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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hilfsorganisationen in der Corona-Krise

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.03.2021

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2673516.02.2021

Hilfsorganisationen in der Corona-Krise

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Pascal Meiser, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bekämpfung der gegenwärtigen Pandemie stellt die anerkannten Hilfsorganisationen wie etwa den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder den Malteser Hilfsdienst, aber auch die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW) vor neue Herausforderungen. Mit zahlreichen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Krisenbekämpfung, den sie oftmals zusätzlich zu ihren bestehenden dienstlichen sowie privaten Verpflichtungen im Bereich des Gesundheitswesens, des Rettungsdienstes oder der Sozialarbeit erbringen müssen. Sie organisieren unter anderem nachbarschaftliche Hilfe für Risikogruppen, unterstützen beim Aufbau von Teststationen oder von Impfzentren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wo und mit welcher Art von Hilfeleistungen waren oder sind die deutschen Hilfsorganisationen im Sinne des § 26 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Einsatz?

2

Wo waren oder sind deutsche Hilfsorganisationen derzeit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Ausland im Einsatz, und welche Art von Aufgaben haben sie dort jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Durch welche Behörden des Bundes, der Länder oder der Kommunen wurden sie dabei (gemäß den Fragen 1 und 2) nach Kenntnis der Bundesregierung beauftragt, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?

4

In welchen Fällen erfolgte dabei die Beauftragung durch das Bundesministerium für Gesundheit auf Grundlage des § 5 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?

5

Welche Art von Unterstützung leisteten bzw. leisten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 und 2021 Einsatzkräfte des THW im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im In- oder Ausland?

6

Inwieweit gibt es Defizite in der Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder des THW mit Schutzmaterialien aktuell, und – sofern sie bestehen – wie will die Bundesregierung diese beheben?

7

Welche Corona-Impfzentren in Deutschland werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unter Federführung von Hilfsorganisationen betrieben, und welchen Beitrag leisten die Hilfsorganisationen beim Betrieb der Impfzentren darüber hinaus?

8

Wie wird der Einsatz der Hilfsorganisationen in der Corona-Krise koordiniert, und wie erfolgt die Kommunikation zwischen den Krisenstäben des Bundes, der Länder und Kommunen sowie der einzelnen Hilfsorganisationen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu finanziellen Schwierigkeiten von Ortsverbänden der Hilfsorganisationen, denen aufgrund der Absagen der meisten Feste und Veranstaltungen, z. B. im Kultur- und Sportbereich, Einnahmen aus Sanitätsdiensten fehlen, für die im Normalfall die Ausrichter bezahlen?

Welche Möglichkeiten des Ausgleichs für Einnahmeausfälle bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Finanzierungslücken auf die ehrenamtlichen Strukturen der Hilfsorganisationen?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Mehrkosten, die den Hilfsorganisationen bei ihren Corona-Einsätzen bislang entstanden sind und weiterhin entstehen, sowie über die Möglichkeiten der Refinanzierung?

12

Plant die Bundesregierung eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung, um eine Kostenübernahme der Corona-Schnelltests für Angehörige der Rettungsdienste sicherzustellen (wenn ja, bis wann, und falls nein, aus welchen Gründen nicht)?

13

Inwiefern findet vor einem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung eine Prüfung statt, ob die im Rahmen der Amtshilfe ersuchte Tätigkeit auch (oder möglicherweise besser) durch eine Hilfsorganisation oder das THW erledigt werden kann?

14

In welchen privatwirtschaftlich geführten Unternehmen – etwa den privaten Seniorenresidenzen von „Pro Seniore“ – wurde und wird die Bundeswehr im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung eingesetzt, und welche Art von Hilfe leistet sie dabei?

15

Welche Behörde beantragte dabei (s. Frage 14) gegebenenfalls jeweils Amtshilfe?

16

Welche Kosten sind der Bundeswehr durch ihren Einsatz in privaten Unternehmen (s. Frage 14) entstanden, und inwiefern werden diese Kosten diesen Unternehmen in Rechnung gestellt?

Berlin, den 10. Februar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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