Jugendberufsagenturen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25770)
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Aus Sicht der Fragesteller gibt es weiteren Informationsbedarf zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zum Thema Jugendberufsagenturen (Bundestagsdrucksache 19/25770).
In ihrer Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/25770 schreibt die Bundesregierung: „Um den gegenseitigen bundesweiten Austausch und die Vernetzung der Jugendberufsagenturen zu unterstützen, hat das BMAS Ende des Jahres 2019 eine Servicestelle für Jugendberufsagenturen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eingerichtet. Ziel der Servicestelle ist es, Qualität und Quantität der Zusammenarbeit der Akteure zu verbessern. Außerdem soll sie die Einführung von Zusammenschlüssen dort unterstützen, wo eine Begleitung neuer Kooperationen gewünscht wird. Die Servicestelle richtet sich darum sowohl an Akteure, die in und mit Jugendberufsagenturen arbeiten, als auch an jene, die Jugendberufsagenturen aufbauen und begleiten wollen.“
Vor diesem Hintergrund ergibt sich weitergehender Informationsbedarf der Fragesteller zu der Arbeit der Servicestelle Jugendberufsagenturen.
Weiter berichtet die Bundesregierung von der Einführung des IT-Systems „YouthConnect“ ab Januar 2021 (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/25770), dass „Rückmeldungen aus der Praxis […] ergeben [haben], dass eine der größten Schwierigkeiten einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit der fehlende IT-gestützte Austausch der involvierten Sozialleistungsträger untereinander darstellt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat daher in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Anwenderinnen und Anwendern selbst das IT-Verfahren „YouConnect“ entwickelt, welches den Akteuren einer Jugendberufsagentur für die gemeinsame Fallarbeit ab Januar 2021 flächendeckend zur Verfügung gestellt wird.“ Wie den Fragestellern bekannt ist, gab es im Vorfeld der Einführung von „YouthConnect“ seitens der Bundesländer auch datenschutzrechtliche Bedenken. In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/25770 hebt die Bundesregierung hervor, dass durch „Youth Connect“ „[d]ie rechtskreisübergreifende Kooperation […] unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte erleichtert und digital unterstützt [wird].“ Hier besteht seitens der Fragesteller weiterer Informationsbedarf, wie diesen Bedenken seitens der Bundesregierung Rechnung getragen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele „Einführungen von Zusammenschlüssen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/25770) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Servicestelle Jugendberufsagenturen seit deren Einrichtung im Jahr 2019 unterstützt (bitte nach Bundesländern sowie Jugendberufsagenturen und „rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen“ [vgl. ebd.] aufschlüsseln)?
Wie viele dieser unterstützten Einführungen von Zusammenschlüssen mündeten in die Gründung einer neuen Jugendberufsagentur (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welches waren die Gründe für ein Scheitern der Einführung von Zusammenschlüssen?
Von welchen Hürden bei der Gründung einer neuen Jugendberufsagentur oder eines neuen rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnisses hat die Bundesregierung durch die Arbeit der Servicestelle Jugendberufsagenturen Kenntnis erlangt?
Welche Rückmeldungen und Kritiken haben die Bundesregierung bezüglich datenschutzrechtlicher Bedenken seitens der Bundesländer im Vorfeld der Einführung des IT-Systems „YouthConnect“ erreicht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um diese Rückmeldungen und Kritik zu adressieren?
Welche Erkenntnisse und Rückmeldungen von Jugendberufsagenturen liegen der Bundesregierung über die Servicestelle Jugendberufsagenturen bezüglich des Umsetzungsstands der Einführung des IT-Systems „Youth Connect“ vor?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit häufigsten Probleme bei der Nutzung des IT-Systems „YouthConnect“, die die Servicestelle Jugendberufsagenturen erreicht haben?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Prozess der Einführung des IT-Systems „YouthConnect“?
Bis wann plant die Bundesregierung derzeit die flächendeckende Einsatzfähigkeit des YouthConnect IT-Systems?