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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.03.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2673716.02.2021

Deutsche Sicherheits- und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Vergangenheit berichteten Medien immer wieder über den Einsatz deutscher Sicherheits- und Militärfirmen in Kriegs- und Krisengebieten bzw. über die Tätigkeit deutscher Staatsangehöriger für entsprechende ausländische Unternehmen (vgl. „Fremde Legion“, Der Freitag Nummer 4314 vom 23. Oktober 2014, https://www.freitag.de/autoren/michael-schulze-von-glasser/fremde-legion, „Ehemalige Bundeswehrsoldaten als Söldner in Krisengebieten“, telepolis vom 27. Mai 2010, https://www.heise.de/tp/features/Ehemalige-Bundeswehrsoldaten-als-Soeldner-in-Krisengebieten-3385717.html, „Krieg ist ihr Geschäft“, Bild.de vom 29. Oktober 2017, https://www.bild.de/politik/ausland/krieg/ist-ihr-geschaeft-53680592.bild.html).

Auch deutsche Neonazis waren schon in der Vergangenheit als Söldner in Bürgerkriegen tätig (vgl. „Dressed to kill? – Neonazis als Söldner“, Antifaschistisches Infoblatt 99/2.2013 vom 10. September 2013, https://www.antifainfoblatt.de/artikel/dressed-kill).

Zuletzt waren insbesondere die Verbindungen zwischen Vertretern der AfD, der Identitären Bewegung, aber auch des „III. Weg“ oder der NPD und paramilitärischen Gruppierungen wie des Regimentes Azov in der Ukraine bekannt geworden (https://lsa-rechtsaussen.net/das-regiment-asow-zu-gast-in-halle/, https://exif-recherche.org/?p=6331, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ukraine-deutsche-soeldner-heuern-bei-rechtsextremem-freiwilligenbataillon-an-a-1177400.html).

Im Netz von Sicherheitsfirmen und Sicherheitsvereinen wie „Asgaard“ oder auch „Uniter“ sind zuletzt mehrfach Verbindungen in das waffenaffine Milieu aus Reichsbürgern und Rechtsterroristen wie beispielsweise bei Nordkreuz bekannt geworden (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/hessen-arbeitete-frankfurter-kripo-beamter-als-soeldner-im-irak-16959723.html, https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bundeswehr-asgaard-rechtsradikale-101.html).

Gegenwärtig besteht zwar ein freiwilliger Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Kriegsgebieten tätig sind, dieser wurde jedoch bis August 2011 von keinem deutschen Unternehmen unterzeichnet (vgl. „Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“, http://icoca.ch/sites/all/themes/icoca/assets/icoc_german3.pdf sowie Bundestagsdrucksache 17/6780, S. 7 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Waren oder sind die nachfolgend genannten deutschen Sicherheits- und Militärfirmen nach Kenntnis der Bundesregierung in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten):

a) ASGAARD German Security Guards – Consulting GmbH,

b) Atlas Solutions Protection & Training GmbH,

c) BA Enterprises (vormals Bodyguard Akademie),

d) Global.AG Security & Communication,

e) ISN – International Security Network GmbH,

f) Result Group,

g) Wodan Special Security Service,

h) ISP Paderborn?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu weiteren deutschen Sicherheits- und Militärfirmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)?

3

In welchen Krisen- und Kriegsgebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige für ausländische Sicherheits- und Militärfirmen tätig (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)?

4

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr als Beschäftige oder Auftragnehmer privater in- oder ausländischer Militär- und Sicherheitsfirmen in Krisenoder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Einsatzgebietes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

5

Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Fragen 1 bis 4 gegenständlichen Firmen wurden bzw. werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Ermittlungen geführt (bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu derzeit oder ehemals den Sicherheitsbehörden bekannten Neonazis und Rechtsextremisten als aktive Teilnehmer in bewaffneten Konflikten in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Krisen- oder Kriegsgebietes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

7

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit oder ehemals den Sicherheitsbehörden bekannte Neonazis oder Rechtsextremisten im Ausland an militärischen oder paramilitärischen Schulungen, Fortbildungen oder Training teilgenommen (bitte nach Jahr, Anzahl der deutschen Teilnehmenden, Ort und Anbieter der Veranstaltung aufschlüsseln)?

8

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Sicherheits- und Militärfirmen oder ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr oder deutscher Sicherheitsbehörden als Auftragnehmer bzw. anlässlich eines Auftrages an Kampfhandlungen in Krisen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der beteiligten Firmen bzw. Anzahl BW-Angehöriger bzw. Behördenmitarbeiter und möglicher insbesondere strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)?

9

Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sicherheits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wurden?

Wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens der Firma bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten.

10

Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Angehörige, Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Sicherheits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wurden

(wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens der Firma bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten)?

11

Wie viele Firmen mit Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den „Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“ unterzeichnet?

Berlin, den 22. Januar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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