittlichen Umfang von Kurzarbeit als auch Anzahl und Anteil der Beschäftigten mit Kurzarbeit Null angeben)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 das Volumen vergüteter einsatzfreier Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten monatlich ausweisen)?

6

Wie viele Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wurden in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen?

Wie viele entsprechende Vereinbarungen bzw. Tarifverträge wurden über alle Branchen hinweg abgeschlossen?

7

Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften insgesamt, und wie hoch ist er bei Beschäftigten, die

a) weniger als 9 Monate,

b) mehr als 9 bis 15 Monate und

c) mehr als 15 Monate

im selben Entleihbetrieb beschäftigt sind, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost und West und Bundesländern differenzieren)?

8

Inwiefern hat die Regelung zum Equal Pay nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der Leiharbeit?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 darstellen und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost und West und Bundesländern differenzieren)?

10

Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, und wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in der Gesamtwirtschaft erhalten ergänzend zu ihrem Lohn diese Leistungen (bitte jährlich seit 2016 darstellen sowie absolute und relative Werte angeben und nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost und West, Bundesländern sowie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten differenzieren)?

11

In welchen zehn Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit

a) zahlenmäßig die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte je Tätigkeitsfeld die Anzahl der Leiharbeitskräfte und deren prozentualen Anteil an der Gesamtbeschäftigung nennen; bitte für jedes Tätigkeitsfeld die Zahl der Leiharbeitskräfte auch nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost und West differenziert darstellen),

b) anteilsmäßig gemessen an der Gesamtzahl der jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die meisten Leiharbeitskräfte tätig (bitte für jede Tätigkeit den Anteil der Leiharbeitskräfte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost und West differenziert darstellen)?

c) In welchen der oben genannten Branchen bzw. Tätigkeitsfeldern hat sich der Anteil der Leiharbeitskräfte an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 am schnellsten erhöht, und wie hoch sind die jeweiligen Steigerungsraten?

12

In welchen Branchen (Tätigkeitsfeldern bzw. Berufsgruppen) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften über und in welchen Branchen unter dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Ost und West sowie der prozentualen Abweichung an der jeweiligen Branche differenzieren)?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte jeweils in den in Frage 11 benannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 11 benannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost und West differenzieren)?

14

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte in den in Frage 11 genannten Tätigkeitsfeldern, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den in Frage 11 benannten Tätigkeitsfeldern (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost und West differenzieren)?

15

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den in Frage 11 genannten Tätigkeitsfeldern derzeit die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden bezogen auf die Gesamtwirtschaft (bitte nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Bundesländern und Ost und West differenzieren)?

16

Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es derzeit auf Basis der Auswertung des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)?

Wie hoch sind auf Basis dieser Auswertung die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte (an allen Leiharbeitskräften), die in der Metall- und Elektroindustrie tätig sind (bitte die Werte für die vergangenen fünf Jahre einzeln darstellen)?

17

Welche sind die drei Einsatzbranchen, die auf Basis der Auswertung des IAB-Betriebspanels den höchsten Anteil von Leiharbeitskräften bezogen auf alle Leiharbeitskräfte haben?

18

Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertung des IAB-Betriebspanels jeweils die fünf Einsatzbranchen mit den zahlenmäßig sowie anteilig (Anteile der Leiharbeitskräfte an der Gesamtbeschäftigung) meisten eingesetzten Leiharbeitskräften, und wie hoch sind die Werte jeweils?

19

Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach

a) weniger als 9 Monaten,

b) mehr als 9 bis 15 Monaten,

c) mehr als 15 bis 18 Monaten,

d) mehr als 18 bis 24 Monaten,

e) mehr als 24 Monaten

beendet (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und jährlich seit 2016 darstellen)?

Wie stellen sich diese Werte für Leiharbeitskräfte in den in Frage 14 genannten Tätigkeitsfeldern nach Kenntnis der Bundesregierung dar (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen jährlich seit 2016 darstellen)?

20

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildaueranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Leiharbeit (bitte wenn möglich wie in der Antwort zu Frage 19a bis 19e differenzieren und zum Vergleich die Werte für 2016 und 2018 darstellen)?

21

Wie stellt sich nach aktuellsten verfügbaren Zahlen sowie 2016 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib der Leiharbeitskräfte nach Beendigung der Leiharbeitsverhältnisse dar (bitte nach 30 Tagen, nach 90 Tagen, nach sechs und zwölf Monaten sowie Alter, Geschlecht, Nationalität, Ost und West und Bundesländern differenzieren)?

Wie viele Leiharbeitskräfte wurden nach dreimonatiger Pause wieder an denselben Entleihbetrieb überlassen, bzw. welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?

22

Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell absolut und prozentual gemäß dem „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ unter die gesetzlichen Regelungen zu Equal Pay?

23

In wie vielen und in welchen Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge abgeschlossen, welche die

a) Arbeitnehmerüberlassungshöchstdauer entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausweiten (bitte die monatliche Abweichung der Höchstdauer nach dem Tarifregister für die jeweilige Branche angeben),

b) Regelungen zum gesetzlichen Equal Pay entsprechend den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verzögern?

24

Wie viele Leiharbeitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den in Frage 23 beschriebenen Abweichungen betroffen?

25

Findet durch Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verdrängung von regulärer Beschäftigung statt?

Worauf gründet die Einschätzung der Bundesregierung?

26

Hat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nachweislich zur Beschränkung des Einsatzes von Leiharbeit in den Betrieben geführt?

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 in den in Frage 11 genannten Tätigkeitsfeldern oder Berufsgruppen die Anzahl von Beschäftigten in Solo-Selbstständigkeit oder Werkverträgen bzw. die Gründung von Gemeinschaftsbetrieben entwickelt (bitte jährlich darstellen)?

27

Welche Erkenntnisse zum Wegfall des Synchronisationsverbots seit 2004 liegen der Bundesregierung vor?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, in welchem Ausmaß Leiharbeit tatsächlich für die Deckung von Arbeitsspitzen eingesetzt wird, und welche weiteren Gründe kennt die Bundesregierung?

Welche davon hält sie für legitim?

29

Wie hoch ist die Anzahl der Fehltage von Leiharbeitskräften im Vergleich zu Normalbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (vgl. z. B. www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/zeitarbeiter-mehr-fehltage-alsregulaer-beschaeftigte-2086252), und über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur physischen und psychischen Belastung von Leiharbeitskräften?

30

In wie vielen Fällen und für wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, in der Corona-Krise vorübergehend auch als Arbeitgeber ohne Erlaubnis als Verleiher die eigenen Beschäftigten an andere Betriebe zu verleihen, genutzt worden?

Berlin, den 18. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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