Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes
der Abgeordneten Franziska Gminder, Stephan Protschka, Peter Felser, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den 90er-Jahren gerieten viele Forstbetriebe in Deutschland in wirtschaftliche Schwierigkeiten und schrieben „rote Zahlen“: Einem Arbeitsbericht der damaligen Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft aus dem Jahr 2005 ist zu entnehmen, dass die ökonomische Lage der Forstbetriebe seit vielen Jahren äußerst ernst sei (https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/bitv/dk040228.pdf). Eine Vielzahl der Forstbetriebe in Deutschland wiesen in ihren Jahresergebnissen Verluste aus (ebd., S. 5).
Vor dem Hintergrund dieser Problemstellung wurden verstärkt Ansätze erforscht, um Ökosystemleistungen des Waldes (z. B. Grundwasserbildung, Luftreinigung, Funktion als Erholungsraum; Arten- und Biotopschutz) zu honorieren bzw. zu monetarisieren. Beispielsweise wurde die sogenannte Reisekosten-Methode (Erfragung der Zahlungsbereitschaft von Waldbesuchern) zur marktanalogen Monetarisierung der Erholungsfunktion des Waldes entwickelt (https://www.uni-goettingen.de/de/band+6%3A+reisekostenmethode+und+bedingte+bewertungsmethode/100659.html). Flächenrelevant haben sich Ansätze dieser Art in der Praxis jedoch nicht durchsetzen können.
Vor dem Hintergrund der erneut schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Forstbetriebe (Zusammenbruch des Holzmarktes infolge der Trockenjahre 2018 und 2019; zu erwartender dauerhafter und flächenrelevanter Ausfall der ertragsstarken Baumart Fichte etc.) hat die Frage nach der Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes in letzter Zeit wieder an Bedeutung gewonnen. So geht beispielsweise der ehemalige Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) davon aus, dass sich Forstbetriebe zukünftig nicht mehr wie in der Vergangenheit ausschließlich aus dem Holzverkauf finanzieren könnten („Forstbetriebe brauchen alternative Einkommensquellen“, Interview mit Karsten Spinner, Holz-Zentralblatt, Nummer 23 vom 5. Juni 2020). Damit die Waldbewirtschafter eine Perspektive hätten, müssten einerseits die Betriebe ihre Geschäftsfelder erweitern und andererseits müssten alle Ökosystemleistungen des Waldes honoriert werden (ebd.).
Im Mittelpunkt dieser Überlegungen steht die Forderung nach der finanziellen Honorierung der Funktion des Waldes bzw. der Forstwirtschaft als Senke für CO2, das maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich gemacht wird. So ist beispielsweise der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) in seiner „Berliner Erklärung 2020“ vom 30. September 2020 der Auffassung, dass weitere Anreize für die Waldbesitzer generiert werden müssten, um die Klimaschutzfunktion der Wälder zu erhalten oder auszubauen (https://www.dfwr.de/index.php/blog/414-praemie-fuer-klimaschutzleistung-bewirtschafteter-waelder-gefordert). Gefordert wird in diesem Zusammenhang eine „flächenabhängige „Klimaleistungsprämie für Waldbesitzer“, die nachweislich ihre Wälder an das künftige Klima anpassen, damit sie als Kohlenstoffspeicher und darüber hinaus auch die vielfältigen Funktionen für die Allgemeinheit wahrnehmen können“ (ebd.). Zur Finanzierung verweist der DFWR auf das ab 2021 gestartete nationale Emissionshandelssystem mit Festpreisen je Tonne CO2 (ebd.). Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen im Energie- und Klimafonds schafften nach Ansicht des DFWR für den Bund die Möglichkeiten, die Anstrengungen der deutschen Waldeigentümer für den Klimaschutz zu honorieren.
Die Agrarminister der Länder und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner haben am 24. und 25. September 2020 auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Weiskirchen grundsätzlich eine neue langfristig angelegte Förderung der Forstwirtschaft über eine Honorierung von Waldleistungen begrüßt und gefordert („Neue Förderung für Waldbesitzer angestrebt“, Holz-Zentralblatt, Nummer 40 vom 2. Oktober 2020). Wie diese aber konkret aussehen und finanziert werden könnte, dazu gab es keine „belastbaren Ergebnisse“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie schätzt die Bundesregierung grundsätzlich die Bedeutung der Monetarisierung bzw. Honorierung von Ökosystemleistungen als Beitrag zur zukünftigen wirtschaftlichen Perspektive für Forstbetriebe in Deutschland ein?
Sind der Bundesregierung ethische Bedenken im Zusammenhang mit der Ökonomisierung von Ökosystemleistungen bekannt, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung eine Honorierung der Funktion des Waldes bzw. der Forstwirtschaft als Senke für CO2 im Zusammenhang mit der CO2-Bepreisung des nationalen Emissionshandelssystems, und wenn ja, wie ist der Stand der Planung?
Befasst sich die Bundesregierung mit Ansätzen, wie die Höhe der Vergütung für die CO2-Bindung des Waldes bzw. der Forstwirtschaft hergeleitet werden könnte (z. B. Flächenpauschale oder differenziert nach bestandsspezifischem CO2-Bindungspotenzial)?
Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Flächenstilllegungen (Nutzungsverzicht) auf die Funktion der Wälder in Deutschland als CO2-Senke auswirken?
Gibt es zu diesem Thema nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Studien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Debatte bezüglich der Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes auf Ebene der Europäischen Union?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass Forstbetriebe nach Einführung einer Flächenprämie zur Honorierung von Ökosystemleistungen (z. B. CO2-Bindung) zukünftig in ihrer unternehmerischen Unabhängigkeit eingeschränkt werden könnten?
Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer flächenabhängigen Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes nach Kenntnis der Bundesregierung auf die bisherigen Förderinstrumente für die Forstwirtschaft, beispielsweise auf die Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)?
Welche Schlussfolgerung für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Befund des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel), dass die im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 für den Erhalt der Wälder vorgesehene Bereitstellung von 700 Mio. Euro ohne eine einheitliche Energiepolitik mit einheitlicher CO2-Bepreisung über alle Sektoren widersprüchlich und ineffizient sei (siehe dazu: https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2020/corona-hilfen-erhoehen-staatliche-subventionen-deutlich/)?