Agenturen für sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte
der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Michel Brandt, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Seit Jahren wird in Deutschland über finanzielle und personelle Lücken in der Versorgung betreuungsbedürftiger älterer Menschen diskutiert.“ (Beate Rudolf, Vorwort, in: Nora Freitag, 2020): „Arbeitsausbeutung beenden. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland“; Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. S. 5). Diese Lücken bestehen unter anderem darin, „dass die in Deutschland zur Verfügung stehenden materiellen und personellen Ressourcen für eine häusliche Betreuung älterer Menschen insgesamt nicht ausreichen und im konkreten Fall für viele Familien häufig im Rahmen regulärer Beschäftigungsverhältnisse auch nicht finanzierbar sind.“ (Nora Freitag, 2020, S. 12).
In ihrer Not nutzen viele Menschen mit Pflegebedarf oder deren Angehörige migrantische „sogenannte 24-Stunden-Pflege“-Kräfte (Agnieszka Satola: „Widersprüche in der Live-in-Szene. Polnische Betreuerinnen in der Rund-um-die-Uhr-Pflege in Deutschland“; in: Widersprüche 156, Zeitschrift für sozialistische Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, 2020, Nummer 2, S. 41 bis 54; hier: S. 41) bzw. synonym „Live-ins“ (Beate Rudolf, 2020).
Die „Live-ins“ werden „überwiegend über private Agenturen nach Deutschland vermittelt […]. Genaue Zahlen liegen hierzu jedoch nicht vor“ (Nora Freitag, 2020, S. 12).
Die Privathaushalte zahlen an die Agentur einmalige Vermittlungspauschalen sowie „regelmäßige Beiträge“ (Tine Haubner, 2017): „Die Ausbeutung der sorgenden Gemeinschaft – Laienpflege in Deutschland“, Frankfurt/M. (Dissertation an der Universität Jena, 2016), S. 387). Die regelmäßigen Zahlungen der Haushalte betragen bis „2 400 Euro monatlich“ (ebd., S. 411) oder mehr. Den Live-ins verbleiben davon zwischen ca. „920 Euro brutto und zusätzlich eine Tagespauschale von 12 Euro“ (Nora Freitag, 2020, S. 24) bzw. bis zu 1 700 Euro brutto (Tine Haubner, 2017, S. 403).
„Die oftmals mangelnden Sprachkenntnisse der [der als Live-ins Arbeitenden – die Fragestellenden] Frauen und ihr unzureichendes Wissen über Arbeitnehmerrechte werden zudem von den Agenturen ausgenutzt – wenn beispielsweise Arbeitsverträge auf Deutsch abgefasst oder die Frauen nicht über ihren Rechtsstatus informiert werden.“ (ebd., S. 388). „Die meisten Arbeitsverträge der befragten Pflegekräfte enthalten zudem eine Schweigeklausel. Es ist ihnen daher nicht gestattet, über ihre Entlohnung oder Arbeitsbedingungen zu berichten.“ (ebd., S. 405).
„Häufig gibt es Hindernisse beim Zugang zu medizinischer Versorgung [… weil] einige Agenturen die A1-Bescheinigungen gar nicht beantragen […] ohne [… diese] fehlt den Live-ins […] jedoch auch der Nachweis über die Mitgliedschaft in der polnischen Sozial- und Krankenversicherung, der gemeinsam mit der Europäischen Krankenversicherungskarte für die medizinische Behandlung in Deutschland benötigt wird […] Viele der Live-ins […] werden aber von den Vermittlungsagenturen erst gar nicht über die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in Deutschland informiert [… und] gehen trotz schwerer Erkrankung nicht in Deutschland zu einer Ärztin“ (Nora Freitag, 2020, S. 23).
In einzelnen Fällen wurden wohlfahrtsverbandsgetragene Initiativen zur Betreuung und psychologischen sowie juristischen Unterstützung der Live-ins (ebd., S. 393) von Seiten der betreffenden Agentur bedroht: „Ich werde Ihnen meinen Rechtsanwalt auf den Hals schicken, wenn es da keine Ruhe gibt“ (ebd., S. 405).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 die Anzahl der in Deutschland tätigen Agenturen und die Anzahl ihrer Beschäftigten entwickelt, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln (ohne vermittelte Pflegekräfte; bitte die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Modells „CariFair“ des Diözesancaritasverbands Paderborn sowie des von der Diakonie in Stuttgart etablierten Modells „vij-FairCare“ gesondert ausweisen; bitte nach originär inländischen und Tochterunternehmen ausländischer Agenturen bzw. vermittelnder Unternehmen aufschlüsseln; bitte die Quellen angeben, bitte auch die Quellen der Angaben von Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf dem Bundespolitischen Forum zur „24-Stunden-Betreuung“ am 30. Oktober 2020 nennen, https://www.pflegevertraege.de/projekt-pflegevertraege/bundespolitisches-forum-zur-24stundenbetreuung-am-30102020-53506, hier vor allem zwischen Minute 7.35 und 7.45)?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine oder mehrere Listen der in Deutschland tätigen Agenturen, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln?
Falls ja, können diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Falls nein, warum nicht?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Deutschland tätigen Agenturen, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln, prozentual auf die einzelnen Bundesländer?
Welche Verbände (wie etwa der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V., VHBP) bzw. Zusammenschlüsse von Agenturen bzw. Unternehmen, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?
Seit wann existieren diese Verbände, und wie hat sich seit der jeweiligen Gründung die Anzahl der Mitgliedsunternehmen entwickelt?
Welche Agenturen bzw. Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 4 erwähnten Verbänden bzw. Zusammenschlüssen Mitglied, bzw. können seitens der genannten Zusammenschlüsse entsprechende Übersichten (Name der jeweiligen Agentur, Ort der Niederlassung, Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anzahl der aktuell vermittelten Pflegekräfte) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig für die Zulassung bzw. Prüfung bzw. die Erteilung der Betriebserlaubnis, welches sind die rechtlichen Grundlagen dafür, und was genau wird vor der Zulassung geprüft?
Unter welchen Voraussetzungen wird die Betriebserlaubnis verweigert?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig für die Zulassung bzw. Prüfung der von Agenturen für die Vermittlung sogenannter 24-Stunden-Pflegekräfte vermittelten Pflegerinnen und Pfleger, welches sind die rechtlichen Grundlagen dafür, und was genau wird vor der Zulassung geprüft?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig für die Zulassung oder Überprüfung von außerhalb von Deutschland bereits tätigen Agenturen, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte nach Deutschland vermitteln?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bislang überhaupt behördlicherseits irgendwelche Prüfungen von Agenturen gab oder gibt, deren Geschäftstätigkeit darin besteht, sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte zu vermitteln,
a) zur Erteilung der Betriebserlaubnis,
b) zur Prüfung des laufenden Betriebs bzw. der laufenden Geschäftstätigkeit,
c) zur Eignung und Qualifikation der vermittelten Pflegekräfte,
d) ob für die angestellten sogenannten 24-Stunden-Pflegekräfte A1-Bescheinigungen (folgend: A1) vorliegen, mit der die Abgabe von Sozialversicherungsleistungen der Agenturen im Herkunftsland zumindest formal garantiert wird,
e) ob die Abführung von Sozialabgaben in angemessener Höhe erfolgt,
f) zur Einhaltung des Mindestlohns in der Pflege,
g) zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
h) zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten,
i) zur Höhe des Brutto- und Nettoentgelts der sogenannten 24-Stunden-Pflegekräfte,
j) von im Ausland tätigen Agenturen zum Zweck der Vermittlung von Pflegekräften nach Deutschland?
Wie hoch ist – falls es solche Überprüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung gab bzw. gibt – die Anzahl der Prüfungen ab 2015 bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, für den verfügbare Zahlen vorliegen (bitte entsprechend den Buchstaben a bis j in der Frage 9 angeben; möglichst bis 2020, um mögliche coronabedingte Folgen abzubilden; bitte nach Jahren gliedern; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln; falls pro Prüfung mehrere Agenturen geprüft wurden, diese Anzahl gesondert ausweisen, analog bitte gesondert ausweisen, wie viele Agenturen und wie viele Pflegekräfte geprüft wurden, bitte jeweils Anzahl der Verweigerung der Betriebserlaubnis bzw. Beanstandungen bzw. Auflagen zu den Buchstaben a bis j der Frage 9 und deren jeweilige Gründe ausweisen)?
Wie viele Amtshilfeersuchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 aus Polen, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, der Slowakei, Slowenien und Tschechien über das Internal Market Information System (IMI) an Deutschland gerichtet?
Welche Ursachen hatten die starken Anstiege der Amtshilfeersuchen, die es laut Antwort zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 19/6792 von 2016 auf 2017 aus Polen (Anstieg von 2 auf 10) und aus Bulgarien (Anstieg von 1 auf 27) gab?
Wie viele Amtshilfeersuchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 aus Deutschland per IMI an Polen, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, die Slowakei, Slowenien und Tschechien gerichtet?
Wie viele der in den Fragen 11 und 12 genannten gestellten Amtshilfeersuchen bezogen sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Unternehmen bzw. Agenturen, die sogenannte Live-ins vermitteln (sofern weiterhin „eine weitere Differenzierung nach zugrundeliegenden Sachverhalten wie zum Beispiel häusliche oder 24-Stunden-Pflege […] nicht möglich“ sein sollte (Bundestagsdrucksache 19/6792, S. 3), bitte die Gründe dafür angeben sowie darlegen, auf welcher Basis die Behörden denn tätig werden, und zudem bitte alle von Deutschland seit 2011 gestellten Amtshilfeersuchen zur Verfügung stellen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil der Arbeitsverträge von in Deutschland arbeitenden Live-ins, die eine Schweigeklausel hinsichtlich der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen enthalten?
Welche Einschätzungen von Expertinnen und Experten liegen der Bundesregierung hierzu vor (falls keine belastbaren Zahlen oder Informationen darüber vorliegen)?
Auf welchen juristischen Grundlagen beruhen die genannten Klauseln, und welche juristischen Grenzen bestehen in dieser Hinsicht?
Ab wann sind solche Schweigeklauseln nach Einschätzung der Bundesregierung sittenwidrig?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über mögliche Probleme hinsichtlich der Krankenversicherung von in Deutschland arbeitenden Liveins und über mögliche Probleme bei der Versorgung von hier erkrankten Live-ins?
Wie viele Live-ins wurden in den letzten fünf Jahren krankgeschrieben, und wie viele erhielten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer Regelung, der zufolge „entsendende Unternehmen eine A1-Bescheinigung für die entsandten Beschäftigten möglichst im Voraus bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen“ sollten (Nora Freitag, 2020, S. 23), wie dies bereits „in Frankreich und auch Österreich gilt“ (ebd., S. 31)?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, künftig zu kontrollieren, ob im Falle einer Vermittlung einer aus dem Ausland stammenden Arbeitskraft an einen in Deutschland ansässigen Haushalt die A1-Bescheinigung vorliegt, der Arbeitskraft ausgehändigt wurde und diese zudem über die mit der A1 verbundenen Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung dies auch für den Fall, wenn zusätzlich eine ausländische Agentur zwischengeschaltet ist?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland außer der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ (DVKA) für die Ausstellung einer A1 für entsandte Beschäftigte zuständig bzw. könnten zuständig sein, sofern es sich um aus dem Ausland kommende sogenannte Live-ins handelt (Nora Freitag, 2020, S. 23)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil bzw. darüber, welche bzw. wie viele originär inländische und wie viele Tochterunternehmen ausländischer Agenturen bzw. Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit darin besteht, sogenannte Live-ins nach Deutschland zu vermitteln, diese zu vermittelnden Pflegerinnen und Pfleger über die Möglichkeiten der Krankenversicherung und der medizinischen Versorgung in Deutschland bzw. zu ihren Ansprüchen auf eine Europäische Krankenversicherungskarte aufzuklären bzw. dies nicht zu tun?
Welche Institutionen bzw. Organisationen kontrollieren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Deutschland das Vorhandensein der A1?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 rechtlich die Möglichkeiten und Pflichten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. deren Vorläuferinstitutionen zur Kontrolle und Überprüfung von Agenturen entwickelt, die Live-ins vermitteln, wie viele Kontrollen solcher Agenturen haben seitdem stattgefunden, und wie viele Beanstandungen bzw. Verwarnungen oder Strafen gab es seit 1995 bzw. wurden ausgesprochen bzw. verhängt, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kosten bzw. Ausgaben fallen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt auf Seiten der Haushalte bzw. Personen mit Pflegebedarf pro Monat für eine bzw. einen Live-in an, und welcher Gesamtumsatz wird bundesweit mit Live-ins pro Monat erzielt?
Welche Einschätzungen von Expertinnen und Experten liegen der Bundesregierung hierzu vor (falls keine belastbaren Zahlen oder Informationen darüber vorliegen)?
Welche Anteile bzw. welche Beträge verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung dabei bei den Agenturen (bitte ggf. nach originär inländischen und Tochterunternehmen ausländischer Agenturen bzw. vermittelnder Unternehmen differenzieren)?
Welche Einschätzungen von Expertinnen und Experten liegen der Bundesregierung hierzu vor (falls keine belastbaren Zahlen oder Informationen darüber vorliegen)?
Aufgrund welcher Art von Hinweisen und welcher Verdachtsmomente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Razzien im November 2020 bei 71 Auftragsvermittlern in Deutschland durchgeführt (https://www.tagesschau.de/investigativ/fakt/pflege-polen-ukraine-101.html), wie viele Geschäftsstellen bzw. Objekte wurden dabei in welchen Bundesländern durchsucht, welcher Art waren die Geschäftsstellen bzw. Objekte (beispielsweise offizielle Büro- bzw. Geschäftsräume oder private Räume), wo wurde dabei wie viel Bargeld und wo wie viel Gold mit welchem geschätzten Wert und wie viele Schusswaffen sichergestellt?
Gegen wie viele der bei den 71 Auftragsvermittlern tätigen Personen mit welcher Staatsbürgerschaft wird aktuell mit welchen Verdachtsmomenten ermittelt?
Wie viele Razzien und Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gegen Agenturen bzw. Auftragsvermittlerinnen und Auftragsvermittler für Live-ins, und wann und wo haben diese stattgefunden?
Wie viele Gerichtsverfahren sind dazu derzeit wo und gegen wie viele juristische und natürliche Personen anhängig, und wie viele Urteile mit welchen Strafen gab es bereits?
Wie viele Klienten bzw. Menschen mit Pflegebedarf bzw. Haushalte, in denen Menschen mit Pflegebedarf leben, hatten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 71 Auftragsvermittlern eine bzw. einen Live-in vermittelt bekommen, und wie viele Live-ins wurden über diese 71 Vermittler insgesamt vermittelt, und woher stammten diese?
Gegen wie viele Haushalte gibt es Ermittlungen, und aufgrund welcher Verdachtsmomente?
Welche Zulassungsstandards für Vermittlungsagenturen sind nach Auffassung der Bundesregierung als Mindeststandards gesetzlich zu regeln?
Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch Corona generell die Lage im Bereich der Live-ins und der sie beschäftigenden Haushalt entwickelt?
Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Testung der Live-ins nach ihrer Ankunft aus ihrem jeweiligen Heimatland verantwortlich sowie für die dann folgenden ggf. erforderlichen regelmäßigen Corona-Tests?
Wie viele Tests von Live-ins hat es in den letzten sechs Monaten gegeben?
Wie sieht die Impfstrategie der Bundesregierung für die Live-ins aus, und welche Pflichten liegen dabei bei den Agenturen, und welche bei den Haushalten?
Wie viele Live-ins wurden bereits geimpft, bzw. wann soll mit deren Impfung begonnen werden?