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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - hochproblematische Kinderschutzverläufe

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

16.02.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514302.02.2021

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – hochproblematische Kinderschutzverläufe

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Dr. Birke Bull- Bischoff, Sylvia Gabelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Vorhaben der Bundesregierung, das Kinder- und Jugendhilfegesetz grundlegend zu novellieren, wird mit Kabinettsbeschluss vom 2. Dezember 2020 zusehends konkreter (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-und-jugendliche-in-schwierigen-lebenslagen-staerken/162816, letzter Aufruf: 7. Januar 2021). Der vorliegende Gesetzentwurf (z. B. hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz/162860, letzter Aufruf: 7. Januar 2021) hat sich seit diverser in Fachkreisen zirkulierender Referentenentwürfe (Arbeitsentwurf 20. August 2020, Referentenentwurf 5. Oktober 2020, Kabinettvorlage vom 23. November 2020 und 24. November 2020 – liegen den Fragestellerinnen und Fragestellern vor) nicht grundlegend verändert.

Am 21. Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag mittels Sofortabstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ (Bundestagsdrucksache 19/7904). In dem Antrag wird die Bundesregierung unter III. 2. aufgefordert, „die Perspektive der Betroffenen im Rahmen des Reformprozesses besonders zu berücksichtigen. Hierzu sollen (…) auch Berichte von Betroffenen spezifischer Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts zur Gefahrenabwehr mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren, – u. a. mithilfe einer temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Falleingaben – systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet werden“. Die Ergebnisse sollen bei der Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII-Reform) berücksichtigt werden, so der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) beauftragt, welches hierfür eine wissenschaftliche Anlaufstelle im Zeitraum vom 25. April 2019 bis 30. Juni 2019 unterhielt. Vor allem über einen Onlinefragebogen hatten Betroffene die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe kundzutun. Der Fragebogen, die Erhebung sowie der kurze Zeitraum standen bereits damals in der Kritik (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019“ auf Bundestagsdrucksache 19/10808). Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bis heute nicht öffentlich. Erst im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ, der am 15. Oktober 2020 vorgelegt wurde, finden sich einige Hinweise zur Beteiligung und den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung (siehe https://ikj-mainz.de/ergebnisbericht-der-wissenschaftlichen-begleitung-des-dialogprozesses-veroeffentlicht/, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2021). Im Unterkapitel 1.4.3. „Qualitatives Erhebungsformat im vertiefenden Forschungsmodul ‚Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben‘“ werden einige Details der Untersuchung bekannt: Aus einer „Fallauswahl aus der Gesamtstichprobe von insgesamt 508 Betroffenen und 34 Beteiligten an Kinderschutzverläufen“ wurden letztendlich nur 14 Fälle betrachtet (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrg.): Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe, S. 22 ff., Abrufbar hier: https://ikj-mainz.de/wp-content/uploads/sites/3/2020/10/IKJ-Ergebnisbericht-Wiss.-Begleitung_gesamt.pdf, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2021). Die Erkenntnis aus diesen 14 ausgewählten Fällen wird in dem Bericht nicht weiter spezifiziert. Auch die im Unterkapitel 4.2 vorgenommene Konstruktion von insgesamt fünf Falltypen ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nur bedingt hilfreich. Neue Erkenntnisse haben die Fragestellerinnen und Fragesteller aus den konstruierten fünf Falltypen nicht gewonnen, aber entscheidender ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die daraus gewonnen Erkenntnisse sowie Schlussfolgerungen nicht benannt werden – so sind die gewonnen Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit einbeziehen“ (Bundestagsdrucksache 19/7904) unbekannt. Demzufolge ist auch unbekannt, ob überhaupt Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Begleituntersuchung im Gesetzentwurf berücksichtigt wurden, und wenn ja, welche. Die Ergebnisse aus einer anschließenden Jugendamtsbefragung liegen ebenfalls noch nicht vor, einzelne Erkenntnisse werden aber in dem Ergebnisbericht dargestellt.

Besonders befremdlich mutet den Fragestellerinnen und Fragestellern aber die Tatsache an, dass der Abschlussbericht mit diesen ersten sehr unkonkreten Äußerungen zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen erst zehn Tage nach der offiziellen Vorlage des Referentenentwurfes vom 5. Oktober 2020 und vier Tage vor der Verbändeanhörung am 19. Oktober 2020 erfolgte. Auch wenn der Bericht bereits im September 2020 dem Ministerium vorlag, lag dieser erst nach dem ersten in der Öffentlichkeit zirkulierenden Entwurf vom 20. August 2020 vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Sind die Ergebnisse der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen öffentlich zugänglich, bzw. ist geplant, diese zu veröffentlichen, und wenn nein, bitte begründen?

2

Seit wann, und in welcher Form liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung vor (bitte einzeln und detailliert ausführen sowie Zeitpunkt benennen)?

3

Seit wann, und in welcher Form liegen der Bundesregierung Teilergebnisse der Untersuchung vor (bitte einzeln und detailliert ausführen sowie Zeitpunkt benennen)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Reduktion auf 14 Fälle im Verhältnis der insgesamt über 500 Falleingaben im Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe“, zu dem es den Bundestagsbeschluss vom 21. Februar 2019 gibt?

5

Wie definiert die Bundesregierung hochproblematische Kinderschutzverläufe?

6

Welche Faktoren kennzeichnen nach Ansicht der Bundesregierung einem hochproblematischen Kinderschutzverlauf?

7

Inwiefern sind bei den ausgewählten 14 Fällen im Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe“ tatsächlich hochproblematische Kinderschutzverläufe nach Definition der Bundesregierung gegeben, und welche Faktoren waren dafür ausschlaggebend?

8

Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung bei den ausgewählten 14 Fällen im Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe“ keine hochproblematischen Kinderschutzverläufe abgebildet?

9

Ist nach Ansicht der Bundesregierung im Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe“ mit der Reduktion auf 14 Fälle die Vielfältigkeit der Erfahrungen von Betroffenen im Umgang mit der Kinder- und Jugendhilfe in konflikthaften Kinderschutzverläufen hinreichend sichergestellt, wenn ja, bitte begründen, wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen gewonnen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

11

Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen gezogen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

12

Welche dieser konkreten Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen aus der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen sind in den Gesetzentwurf eingeflossen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

13

Welche dieser konkreten Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen aus der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen sind nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

14

Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse bezüglich den fünf vorgestellten und skizzierten Falltypen im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ?

15

Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung eine Überforderung von Alleinerziehenden im Kontext zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Verhältnis zu typischen Jugendhilfefällen (Falltypus 3 und 4 im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ)?

16

Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung eine eskalierende Scheidungs- bzw. Trennungssituation im Kontext zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Verhältnis zu typischen Jugendhilfefällen (Falltypus 2 im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ)?

17

Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung der Bezug von Transferleistungen im Kontext zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Verhältnis zu typischen Jugendhilfefällen (Falltypus 3 und 4 im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ)?

18

Inwiefern steht nach Auffassung der Bundesregierung eine Überforderung einhergehend mit Beziehungsproblemen im Kontext zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Verhältnis zu typischen Jugendhilfefällen (u. a. Falltypus 1 und 5 im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ)?

19

In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb des Berichtes die fünf skizzierten Falltypen zu typischen Jugendhilfeverfahren sowie zu Kinderschutzfällen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bis hin zu Inobhutnahmen und hochproblematischen Kinderschutzverläufen?

20

Liegen der Bundesregierung weitere Erkenntnisse zu den skizzierten Falltypen vor wie z. B. darüber, wie die Fälle typischerweise aufgelöst werden können, in wie vielen Fällen Inobhutnahmen vorgenommen werden mussten, ein Verbleib in der Herkunftsfamilien möglich blieb bzw. eine vorübergehende oder dauerhafte Fremdunterbringung erforderlich wurde?

21

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine ausreichende Differenzierung zwischen Eltern und Pflegeltern in der Erhebung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen sowie im Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des IKJ vorgenommen worden? Inwieweit wurden hierbei Konfliktlagen bei der Bewertung von Pflegefamilien bzw. Herkunftsfamilien berücksichtigt wie z. B. die Bewertung von Herkunftseltern durch Pflegeeltern?

22

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den fünf konstruierten Falltypen gewonnen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

23

Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den fünf konstruierten Falltypen gezogen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

24

Welche dieser konkreten Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen aus den fünf konstruierten Falltypen sind in den Gesetzentwurf eingeflossen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

25

Welche dieser konkreten Erkenntnisse bzw. Schlussfolgerungen aus den fünf konstruierten Falltypen sind nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen (bitte einzeln und detailliert ausführen)?

26

Wurden nach der Vorlage des Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Änderungen im Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf auf Grundlage des Berichtes vorgenommen (bitte einzeln ausführen)?

Berlin, den 14. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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