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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Beratenden Kommission zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

18.02.2021

Aktualisiert

05.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2643204.02.2021

Reform der Beratenden Kommission zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Herbst 2018 brachte die Fraktion der FDP einen Antrag zur umfassenden Reform der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ein. Im Februar 2019 brachte die Koalition daraufhin einen eigenen Antrag ein, welcher nach Auffassung der Fragesteller die Ideen des Antrags der FDP aufnahm und sich verpflichtete, nach Jahren des Stillstands endlich die Position der Alteigentümer zu stärken (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-washingtoner-prinzipien-raubkunst-667256).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Plant die Bundesregierung weiterhin die Veröffentlichung und Umsetzung des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut“, auf die der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange auf Bundestagsdrucksache 18/12750 Bezug nahm, oder hat sie diesen Entwurf mittlerweile abschließend verworfen?

2

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2019 unternommen, um die zivilrechtliche Rechtsposition der Alteigentümer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu verbessern?

3

Welche konkreten, alternativen Möglichkeiten prüft die Bundesregierung derzeit, um die zivilrechtliche Rechtsposition der Alteigentümer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Zukunft zu verbessern?

4

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die derzeitige Unterstützung, die die Bundesregierung den Alteigentümern von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut bei der Wiedererlangung ihrer abhandengekommenen Kulturgüter zukommen lässt, ausreichend ist?

5

Ist die von der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters versprochene einseitige Anrufbarkeit der Beratenden Kommission mittlerweile ermöglicht (https://www.juedische-allgemeine.de/allgemein/dieses-verhalten-ist-unverantwortlich/; https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/ns-raubkunst-provenienzforschung-als-chance-begreifen-und-proaktiv-voranbringen)?

a) Wenn ja, hat es bereits Versuche der einseitigen Anrufung gegeben?

b) Wenn nein, warum ist dies bisher nicht umgesetzt worden, und wann plant die Bundesregierung, dieses Versprechen umzusetzen?

6

Welche konkreten Auswirkungen hatte die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle für die Beratende Kommission in Berlin?

7

Wurde dieser Geschäftsstelle und damit der Beratenden Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wie hoch ist dieses?

8

Wie viele Personen arbeiten in dieser Geschäftsstelle für die Beratende Kommission?

9

Gibt es Pläne innerhalb der Bundesregierung, den Mitgliedern der Beratenden Kommission, entsprechend ihrer sehr zeitintensiven und verantwortungsvollen Aufgabe, in Zukunft eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung zu bezahlen?

Berlin, den 12. Januar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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