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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

05.03.2021

Aktualisiert

19.02.2024

BT19/2677818.02.2021

Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Gewährleistung wissenschaftlicher Qualitätsstandards und Transparenz bei der Errichtung einer Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft Am 9. Oktober 2020 beschloss der Deutsche Bundestag ohne Gegenstimmen in einer Sofortabstimmung die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft (kurz: „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) auf Antrag der Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 19/23126). Das Zentrum soll die historischen Zusammenhänge vermitteln, über das geschehene Leid in Europa und Deutschland aufklären und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung geben. In dem Beschluss zur Einrichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges heißt es: „Es war Polen, auf dessen Gebiet die Nationalsozialisten alle Komponenten ihres rassenideologischen Vernichtungskrieges, ihrer grausamen Besatzungspolitik, ihrer rassistischen Lebensraumideologie, ihren grausamen Antisemitismus und Antislawismus erstmals in vollem Umfang umsetzten. Das Territorium der Zweiten Polnischen Republik wurde als Versuchslabor für die Kriegsführung des nationalsozialistischen Deutschlands im Osten missbraucht. Bereits ab Herbst 1939 wurden Angehörige der polnischen Bildungsschicht zu Zehntausenden in Konzentrationslager verbracht und erschossen, um Polen als Nation auszulöschen. Die physische Entfernung polnischer Staatsbürger aus den bald annektierten Gebieten einerseits und ihre Unterjochung, Ausbeutung, Verschleppung und Versklavung in den Gebieten des späteren Generalgouvernements anderseits, waren von Beginn ein Ziel und zentraler Bestandteil der Idee des Kriegs gegen Polen. Hundertausende Polinnen und Polen leisteten Widerstand und kämpften auch in alliierten Armeen für den Sieg gegen Hitler.“ Der Deutsche Bundestag einigte sich darauf, bei der Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges („Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“) „unter Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammensetzt“. Dabei sollte die „besondere Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik […] in diesem Rahmen angemessen“ herausgearbeitet werden und wissenschaftlich Deutscher Bundestag Drucksache 19/26778 19. Wahlperiode 18.02.2021 fundierte Ausstellungen „in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den betroffenen Staaten erarbeitet werden“. Insbesondere sollte „den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung“ gegeben werden. Am 4. Januar 2021 verkündete die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Staatsministerin Monika Grütters per Pressemitteilung, dass sie „dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages einen Zeit- und Maßnahmenplan für eine Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft übermittelt“ habe (Plan für Dokumentationsstätte zur Geschichte der Besatzungsherrschaft, Pressemitteilung 2 vom 4. Januar 2021, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/plan-fuer-do kumentationsstaette-zur-geschichte-der-besatzungsherrschaft-kulturstaatsminist erin-gruetters-verbrechen-aufarbeiten-dokumentieren-und-vermitteln-183 4058). Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020 auf der Grundlage der Bundestagsdrucksache 19/23126 und der Beschlussfassung in der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages unter Zusatzpunkt (ZP) 11 (Plenarprotokoll 19/184), der unmissverständlich verlangt, dass an den Deutschen Bundestag zu berichten ist und keine andere Stelle, wurde am Nachmittag des 29. Dezember 2020 lediglich eine E-Mail zu dieser Thematik von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien an die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien sowie einen beschränkten Empfängerkreis versandt. Diese erfüllte jedoch nicht den Charakter einer Berichterstattung an den Deutschen Bundestag im Sinne des Beschlusses vom 9. Oktober. Erst auf Anfrage der Fragesteller an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde eine neue Unterrichtung an den Bundestagspräsidenten am 14. Januar 2021 versandt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Brigitte Freihold vom 8. Januar 2021, Bundestagsdrucksache 19/26065) und wurde am 18. Januar 2021 auf Bundestagsdrucksache 19/26137 ausgefertigt. Das ist deswegen bedeutsam, weil nur so eine Bundestagsdrucksache aus dem Bericht erstellt und allen Mitgliedern und Interessierten des Hohen Hauses und darüber hinaus zur Kenntnis gegeben werden kann. Mangels einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Zuleitung bis zum 31. Dezember 2020 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Beschränkung des Empfängerkreises wurde die Möglichkeit einer förmlichen Befassung eingeschränkt. Eine Aufsetzung auf die Tagesordnung sowie ggf. Einreichung von Anträgen mit einer Beschlussempfehlung ans Plenum wäre so nicht möglich gewesen. In ihrer Pressemitteilung vom 4. Januar 2021 verkündete Staatsministerin Monika Grütters bereits, dass der „Vorschlag zur Realisierung der Einrichtung demnach federführend von der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) erarbeitet [wird]. Der Realisierungsvorschlag soll der Kulturstaatsministerin bis Ende 2021 überreicht werden. […] Die für diese Aufgabe erforderliche personelle Unterstützung hat der Deutsche Bundestag mit dem Haushalt für das Jahr 2021 bereits beschlossen. Das DHM wird dazu ab Januar 2021 eine Stabsstelle mit drei Beschäftigten einrichten.“ Im Vorfeld dieser nach Ansicht der Fragesteller weitreichenden Festlegungen betreffend die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch am 9. November 2020 auf eine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold mit, dass sich die diesbezüglichen Planungen „aktuell in einem frühen Stadium“ befänden und die Fragestellerin gebeten werde „sich mit Ihren Anfragen und Vorschlägen bis zur Vorlage des Zeit- und Maßnahmenplans zu gedulden. Im Anschluss daran werden sie Gelegenheit haben, ihre Vorschläge einzubringen.“ Dieser Auskunft sind Anfragen der Fragestellerin an die BKM betreffend die zuständigen Stellen vorausgegangen, an welche sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages mit Vorschlägen und Empfehlungen zur Besetzung der im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020 genannten Arbeitsgruppe wenden können, sowie die Zuständigkeit für die Prüfung solcher Vorschläge und Vorgaben betreffend die Anzahl möglicher Mitglieder der einzurichtenden Arbeitsgruppe sowie insbesondere das Verfahren zur Beteiligung und Einreichung von Vorschlägen von Vertreterinnen und Vertretern der NS-Überlebenden- und Opfer-Verbänden wie dem Polnischen Verband Ehemaliger Politischer Häftlinge der NS-Gefängnisse und Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) und anderer. Die Vorgänge um die nicht ordnungsgemäße und nicht fristgerechte Unterrichtung des Deutschen Bundestages betreffend die Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft („Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“), insbesondere Entscheidungen über die Federführung und Besetzung von zwei neu geschaffenen Arbeitsgruppen („Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ sowie Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Raphael Gross) lassen nach Ansicht der Fragesteller Transparenz und die notwendige Sensibilität gegenüber der Komplexität der historischen Aufgabe, aber auch gegenüber der Bedeutung für die europäische Erinnerungskultur und die bilateralen Beziehungen insbesondere zum Nachbarland Polen vermissen. Der Vorgang betrifft nach Auffassung der Fragesteller neben den Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages vor allem die mangelhafte Gewährleistung der Beteiligung und Berücksichtigung ausgewiesener Expertinnen und Experten zur Geschichte der deutschen Besatzung, der Anerkennung der pädagogischen Expertise ausländischer NS-Gedenk- und Dokumentationsstätten sowie insbesondere von Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS- Verfolgten aus dem ehemals von Deutschen besetzten Europa. Bei der Einrichtung einer Stabsstelle am DHM, der Besetzung entsprechender Beratungsgremien und weitgehenden Festlegungen über die Federführung wurden nach Ansicht der Fragesteller Tatsachen geschaffen, ohne den oben Genannten Gelegenheit zur Mitarbeit bzw. zur Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen zu gewähren. So ist in der „Arbeitsgruppe Erinnern und Gedenken“ ganz im Gegensatz zur bisherigen erinnerungspolitischen Tradition in Deutschland (vgl. z. B. der Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) kein einziger Opfer- und Interessenverband vertreten. Nach Ansicht der Fragesteller stellt eine fehlende Berücksichtigung von Vertreterinnen bzw. Vertretern des Zentralrats der Juden in Deutschland und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie Überlebender der NS-Verfolgung einen Bruch in der bisherigen Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland dar, da durch die mangelnde Beteiligung von Nachkommen der NS-Opfer an deren Stelle staatliche Experten des Gedenkens treten und somit das Ende der Zeitzeugenschaft bestärkt wird. Die, selbstverständlich sachlich und fachlich begründeten, Perspektiven der Nachkommen und Angehörigen der Opfer bilden somit eine Leerstelle. Dies wirft nach Ansicht der Fragesteller Fragen auch nach der Präjudizierung der inhaltlichen und auch länderspezifischen Schwerpunkt-Ausrichtung der zu errichtenden „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ auf. Bei den per Pressemitteilung der BKM bekannt gegebenen Festlegungen zur Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass die tradierte und in den verschiedenen Gedenkstättenkonzeptionen des Bundes einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als richtig und wertvoll anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland im Ergebnis geschwächt wird und die zunehmende Tendenz zur Zentralisierung der Erinnerung an den Nationalsozialismus in Berlin verstärkt wird (vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission auf Bundestagsdrucksache 13/11000). Wir fragen die Bundesregierung: Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft  1. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden durch die Bundesregierung betreffend die Festlegung der Ressort- Verantwortung für die Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober 2020 und danach geführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?  2. Welche Gespräche mit welcher Zielrichtung und welchem Inhalt wurden betreffend die Festlegung der zukünftigen fachlichen Federführung bei der Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober 2020 und danach geführt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?  3. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich des Verfahrens der Zuleitung eines „Zeit- und Maßnahmenplans für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“, die per E-Mail am 29. Dezember 2020 an einen begrenzten Empfängerkreis vollzogen wurde, anstatt einer fristgerechten formalen Berichterstattung an den Deutschen Bundestag sind der Bundesregierung bekannt (bitte ausführlich einzeln erläutern)? a) Wann, in welcher Form, durch wen, und mit welchem Inhalt wurden diese Rückmeldungen an welchen Adressaten getätigt? b) Welche Rückschlüsse und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgten Berichterstattung an den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2020 gezogen, und was will sie unternehmen, um dies in Zukunft zu vermeiden?  4. Welche Rückmeldungen, Anregungen, Kritik oder Hinweise bezüglich der inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ sind der Bundesregierung seitens der Fachexpertinnen- und Fachexpertenkreise der Erinnerungs- und Gedenkstätten-Landschaft als auch der Überlebenden- und Opferverbände sowie aus dem Deutschen Bundestag bekannt (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, Herkunft bzw. institutioneller Anbindung, Adressat und Zusammenfassung des Inhalts auflisten)?  5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Bundesrepublik Deutschland tradierte und in den bisherigen Gedenkstättenkonzepten des Bundes einschließlich der Empfehlungen der entsprechenden Enquete- Kommissionen des Deutschen Bundestages in den 1990er Jahren als richtig und wertvoll anerkannte dezentrale Erinnerungskultur in Deutschland, durch die Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ unter der Federführung des DHM, nicht im Ergebnis geschwächt wird und der nach Ansicht der Fragesteller zunehmenden Tendenz zur Zentralisierung der Erinnerung an den Nationalsozialismus in Berlin Vorschub leistet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen)?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Vorgänge bezüglich der inhaltlichen Festlegungen in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Widerspruch zu der bisherigen Praxis der Bundesregierung stehen, welche bei der bisherigen Gedenkstättenkonzeption des Bundes immer auf eine zivilgesellschaftliche Beteiligung von NS-Opferverbänden großen Wert gelegt hatte? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?  7. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung mit den genannten Festlegungen der BKM einen neuen Weg in der Erinnerungskultur einschlagen und öffentlichkeitswirksam Ausdruck verleihen will mit dem Ziel eines maßgeblich staatlich organisierten Gedenkens und Erinnerns?  8. Welche Personen und Stellen waren hausintern innerhalb der BKM zwischen dem 9. November 2020 und dem 29. Dezember 2020 an der Erarbeitung des „Zeit- und Maßnahmenplans für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ maßgeblich beteiligt, und nach welchen konkreten Kriterien sind sie dabei vorgegangen (bitte ausführlich einzeln begründen)?  9. Vor dem Hintergrund welcher konkreten Ereignisse und Tätigkeiten konnten zwischen dem 9. November 2020 (Information über aktuell „ein frühes Stadium der Planungen“) bzw. dem 7. Dezember 2020 (vgl. die Auskunft der Bundesregierung vom 7. Dezember 2020, nach welcher die Arbeitsgruppe noch nicht besetzt wurde; Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN- KE. „Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte des NS-Vernichtungskrieges und der deutschen Besatzungsherrschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/24946) und dem 29. Dezember 2020 (E-Mail an die Ausschussvorsitzende) die Planungen betreffend die Festlegungen des „Zeit- und Maßnahmenplans für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ innerhalb weniger Tage so rasch vorankommen, und welche konkreten Ereignisse oder Beratungen führten zu diesen Festlegungen? 10. Welche konkrete Expertise, speziellen Kompetenzen, Organisationsfähigkeiten und welche konkrete bereits bestehende institutionalisierte internationale Vernetzung des Deutschen Historischen Museums (DHM) waren ausschlaggebend, dass es wann, durch wessen Entscheidung und der Konsultation mit wem mit der Federführung zur Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ beauftragt wurde? 11. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ entschieden, dass „die Federführung bei der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) liegen [wird].“ (vgl. Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021; bitte ausführlich einzeln begründen)? 12. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ entschieden, dass „zu diesem Zweck beim DHM eine Stabsstelle mit drei Beschäftigten errichtet [wird].“ (vgl. Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021; bitte ausführlich einzeln begründen)? 13. Wann und aufgrund welcher rechtlichen und faktischen Grundlage sollen durch wen genau im Hinblick auf die Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ „Ausschreibungen in Kürze“ (konkret ab 4. Januar 2021) betreffend die Einrichtung einer „Stabsstelle beim DHM“ erfolgen, und wer entschied oder entscheidet über deren Verstetigung und institutionelle Anbindung, bzw. mit wem und zu welchem konkreten Zeitpunkt wurde die Anbindung der Stellen im Vorfeld der Ausschreibung konsultiert? 14. Vor dem Hintergrund welcher neuer Schwerpunktsetzungen in der bundeshaushälterischen Politik der Bundesregierung zugunsten der Stärkung der Erinnerungs- und Gedenkpolitik bzw. aufgrund welcher neuartigen finanziellen Phänomene ist es der Bundesregierung möglich, bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum „schnellstmöglich Stellen für Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Stabstelle beim DHM zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte“ zunächst „befristet bis zum 31. Dezember 2021, wobei eine Entfristung der Stelle angestrebt wird“ nach Entgeltgruppe 13 TVöD-Ost, zu besetzen, wenn zugleich zahlreiche engagierte Mitarbeiter der NS-Gedenkstätten (vgl. dazu den offenen Brief auf Initiative des Netzwerks für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten) seit Jahren in strukturell unterfinanzierten Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten tätig sind und die mit steigenden Anforderungen konfrontierten Institutionen an ihre Leistungsgrenzen stoßen und aufgrund der Haushaltslage vielfach nur befristete Verträge anbieten und sowohl gegenüber festen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch gegenüber Guides bzw. Teamern eine Erhöhung der Personalmittel (unter Anerkennung ihrer fachlichen Leistungen in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler und Gewährleistung einer sicheren Existenz, vgl. https://geschichte-wird-gemacht.org/offener-brief/) als auch Investitionen notwendig wären, um gleichzeitig auch die personelle Ausstattung der bestehenden Gedenkstätten zu stärken (bitte ausführlich begründen, warum eine Behebung der strukturellen Unterfinanzierung der bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten nicht möglich sei oder ein Rückgriff auf deren hochqualifizierte Expertise unter finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes bei der Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ nicht möglich gewesen sei (siehe https://www.dhm.de/museum/stellenangebote/ stellenausschreibungen/)? 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Expertise des DHM auf dem Feld der Gedenkstättenarbeit bzw. Gedenkstättenpädagogik zum Thema Nationalsozialismus, und welchen Mehrwert weist das DHM gegenüber anderen Gedenk- bzw. Dokumentations- und Erinnerungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland aus, welches es bei der Übernahme der Federführung gegenüber diesen prädestiniert, und warum wurde nicht bei der Akquise entsprechender historischer und pädagogischer Expertise auf die Zuständigkeit der bestehenden Gedenk-, Dokumentations- und Erinnerungsstätten und deren hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils unter finanziellem Ausgleich des Mehraufwandes) bei der Errichtung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ zurückgegriffen, so dass nach Ansicht der Fragesteller die Zuständigkeit für die Bearbeitung der jeweiligen Themenkomplexe sowohl personell als auch finanziell bei den jeweiligen hochspezialisierten Institutionen verbleiben würde, anstatt Parallelstrukturen zur Bearbeitung der Themen zu schaffen (bitte ausführlich einzeln begründen)? 16. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung die Expertise des DHM auf den in Frage 15 genannten Feldern höher bewertet hat als die bestehender NS-Gedenk- und Dokumentations- und Erinnerungsstätten bzw. Gedenk-Stiftungen in Bund-Länder-Trägerschaft, wie z. B. der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas oder der Stiftung Topographie des Terrors und anderen Institutionen, so dass das DHM und nicht diese Institutionen mit der Federführung beauftragt werden, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte ausführlich einzeln begründen)? 17. Trifft die Einschätzung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung bei der Beauftragung des DHM zur Realisierung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ nicht aufgrund fachlicher Kriterien entschieden hat, sondern auf Grundlage persönlicher Präferenzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. ihres Amtschefs im Zusammenhang mit dem Erinnerungs- und Dokumentationszentrum zu Flucht und Vertreibung (Vertriebenenmuseum), das ebenfalls in der Trägerschaft des DHM steht, und soll damit einer politischen Gleichsetzung des Themenkomplexes der deutschen NS-Verbrechen und Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges sowie dem Thema „Flucht und Vertreibung“ und sog. deutschen Opfer Ausdruck verliehen werden? 18. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit bei der Errichtung und Umsetzung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ im Vorfeld des Beschlusses vom 9. Oktober 2020 und danach Überlebenden- und Verfolgtenverbände bzw. Nachkommen von NS-Verfolgten als auch Expertinnen und Experten der Wissenschaft und Forschung sowie Gedenkstätten u. a. Interessierte aus den von der deutschen NS-Besatzung betroffenen Staaten in die Planungen einbezogen werden (bitte ausführlich einzeln erläutern und nach Datum, beteiligten Gesprächspartnern und Stellen sowie Zusammenfassung des Inhalts auflisten)? 19. Wurden Überlebenden- und Opferverbände aus dem In- und Ausland, und wann genau, bei der Formulierung von Vorschlägen und der Benennung von Mitgliedern der beiden Arbeitsgruppen konsultiert, und mit welchem konkreten Ergebnis (bitte ausführlich einzeln begründen), und wenn ja, welche? 20. Welche Rolle spielten Nachkommen von NS-Verfolgten bzw. NS- Widerstandskämpferinnen und NS-Widerstandskämpfern bei der Errichtung der beiden Arbeitsgruppen und der Benennung ihrer Mitglieder im Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020, dass „Den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte ausführlich einzeln begründen)? 21. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen wurden bislang keine Überlebenden- und Opferverbände, namentlich des Polnischen Verbands Ehemaliger Politsicher Häftlinge der NS-Gefängnisse und Konzentrationslager (PZBWPHWiOK) oder des Internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie Vereinigungen von Kombattantinnen und Kombattanten, namentlich der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des Zweiten Weltkrieges oder der Vereinigung der Kombattantinnen und Kombattanten der Republik Polen und Ehemaliger Politischer Häftlinge (ZKRPiBWP) oder deren Nachkommen als Mitglieder zur Mitwirkung in die Arbeitsgruppe berufen, und wie begründet dies die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellung im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2020, dass „den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung zu geben [ist]“ (bitte ausführlich einzeln begründen)? 22. Vor dem Hintergrund welcher Erwägungen hat sich die Bundesregierung entschieden, keine eigenständige Kommission unter Mitwirkung von Überlebenden- und Verfolgtenverbänden bzw. Nachkommen von NS- Verfolgten, namentlich der in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG), sowie Vereinigungen von Kombattantinnen und Kombattanten einzurichten? 23. Wie verhält sich die Entscheidung, das DHM mit der Organisation und Federführung zu betrauen, zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ (…) „innerhalb der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu realisieren? 24. Präjudiziert diese Entscheidung eine spätere Eingliederung der „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ ins DHM, wie nach Auffassung der Fragesteller die Äußerung des Präsidenten des DHM, Prof. Dr. Raphael Gross in der Pressemitteilung der BKM vom 4. Januar 2021 nahelegt? 25. An welchem konkreten Datum, in welcher konkreten Art und Weise und aufgrund welcher konkreten Erwägungen und welcher konkreten inhaltlichen Kriterien hat die Bundesregierung einzelne Personen als Mitglieder der im Beschluss des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2020 genannten Arbeitsgruppe angefragt, die in der Anlage zur E-Mail der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 29. Dezember 2020 genannt werden (bitte ausführlich einzeln begründen und die beteiligten Stellen und Beraterinnen bzw. Berater mit deren Verwaltungszuständigkeit benennen, die an der Auswahl der Mitglieder teilgenommen haben)? 26. Auf wessen Vorschlag sollten die beiden Arbeitsgruppen „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe“ und die Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ eingerichtet werden, die in dem „Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges“ genannt werden, und wer hat diese Anregung mit welchen Personen, Behörden, Institutionen oder Beraterinnen bzw. Beratern wann konsultiert, und wann und durch wen wurden alle eingebrachten Vorschläge für die Mitglieder der Arbeitsgruppen mit welchem Ergebnis angenommen (bitte ausführlich einzeln begründen)? 27. Welche wissenschaftliche Expertise der Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ waren im Hinblick auf deren Beitrag bei der zur Errichtung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des Zweiten Weltkrieges ausschlaggebend für deren Auswahl, und wer hat bei der BKM diese vorgenommen? a) Welche selbständigen wissenschaftlichen Schriften (Monographien) zur NS-Besatzung haben die Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ bislang veröffentlicht (bitte die Literatur nach den Kriterien: NS-Besatzung bis 1945 sowie Erinnerungsgeschichte an die NS- Verbrechen nach 1945 aufgliedern)? b) Zu welchen der 20 deutsch besetzten Länder Europas haben die Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ selbständige wissenschaftliche Schriften (Monographien) vorgelegt? c) An welchen deutschen, ausländischen bzw. nichtdeutschen Gedenkstätten bzw. Forschungsinstitutionen sind gegenwärtig die Mitglieder der „Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe“ angestellt? 28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken“ ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter deutscher Gedenkstätten als permanente Mitglieder benannt sind? Wie begründet die Bundesregierung diese Auswahl, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ohne eine zusätzliche dauerhafte Einbindung ausländischer Expertinnen und Experten sowie renommierter Vertreterinnen und Vertreter ausländischer NS-Gedenkstätten, u. a. aus Polen, Frankreich, Belgien und anderen Staaten, die im Beschluss des Deutschen Bundestages geforderte „besondere Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik […] in diesem Rahmen angemessen“ (…) „herausgearbeitet werden kann“? 29. Stehen den beiden Arbeitsgruppen eigenständige finanzielle Mittel für ihre eigenständigen analysierenden und konzeptionellen Tätigkeiten bei der Erarbeitung des Realisierungsvorschlags zur Verfügung, und wenn ja, welche, und welche konkreten Befugnisse obliegen ihnen bei der inhaltlichen Erarbeitung angesichts der Federführung beim DHM und der dort errichteten Stabstelle? 30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Koordinierung der beiden Vorhaben zur Errichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ sowie der Errichtung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ sowohl wissenschaftlich als auch inhaltlich notwendig ist, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Koordination institutionell und personell gewährleisten (bitte einzeln ausführlich begründen)? 31. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Deutsche Polen Institut (DPI) in Darmstadt bei den Planungen und der Umsetzung berücksichtigt wird, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum ist dies nach Kenntnis der Fragesteller bislang nicht erfolgt? 32. Vor dem Hintergrund welcher konkreten tatsächlichen Erwägungen oder Vorkommnisse wurde der Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas lediglich als ein Mitglied der eingerichteten Arbeitsgruppe benannt, obwohl entsprechend dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundestages der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine besondere Rolle zukommen sollte? 33. Teilt die Bundesregierung die Auflassung der Fragesteller, dass die gegenwärtige Planung und die Ansiedlung der entsprechenden Stabsstelle beim DHM zu außenpolitischen Belastungen führen könnten, weil europäische Partnerländer darin eine Marginalisierung des Themas erkennen könnten? 34. Wie schätzt die Bundesregierung die außenpolitische Wirkung der Einrichtung einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ lediglich als Abteilung des DHM im Vergleich zur Möglichkeit der Errichtung einer selbständigen, bundesunmittelbaren Stiftung wie etwa der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas ein? 35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass fehlende Transparenz bei der Berufung der Mitglieder der Arbeitsgruppen die Gefahr birgt, dass die im Vorfeld der beiden Beschlüsse des Deutschen Bundestages bestehenden gemeinsamen Ansätze bei der Realisierung der beiden Projekte – einer „Dokumentationsstätte zur Geschichte der deutschen Besatzungsherrschaft“ (Bundestagsdrucksache 19/23126) und eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ (Bundestagsdrucksache 19/24946) – keine Rolle mehr spielen und diese getrennt und gegeneinander geplant würden? Berlin, den 8. Februar 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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