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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit vor und nach der Präsidentschaftswahl 2020

(insgesamt 63 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2685823.02.2021

Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit vor und nach der Präsidentschaftswahl 2020

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Thomas Lutze, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 7. Mai 2009 besteht zwischen der EU und den östlichen Nachbarn Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine die Östliche Partnerschaft (ÖP). Die EU-Beziehungen mit Belarus sind weiterhin von Kooperation, aber auch von Einschränkungen geprägt. Auf der einen Seite wird der multilaterale Ansatz der ÖP mit Belarus verfolgt, der Ansatz der Modernisierung sowie des Dialoges mit der Zivilgesellschaft. Wie vielfältig die Zusammenarbeit, die staatliche wie auch die zivilgesellschaftliche, zwischen Deutschland und Belarus ist, wird u. a. auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/1205 deutlich.

Auf der anderen Seite bestehen weiterhin ein Waffenembargo sowie ein Exportverbot von Gütern aus der EU nach Belarus, die für interne Repressionen eingesetzt werden können. Gleichwohl erkennt der Deutsche Bundestag an, dass sich Belarus für eine europäische Entspannungspolitik einsetzt und eine Initiative Helsinki II ins Leben gerufen hat, um verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Der Deutsche Bundestag unterstützt eine weitere Annäherung von Belarus an die Europäische Union (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9916).

Am 29. Juni 2018 fand der erste offizielle Besuch eines Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland in Belarus statt. Dr. Frank-Walter Steinmeier hat an der Eröffnung der Gedenkstätte „Vernichtungsort Malyj Trostenez“ teilgenommen. Zum Besuchsprogramm gehörte auch ein Treffen mit dem Präsidenten der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko (https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2018/06/180629-Reise-Minsk.html).

Das bilaterale Handelsvolumen mit Deutschland betrug 2019 rund 2 Mrd. Euro, jenes mit der EU insgesamt knapp 16 Mrd. Euro. Obgleich mit niedrigem Anteil am gesamten belarussischen Außenhandel, nimmt Deutschland hinter Russland, der Ukraine und China den vierten Platz ein. Über 300 deutsche Firmen sind in Belarus aktiv, trotz bisweilen schwieriger wirtschaftlicher und administrativer Rahmenbedingungen, die sich mit der derzeitigen innenpolitischen Krise zu verschärfen drohen.

Vom 21. bis 30. Juni 2019 wurden die II. Europaspiele in Minsk ausgetragen. Zu dem zehntägigen Programm gehörten 15 Sportarten, 4 000 Athletinnen und Athleten aus 50 europäischen Staaten traten an. Die Mannschaft des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) bestand aus 149 Athletinnen und Athleten. Auch Vertreter des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung (Dr. André Hahn von der Fraktion DIE LINKE., Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU sowie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer) waren aus diesem Anlass in Minsk. Neben der Teilnahme an den Sportveranstaltungen sowie Gesprächen mit Vertretern des belarussischen Parlaments und der Regierung besuchten sie auch gemeinsam mit einer Delegation des DOSB die Gedenkstätte Chatyn.

Am 9. August 2020 fanden in Belarus Präsidentschaftswahlen statt, die weder fair noch frei waren (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/merkel-zu-belarus-1778172!mediathek). Laut offiziellen Angaben wurde Alexander Lukaschenko mit 80 Prozent der Stimmen im Amt des Präsidenten bestätigt. Seit diesem umstrittenen Wahlergebnis kommt es in Belarus regelmäßig zu friedlichen Demonstrationen. Innerhalb von nur vier Tagen, vom 9. bis 13. August 2020, wurden laut offiziellen Stellen mehr als 7 000 Menschen festgenommen. Die Handlungen von Strafverfolgungsbehörden führten zum Tod von mindestens vier Personen, Tausende Häftlinge wurden physisch und psychisch verletzt. Kein Todes- und Folterfall wurde untersucht, ebenso wurden keine Strafverfahren gegenüber Sicherheitskräften eingeleitet. Friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten werden weiterhin inhaftiert und auch gefoltert. Die Europäische Union erkennt das offizielle Ergebnis der Präsidentschaftswahl nicht an und beschloss restriktive Maßnahmen gegen 55 Personen, die für Repressionen, Gewalt und die Fälschung des Wahlprozesses verantwortlich sind. Im Oktober 2020 wurde die Präsidentschaftskandidatin und Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung in Berlin empfangen.

Nach der umstrittenen Wiederwahl Alexander Lukaschenkos und den darauffolgenden Protesten hatten auch rund 1 200 Sportlerinnen und Sportler eine Petition unterschrieben, in der ein Ende der Gewalt gefordert wird. Daraufhin wurde laut diversen Medienberichten von belarussischen Sportorganisationen Druck auf diese Athleten ausgeübt. Es kam zu Festnahmen, Inhaftierungen und Trainingsverboten. Auch die Presse wurde von der staatlichen Willkür stark getroffen. Journalistinnen und Journalisten wurden während ihrer Arbeit attackiert und festgenommen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausländischer Medien wurde die Akkreditierung entzogen. Insgesamt sind mindestens 400 Festnahmen von Journalistinnen und Journalisten seit dem 9. August 2020 bekannt (https://baj.by/be/analytics/lichby-goda-perasled-zhurnalistau-i-medyya-u-2020-godze). In der Rangliste der weltweiten Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen besetzt Belarus den 153. Platz von 180.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen63

1

Was hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung des vom Deutschen Bundestag am 4. November 2020 beschlossenen Antrags der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und SPD „Belarus – Politische Gefangene freilassen, freie und faire Neuwahlen ermöglichen, Zivilgesellschaft stärken und Verfassungsreform initiieren“ (Bundestagsdrucksache 19/23943) unternommen, und welche Ergebnisse wurden dabei bisher erzielt (bitte detailliert zu jedem der 17 Punkte informieren)?

2

Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Partnerschaft und Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft? Welche sind im Zusammenhang mit der aktuellen Situation bzw. im Zuge der EU-Sanktionen ausgesetzt oder wurden aufgekündigt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der 8. Phase des Förderprogramms Belarus (2016 bis 2019), und welche Projekte wurden konkret gefördert?

4

Welche Projekte wurden im Rahmen der 9. Phase des Förderprogramms Belarus (2019 bis 2022) bewilligt, und in welchem Umfang werden diese (bitte im Einzelnen nennen) vom Bund gefördert? Welche staatlichen Akteure in Belarus sind Projektträger und Zuwendungsempfänger des Förderprogramms?

5

Welche Projekte der 9. Phase des Förderprogramms Belarus wurden a) aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Belarus bzw. b) aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlich bewilligt bzw. eingestellt?

6

Welche Partnerschaftsprojekte mit Belarus wurden seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung vom Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Dortmund betreut, und wie hoch war dabei die jeweilige Förderung durch den Bund?

7

In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen hat die Bundesregierung das XVI., XVII. sowie XVIII. Minsk-Forum unterstützt (bitte für die jeweiligen Veranstaltungen einzeln aufschlüsseln)?

8

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate des XVIII. Minsk-Forums vom 2. bis 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Belarus im Umbruch. Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektiven“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Forum für ihre eigene künftige Arbeit?

9

Was hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unternommen, um eine Debatte über die weitere Ausgestaltung der Östlichen Partnerschaft nach 2020 zu gestalten?

10

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit 2017 ergriffen, um die Arbeit des Menschenrechtszentrums Viasna sowie anderer Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus zu unterstützen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11

Sieht die Bundesregierung Bemühungen, Aktivitäten oder Schritte der belarussischen Regierung seit 2014, auf die Abschaffung bzw. ein Moratorium der Todesstrafe hinzuwirken? Wenn ja, welche?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Belarus?

13

Welche Aktivitäten von Behindertenorganisationen in Belarus sowie gemeinsamen Aktivitäten von deutschen und belarussischen Behindertenverbänden wurden durch den Bund seit 2017 unterstützt (bitte konkret benennen)?

14

Wie viele belarussische Bürgerinnen und Bürger, die von Repressionen, Gewalt und Folter nach der Präsidentschaftswahl 2020 betroffen wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung medizinische bzw. psychologische Hilfe in Deutschland bekommen, und inwiefern war der Bund daran finanziell beteiligt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage der Pressefreiheit in Belarus?

16

Welche deutschen Medien und deutschen Journalistinnen und Journalisten waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Repressionen vor und nach der Präsidentschaftswahl 2020 betroffen?

17

Welche Förderprogramme für belarussischen Journalistinnen und Journalisten und Projekte zur Medienkompetenz wurden im Zeitraum 2017 bis 2020 vom Bund gefördert?

18

Wie entwickelte sich der Umfang des Engagements der Deutschen Welle (DW) in Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014?

19

Wie viele belarussische Journalistinnen und Journalisten haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der DW-Akademie seit 2014 teilgenommen?

20

Welche Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen erhielten für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der deutsch-belarussischen Zusammenarbeit vom Bund in den Jahren von 2017 bis 2020 finanzielle Zuwendungen in Höhe von mindestens 10 000 Euro (bitte die jeweilige Organisation, die Höhe der Förderung, die jeweils fördernde Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren und jeweiligem Förderprogramm, nennen), welche Förderzusagen sind bislang für das Jahr 2021 ergangen, und wie hat sich das jeweilige Budget für solche Aktivitäten seit 2017 entwickelt?

21

Welche religiösen Organisationen in Belarus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch religiöse Organisationen aus Deutschland im Zeitraum von 2013 bis 2021 gefördert?

22

Wie hat sich der vom Bund geförderte sowie der vom Bund nicht geförderte Jugendaustausch nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen beiden Ländern im Zeitraum von 2017 bis 2020 entwickelt?

23

Wie viele Jugendliche aus Belarus nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BFD) und Au-pair in Deutschland teil (bitte nach Jahren von 2017 bis 2020 aufschlüsseln)?

24

Wie viele Jugendliche aus Deutschland nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Freiwilligendiensten in Belarus teil (bitte nach Jahren von 2017 bis 2020 aufschlüsseln)?

25

Welche Auswirkungen auf die Teilnahme an den in den Fragen 22 und 23 erwähnten Programmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Pandemie?

26

Welche Kooperationsvereinbarungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Universitäten und Hochschulen in Deutschland und Belarus (bitte die Veränderungen gegenüber der Übersicht aus der Anlage 1 zu Frage 22 aus der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1205 nennen)?

27

Wie viele Studentinnen und Studenten aus Belarus studieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen, und wie viele aus Deutschland an belarussischen Hochschulen?

28

Wie sieht die Bundesregierung die Perspektive für Kooperationen zwischen deutschen und belarussischen Hochschulen und die weitere Mitgliedschaft von Belarus im Bologna-Prozess (https://www.bmbf.de/de/der-bologna-prozess-die-europaeische-studienreform-1038.html) mit Blick auf die zahlreichen Verstöße gegen akademische Freiheiten nach der Präsidentschaftswahl 2020?

29

Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung das Institut für Deutschland- und Europastudien an der Belarussischen Staatlichen Universität?

30

Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Belarus haben nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2017 und 2020 vom Bund geförderte Austauschstipendien erhalten (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach Institutionen nennen)?

31

Welche Stipendienprogramme für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus politischen Gründen von belarussischen Hochschulen nach der Präsidentschaftswahl 2020 zwangsexmatrikuliert wurden, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche davon werden vom Bund in welcher Höhe gefördert?

32

Welche Veränderungen gab es hinsichtlich der Existenz von deutschbelarussischen Städtepartnerschaften seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1205, und welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für die Gründung sowie die Pflege und den Ausbau deutsch-belarussischer Städtepartnerschaften?

33

Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gebiet des Sports, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten, das Jahr, die beteiligten Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den finanziellen Rahmen nennen)?

34

Wie bewertet die Bundesregierung den sportlichen und politischen Wert der II. Europaspiele in Minsk?

35

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Suspendierung von Belarus aus dem Internationalen Olympischen Komitee vor dem Hintergrund, dass das Nationale Olympische Komitee in Belarus von Alexander Lukaschenko geleitet wird?

36

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die von Repressionen betroffenen belarussischen Sportlerinnen und Sportler?

37

Welche Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe zugunsten belarussischer Sicherheitsbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 seitens der Bundespolizei, der Nachrichtendienste, weiterer Bundesbehörden sowie der Polizeibehörden der Länder stattgefunden, und welche weiteren Vorhaben sind hier geplant?

38

Wie viele deutsche Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2014 bis 2020 in Belarus auf (bitte tabellarisch darstellen)?

39

Wie viele belarussische Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2014 bis 2020 in Deutschland auf (bitte tabellarisch darstellen)?

40

Unterstützt die Bundesregierung Belarus bei der Bewältigung der Corona-Pandemie, und wenn ja, wie?

41

Welche Aktivitäten führte die Bundesregierung seit 2017 zur Unterstützung von Belarus bei der Bewältigung der Schäden durch die Tschernobyl-Katastrophe durch?

42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von deutschen Tschernobyl-Hilfsvereinen, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung deren Aktivitäten?

43

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Sicherheitsstandards des ersten belarussischen Atomkraftwerks in Ostrovets? Wenn ja, welche?

44

Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung gegenüber Belarus zur Transformation des Landes hin zu einer Green Economy und bei der Energiewende, und welche weiteren Formen der Zusammenarbeit gibt es auf diesem Gebiet?

45

Welche Gedenkveranstaltungen, Erinnerungsprojekte sowie Gedenkstätten für die Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in Belarus hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2017 unterstützt (bitte nach Jahren, Orten, Veranstaltungen sowie Empfängern und Höhe der Förderung aufschlüsseln)?

46

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, zivilgesellschaftliche Organisationen beim Erhalt jüdischer Friedhöfe in Belarus, z. B. den größten jüdischen Friedhof in Mogiljow (ggf. auch aus EU-Mitteln), zu unterstützen? Inwieweit ist sie bereit, Initiativen zu fördern, die dem Völkermord an Roma auf dem Gebiet des heutigen Belarus nachgehen und Orte von Massenvernichtungen zu identifizieren bzw. zu erhalten versuchen?

47

Welche konkreten Ergebnisse hat die Belarussisch-Deutsche Geschichtskommission im Jahr 2020 erreicht?

48

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeiten, und welche Unterstützung leistet die Bundesregierung gegenüber der Gesellschaftlichen Vereinigung „Zentrum der deutschen Kultur. Deutsche Gemeinde Bobruisk“?

49

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen Belarus und der EU über ein Visaerleichterung- und ein Rückübernahmeabkommen?

50

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene, um die Unterzeichnung des Visaerleichterungabkommens zwischen der EU und der Republik Belarus zu forcieren?

51

Gedenkt die Bundesregierung, im Kreis ihrer Schengen-Partner, für die Visaerleichterung für junge Menschen aus Belarus zu werben?

52

Erwägt die Bundesregierung, ggf. auch zu nationalen Visaregelungen, unabhängig von Schengen, zu kommen?

53

Ist der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens o. Ä. (wie z. B. Rentenabkommen bzw. Entsendeabkommen) mit Belarus von der Bundesregierung aktuell angedacht oder bereits verhandelt, und wie sieht ggf. der konkrete Zeitplan dafür aus?

54

Aus welchen Gründen konnte das am 3. März 1994 zwischen der Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit bisher nicht in Kraft treten?

55

Aus welchen Gründen konnte das am 4. April 1995 zwischen der Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung bisher nicht in Kraft treten?

56

Aus welchen Gründen konnte das am 28. Juni 1996 zwischen der Bundesregierung und der belarussischen Regierung unterzeichnete Abkommen über Kriegsgräberfürsorge bisher nicht in Kraft treten?

57

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, nach dem Vorbild des deutschrussischen Gesundheitsabkommens auch zu einem deutsch-belarussischen Gesundheitsabkommen mit einer entsprechenden finanziellen Ausstattung zu kommen?

58

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der deutsch-belarussischen kommunalen Zusammenarbeit? Sind der Bundesregierung Versuche der belarussischen Regierung oder Behörden bekannt, die deutsch-belarussische kommunale bzw. zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zu behindern oder positiv zu befördern?

59

Inwiefern begrüßt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der belarussischen Botschaft in Berlin, Kontakte zur deutschen Zivilgesellschaft auszubauen, indem in den Räumen der belarussischen Botschaft jährliche Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft organisiert wurden?

60

Werden oder wurden zwischen Deutschland und Belarus bilaterale Kreuz-, Sprachen- bzw. Themenjahre durchgeführt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

61

Welche Projekte mit Bezug auf Belarus wurden durch die Servicestelle „Engagement Global“ von 2018 bis 2021 gefördert (bitte den Umfang, Zeitraum sowie die Zuwendungsempfänger der Förderung angeben und die Projekttitel nennen)? Inwiefern ist es beabsichtigt, diese Förderung, ggf. mit welchen Schwerpunkten, fortzusetzen?

62

Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den deutschen Stand auf der 26. Internationalen Minsker Buchmesse im Februar 2019 gefördert?

63

Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die vom 24. September bis 31. Oktober 2019 stattgefundenen „Deutschen Wochen in Belarus 2019“ gefördert?

Berlin, den 8. Februar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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