Kulturgutschutzgesetz: Herkules scheitert am Zoll
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Anhaltungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher wegen vermuteter Verstöße gegen das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) angeordnet worden (bitte nach Besitzer der Objekte: deutsche Staatsbürger, nichtdeutsche EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger differenzieren)?
Bei wie vielen Anhaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den darauffolgenden Prüfungen tatsächliche Verstöße gegen das KGSG festgestellt (bitte nach Besitzer der Objekte: deutsche Staatsbürger, nichtdeutsche EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger differenzieren)?
Wie viele Klagen gegen Prüfungsergebnisse in Anschluss an eine Anhaltung, die tatsächliche Verstöße gegen das KGSG festgestellt haben, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele davon waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich (bitte nach Besitzer der Objekte: deutsche Staatsbürger, nichtdeutsche EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger differenzieren)?
Wie lange werden die Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich einbehalten?
Bei wie vielen Anhaltungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Durchfuhren in andere Länder (bitte nach EU-Länder und Nicht-EU-Länder differenzieren)?
Welcher Arbeitsaufwand ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Prüfungen im Anschluss an eine Anhaltung aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das KGSG?
Wie viele Klagen gegen Anhaltungen aufgrund vermuteter Verstöße gegen das KGSG hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gegeben?
Wie viele davon waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich?
Welche Vorgehensweisen stehen zur Auswahl, sollte sich der Verdacht eines Verstoßes gegen das KGSG bestätigen, wie oft sind diese Vorgehensweisen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zur Anwendung gelangt?
Legt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „Durchfuhr“ als Verbringung aus, wie dies in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Artikel dargestellt wird?
a) Wenn ja, was ist ihre Begründung, und wie bewertet die BKM die Tatsache, dass „Verbringung“ im Umsatzsteuergesetz dergestalt definiert ist, dass sich das fragliche Objekt im Bestimmungsland nicht nur vorübergehend befindet?
b) Wenn nein, wird die BKM etwas unternehmen, um die Fehldarstellung ihrer Rolle bei der Auslegung des Kulturgutschutzgesetzes seitens der Länderministerien zu korrigieren?
Wenn ja, was?
Wenn nein, warum nicht?