Anklage gegen die rechtsterroristische Gruppe S.
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2020 ließ der Generalbundesanwalt im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungen mehrere Personen festnehmen. Ende November 2020 meldeten mehrere Medien, dass zwischenzeitlich durch den Generalbundesanwalt Anklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erhoben wurde (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gruppe-s-111.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern und mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage erhoben (bei Tatvorwürfen nach § 129a des Strafgesetzbuchs bitte in mutmaßliche Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der Gruppierung unterteilen)?
Gegen wie viele Personen aus dem Zusammenhang der Gruppe S. wird derzeit noch ermittelt (bitte nach Straftatvorwurf, Herkunft der Beschuldigten – Bundesland – und ermittelnder Behörde aufschlüsseln)?
Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Wurden gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte nach Zeiträumen und federführender Behörde aufschlüsseln)?
Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Gruppe S. liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ aktiv sind oder waren (bitte den Organisationsnamen angeben)?
Wie viele weitere Durchsuchungen (zusätzlich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18305) fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Gruppe S.“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Gruppe S.“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt (bitte angeben, inwieweit und welche der aufgefundenen Waffen die Beschuldigten bzw. Betroffenen legal besaßen)?
Verfügen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Gruppe S.“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Erlaubnisse nach dem Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz, und wenn ja, über welche?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von Mitgliedern der Gruppierung im In- und Ausland (bitte nach Ort und Datum der Schießübung auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Beschaffungsabsichten von Waffen bzw. Sprengstoff durch die Gruppierung? Handelt es sich um legale oder illegale Waffenanbieter, befinden sich diese im In- und/oder Ausland, kam es zu Kontaktaufnahmen, spielte dabei das sogenannte Darknet eine Rolle, sind mögliche Anbieter (analog wie digital) bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten?
Wurden während der Ermittlungen Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen aufgefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
Wurden bisher Personen, die sich auf solchen Listen befanden, informiert, falls ja, wann und durch wen, und falls nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche, Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Gruppe S.“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgenden genannten Gruppierungen zugerechnet werden:
a) „Die Rechte“,
b) „Der III. Weg“,
c) NPD,
d) „Pro Chemnitz“,
e) „Revolution Chemnitz“,
f) „Oldschool Society“,
g) „Blood & Honour“,
h) „Combat 18“,
i) „Europäische Aktion“,
j) „Hammerskins“,
k) „Thügida & Wir lieben Sachsen“,
l) „National Socialists Knights of the Ku Klux Klan Deutschland“ (NSK KKK),
m) „Aryans“,
n) „Wolfsbrigade“ bzw. „Sturmbrigade“,
o) „Division Braune Wölfe“,
p) „Viking Security Germania“,
q) „Soldiers of Odin“,
r) „Freikorps Heimatschutz“ bzw. „Freikorps Deutschland“,
s) „Deutsch-Germanischer Kulturverein“ e. V.,
t) AfD?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Mitgliedern und Unterstützern der „Gruppe S.“ Bezüge oder Verbindungen zu den Ermittlungen betreffend die Komplexe „Nordkreuz“, Franco A. oder „Uniter“ e. V., und wenn ja, welche?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Todesumständen und Todesursache des Beschuldigten Ulf R.?
Wie viele Mitglieder der Gruppierung, die an Treffen teilnahmen bzw. in durch führende Gruppenmitglieder betriebenen Chatgruppen registriert waren, sind oder waren Mitglieder von Polizeibehörden oder Angehörige der Bundeswehr (BW; bitte nach Bundesland und Behörde bzw. BW-Standort auflisten)? Wie viele Mitglieder der Gruppierung, die an Treffen teilnahmen bzw. in durch führende Gruppenmitglieder betriebenen Chatgruppen registriert waren, sind oder waren Beschäftigte von Militär- und Sicherheitsfirmen bzw. dienten in Organisationen, wie z. B. der Französischen Fremdenlegion (bitte nach Bundesland und Behörde bzw. BW-Standort auflisten)?