Antiziganistische Straftaten im Jahr 2020
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sinti und Roma erfahren in Deutschland immer noch in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Hass, Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung. Zu strukturellen und institutionellen Ausprägungen des Antiziganismus kommen Straf- und Gewalttaten mit gezielt antiziganistischer Motivation hinzu. Diese werden seit 2017 auch als eigenes Unterthema im Kriminalpolizeilichen Meldedienst zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst. Seit Beginn der Erfassung ist die statistisch ausgewiesene Zahl antiziganistischer Straftaten kontinuierlich gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/19339 und 19/8343), für das Jahr 2019 wurde sie mit 78 angegeben. Erstmals wurden im Jahr 2019 auch zwei (versuchte) Tötungsdelikte erfasst.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller gehen zahlreiche Selbstorganisationen von Sinti und Roma davon aus, dass die tatsächliche Zahl solcher Straftaten weit höher liegt. Neben dem Umstand, dass die Erfassung an sich ein relatives Novum darstellt, was gerade in der Anfangsphase eine lückenhafte Erfassung mit sich bringen dürfte, ist hier auch die Frage der Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten anzusprechen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Ansicht, dass die diesbezüglichen Maßnahmen etwa der Bundespolizei ungenügend sind. Sensibilisierungen für Fragen von Rassismus oder Antiziganismus scheinen ihnen eher unter „ferner liefen“ durchgeführt zu werden; ohnehin ist fraglich, inwiefern eine einmalige Schulung tatsächlich zu einer Änderung in der Organisationskultur führen kann – hier muss darauf verwiesen werden, dass die Polizei selbst eine lange antiziganistische Tradition aufweist (die Fragestellerinnen und Fragesteller verweisen hierzu beispielhaft auf die Arbeiten von Markus End).
Einen Beleg für die nach wie vor unzureichende Sensibilisierung im Bereich der Bundespolizei sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/19339. Hier beantwortet die Bundesregierung die Frage, welche Anstrengungen die Sicherheitsbehörden in Bezug auf Antiziganismus unternehmen, unter anderem damit, dass Polizeitrainer „regelmäßig im Einsatz- und Situationstraining auf den Umgang mit Personen aus fremden Kulturkreisen“ eingingen. Sinti und Roma sind bereits vor über 600 Jahren nach Deutschland gekommen. Wer sie als „Personen aus fremden Kulturkreisen“ bezeichnet und glaubt, damit das Phänomen Antiziganismus zu erfassen, dokumentiert damit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller lediglich den eigenen Sensibilisierungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Nachmeldungen hat es zu antiziganistischen Straftaten im Jahr 2019 gegeben (bitte die zugehörige Auflistung aus der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/19339 entsprechend ergänzen und hierbei auch die Ausführungen in der Spalte „Anzahl Tatverdächtige“ aktualisieren)?
Wie viele und welche antiziganistischen Straftaten wurden in Deutschland im Jahr 2020 bekannt, und wie gliedern sich diese nach PMK-Phänomenbereichen auf (bitte vollständig angeben und von jedem Fall kurz die Umstände der Tat, den Straftatbestand, den Tatort mit Ortschaft und das Datum darstellen)?
a) Welche dieser Straftaten waren Gewaltdelikte (diese bitte ebenfalls nach PMK-Phänomenbereichen aufgliedern und konkretes Delikt nennen; soweit möglich bitte nach versuchten und vollendeten Delikten unterscheiden)?
b) Wie viele Straftaten richteten sich gegen Personen, und wie viele gegen welche anderen Angriffsziele?
c) Wie viele Personen wurden bei den Gewaltdelikten verletzt oder getötet (hier bitte auch skizzenhafte Beschreibungen des Tathergangs bzw. der Tatumstände anführen)?
d) Wie viele Propagandadelikte wurden begangen?
e) Bei welchen dieser Straftaten handelt es sich um sogenannte Internetstraftaten?
Wie viele Tatverdächtige wurden für das Jahr 2020 ermittelt (bitte möglichst den jeweiligen Straftaten zuordnen)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, und wie viele Täter zu welchen Strafen verurteilt wurden (bezogen auf die Jahre 2019 und 2020, soweit möglich bitte den Antworten zu den Fragen 1 und 2 zuordnen)?
Lassen sich aus Sicht der Bundesregierung über den Aspekt, dass antiziganistische Straftaten schwerpunktmäßig in Städten bzw. Großstädten begangen werden, hinaus (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/19339), Schwerpunkte hinsichtlich Anlass, Datum oder Tatort feststellen (bitte ggf. ausführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl bzw. Entwicklung der antiziganistischen Straftaten, welche Erklärung hat sie für möglicherweise signifikante Abweichungen vom Vorjahr, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wird in der Polizeiausbildung neben der bundesweit einheitlichen Definition des Begriffs „antiziganistische Straftaten“ (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/19339) auch der Begriff „Antiziganismus“ selbst definiert, und wenn ja, wie lautet die Definition, und inwieweit wird hierbei die mittlerweile auch von der IHRA übernommene Arbeitsdefinition (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2403712/047b136ae362d582eac5ff3a249b7430/201007--stm-r-ihra-arbeitsdefinition-antiziganismus-deutsch-data.pdf) zugrunde gelegt und den Beamtinnen und Beamten erklärt?
Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung im Bereich Antiziganismus seit 2017 wahrgenommen, und inwiefern plant die Bundesregierung eine Ausweitung des Angebots?
Hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr ihre Anstrengungen zur Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten hinsichtlich des Themenfelds Antiziganismus im Vergleich zu den Vorjahren intensiviert, und falls ja, wie lässt sich dies qualitativ und quantitativ ausdrücken?
a) Inwiefern wurde die Absicht, im Jahr 2020 „flächendeckende Sensibilisierungsveranstaltungen“ durchzuführen (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/19339), umgesetzt (bitte möglichst konkret mit Ausführungen zu Referenten, Schulungsmaterialien, Fragestellungen, zur Zahl der Teilnehmer, Länge der Veranstaltungen usw. angeben)?
b) Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind für die Zukunft geplant, und wie soll dabei das Thema des Erkennens und Bekämpfens antiziganistischer Straftaten erörtert werden (bitte möglichst konkret benennen)?
Welche Struktur und welche Inhalte weist der „Informationssammelpunkt zum Themenfeld“ auf, der nach Angaben der Bundesregierung (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/19339) im Intranet der Bundespolizei eingerichtet wurde, wie wird dieser genutzt, und wie wird er betreut, bzw. welche Qualifikation haben die für die Betreuung zuständigen Personen?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Kapazitäten bzw. Ressourcen zivilgesellschaftlicher Akteure zur Sensibilisierung der Polizei zu stärken (bitte möglichst konkret beantworten)?
Inwiefern findet bei Sensibilisierungs- bzw. Schulungsmaßnahmen im Bereich Antiziganismus eine externe Evaluation statt, und welche Ergebnisse bzw. Probleme wurden ggf. in der jüngsten Evaluation verzeichnet? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über solche Evaluationen auf Länderebene?
Bis wann will die Bundesregierung ihre Beschlüsse, die sie im Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf) festgehalten hat, und die sich auf Antiziganismus beziehen, umsetzen, insbesondere
a) unabhängiges Monitoring und Informationsstelle für rassistische, insbesondere antiziganistische Übergriffe (Nummer 2 des Beschlusses); wie soll dieses ausgestattet sein, und inwiefern werden zivilgesellschaftliche Organisationen in die Planung und Umsetzung eingebunden,
b) weitere Maßnahmen im Bereich der politischen Bildung (Nummer 20) in Bezug auf Antiziganismus, und wie viele und welche Maßnahmen sind hierbei beabsichtigt,
c) Weiterentwicklung der bestehenden Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke in Bezug auf Antiziganismus (Nummer 65), und was konkret ist hier geplant,
d) Stärkung der Forschung im Bereich Antiziganismus (Nummer 67), und was ist hier konkret geplant, und
e) andere in den Nummern 2, 20, 65 und 67 genannte Maßnahmen?
Welche methodischen, technischen oder praktischen Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der polizeilichen Erfassung sowie justiziellen Verfolgung antiziganistischer Straftaten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist das in der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/8343 genannte Forschungsprojekt (https://www.dhpol.de/departements/departement_III/FG_III.1/projekte/precept.php) wie vorgesehen zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen worden, und wenn nein, bis wann ist der Abschluss geplant, wenn ja,
a) welche Angaben kann die Bundesregierung zu Zwischenergebnissen machen, und bis wann soll der Abschlussbericht vorliegen,
b) inwiefern kann die Bundesregierung bereits zu Schlussfolgerungen daraus Stellung nehmen?