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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Darlehensbedingungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und Folgen für den Steuerzahler

(insgesamt 24 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

04.03.2021

Aktualisiert

11.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2676217.02.2021

Darlehensbedingungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und Folgen für den Steuerzahler

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge wird das Unternehmen GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH mit einem Darlehen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (im Folgenden: WSF) unterstützt (vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/wirtschaftsstabilisierungsfonds-bundesregierung-will-galeria-karstadt-kaufhof-mit-darlehen-von-460-millionen-euro-stuetzen/26858310.html?ticket=ST-849861-sLuUae74bs4lab6gFbz4-ap3).

Das Darlehensvolumen beträgt 460 Mio. Euro und ist nachrangig besichert (ebd.). Nachdem die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH im März 2020 Insolvenz beantragt hatte, wurde das Insolvenzverfahren nach einem Schuldenschnitt der Gläubiger im Herbst 2020 wieder beendet (vgl. https://www.manager-magazin.de/unternehmen/handel/galeria-karstadt-kaufhof-insolvenz-beendet-eaaa1fbd-3fe9-4941-afea-d2de5aef002c). Nach Ansicht der Fragesteller ist allerdings fraglich, warum das Unternehmen nur wenige Monate später mit Millionendarlehen aus dem WSF gestützt wird und zu welchen Bedingungen das Darlehen vereinbart worden ist. Angesichts der Medienberichte, wonach das Darlehen nachrangig vereinbart worden ist, stellt sich zudem die Frage, welche Konsequenzen ein Zahlungsausfall hat und was dies für die Steuergelder bedeutet, mit denen der WSF und damit das Darlehen finanziert werden (vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/wirtschaftsstabilisierungsfonds-bundesregierung-will-galeria-karstadt-kaufhof-mit-darlehen-von-460-millionen-euro-stuetzen/26858310.html?ticket=ST-939804-YbHv2bpXSEOmJe2TVUQl-ap2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH nicht die Kriterien eines Unternehmens in Schwierigkeiten nach EU-Definition zum 31. Dezember 2019 erfüllt (bitte insbesondere den kurz darauf folgenden Insolvenzantrag bei der Antwort berücksichtigen)?

2

Welche Bewertungen und Prüfungen wurden durch die Bundesregierung vor Zusage des Darlehens im Rahmen des WSF vorgenommen?

a) Wurde geprüft, inwieweit die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH ihren Zahlungspflichten von Sozialabgaben noch nachkam, bzw. ab wann sie ihnen nicht mehr nachkam?

Wenn nein, warum nicht?

b) Wurde geprüft, inwieweit die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Forderungen aus gerichtlichen Vergleichen noch begleichen konnte, bzw. ab wann sie es nicht mehr konnte?

Wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung sich Jahresabschlüsse vorlegen lassen, bevor die Zusage für ein Darlehen aus dem WSF getroffen wurde?

a) Wenn ja, welche, und für welche Geschäftsjahre?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Aus welchen Gründen wurde das Darlehen aus dem WSF als nachrangiges Darlehen eingeräumt?

a) Welche Gründe sprachen gegen die Einräumung eines Vorrang- oder zumindest Gleichrangdarlehens im Lichte der Finanzierung mit Steuergeldern?

b) Welche Gründe sprachen für die Einräumung des Nachrangdarlehens?

c) Wurde der Nachrang des Darlehens vereinbart, um einen Teil des Darlehens bonitätsverbessernd als wirtschaftliches Eigenkapital bilanzieren zu können?

d) Wurde der Nachrang des Darlehens vereinbart, um eine Überschuldung von Galeria Karstadt Kaufhof und damit den Eintritt des Eröffnungsgrundes nach § 19 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) zu verhindern?

e) Warum wurde der Nachrang eines Darlehens für einen Darlehensnehmer vereinbart, gegen den bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und erst nach einem Schuldenschnitt wieder beendet worden ist (vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/wirtschaftsstabilisierungsfonds-bundesregierung-will-galeria-karstadt-kaufhof-mit-darlehen-von-460-millionen-euro-stuetzen/26858310.html)?

f) Wie begründet die Bundesregierung die positive Fortführungsprognose der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH i. S. d. § 25 Absatz 1 des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (WStFG)?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Einräumung eines Nachrangdarlehens im Lichte des Grundsatzes, dass die WSF-Mittel „sparsam und wirtschaftlich“ i. S. d. § 20 Absatz 1 Nummer 4 WStFG eingesetzt werden sollen?

6

Wie hoch ist das Volumen vorrangiger Darlehen im Vergleich zum Darlehen des WSF?

7

Wie viele Gläubiger haben ein vorrangiges Darlehen im Vergleich zum WSF?

8

Wurde dem Darlehensgeber ein sekundärer Zugriff auf Vermögenswerte der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH als Darlehensnehmer und somit gewisse dingliche Sicherheiten eingeräumt?

a) Wenn ja, auf welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausfallrisiko und eine mögliche Verwertung von Sicherheiten ein?

10

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den möglichen Schaden für den Steuerzahler im Falle des Kreditausfalls?

11

Welche Rechtsfolgen hat die Bundesregierung für den Fall ausgehandelt, dass die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH ihre Zahlungspflichten (Zinslast, Darlehenstilgung) nicht erfüllt?

12

Hat die Bundesregierung im Rahmen des Darlehens unter dem WSF Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants) vereinbart, deren Bruch zu einer sofortigen Fälligstellung des Darlehens führt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über den Nettoverschuldungsgrad (Net Debt to EBITDA, leverage ratio) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über den dynamischen Verschuldungsgrad oder die Schuldentilgungsdauer (dynamic gearing ratio) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über den Zinsdeckungsgrad (interest cover ratio) bezüglich EBIT und/oder EBITDA und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

16

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über die Liquidität 2. und/oder 3. Grades (current ratio und quick ratio) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

17

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über das bereinigte Nettoumlaufvermögen und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über die EBITDA-Marge (also Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über die EBIT-Marge (Gewinn vor Zinsen und Steuern) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Wurden im Rahmen des Darlehensvertrages für die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH Vereinbarungen über die EBT-Marge (Gewinn vor Steuern) und mögliche Rechtsfolgen getroffen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

21

Hat die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH eine Erklärung nach § 25 Absatz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG) abgegeben oder wird sie dazu verpflichtet?

a) Wenn ja, welche Erklärungen nach § 25 StFG werden im Einzelnen abgegeben, und warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

22

Wurde im Rahmen der Unterstützung durch den WSF eine Mietanpassung nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) i. V. m. Artikel 240 § 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) von den Vertragspartnern der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH verlangt?

a) Wenn ja, welche?

Wurde diese rückwirkend zum März 2020 verlangt?

b) Wenn nein, warum nicht?

23

Wurden die Personalkosten der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH mithilfe von Kurzarbeitergeld unterstützt?

a) Wenn ja, welche operativen Kosten werden mithilfe des WSF-Darlehens getragen oder finanziert?

b) Wenn nein, warum nicht?

24

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung von der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH erfahren (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/galeria-karstadt-kaufhof-news-1.5188654)?

Berlin, den 10. Februar 2021

Christian Lindner und Fraktion

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