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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2020
(insgesamt 36 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
06.04.2021
Aktualisiert
15.02.2024
BT19/2686323.02.2021
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2020
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen,
Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2020
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden
anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere
Angaben zu deren aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer
verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig
erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache
19/22457).
Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein
ausführliches Zahlenwerk zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf
der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.dest
atis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_1252
1.html). Als „Schutzsuchende“ gelten demnach anerkannte Flüchtlinge genauso
wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist bei dieser statistischen Erhebung die
„Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer
Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht,
inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers
(ohne Asylantragstellung) fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn
sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der
Geflüchteten auf Basis der Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wird aufgrund des
aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt,
wobei auch hier nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende,
Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Status berücksichtigt
werden. Trotz dieser Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom
Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund
der Anfragen der Fraktion DIE LINKE. errechnen lässt. Für Ende 2018 nannte
das Statistische Bundesamt eine Zahl von insgesamt knapp 1,8 Millionen
Schutzsuchenden in Deutschland (https://www.tagesschau.de/inland/schutzsuch
ende-deutschland-103.html); aus der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/8258 ließ sich ebenso eine Gesamtzahl von knapp 1,8
Millionen Geflüchteten errechnen. Für Ende 2019 ergibt sich aus beiden Quellen
erneut die Zahl von etwa 1,8 Millionen Geflüchteten in Deutschland, davon
knapp 1,4 Millionen mit einem Schutzstatus (vgl. https://www.destatis.de/DE/P
resse/Pressemitteilungen/2020/07/PD20_274_12521.html und
Bundestagsdrucksache 19/19333).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26863
19. Wahlperiode 23.02.2021
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden
Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus von über 1 Million auf unter
400 000 gesunken. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge hatte sich von über
200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge
zehntausender Asylwiderrufe, aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.
Seit 2012 steigt die Gesamtzahl hier lebender Geflüchteter wieder an, vor allem
Schutzsuchende aus Syrien sorgten für einen deutlichen Anstieg der Zahl
anerkannter Flüchtlinge auf insgesamt etwa 750 000 Ende 2019. Zudem hatten
350 000 Geflüchtete, viele aus Syrien, einen sogenannten subsidiären
Schutzstatus. Über 110 000 Menschen, mehrheitlich aus Afghanistan, lebten Ende
2019 mit nationalem Abschiebungsschutz in Deutschland (alle Angaben, auch
im Folgenden, aus: Bundestagsdrucksache 19/19333).
Etwa 66 500 Personen verfügten Ende 2019 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1,
§ 104a, § 18a und §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), gut
56 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25
Absatz 5 AufenthG) und gut 21 000 Personen wegen dringender humanitärer oder
persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Knapp 9 000 Menschen
verfügten über einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen
Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und stieg bis Ende 2016 auf über 725 000 an, um dann bis Ende 2019
wieder auf knapp 468 000 zurückzugehen.
Die Angaben des Ausländerzentralregisters zu ausreisepflichtigen Personen
sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne
Duldung können beispielsweise das Land längst wieder verlassen haben, ohne
registriert worden zu sein, viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich
gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725 sowie https://
mediendienst-integration.de/artikel/niemand-weiss-wie-viele-ausreisepflichtig
e-es-genau-gibt.html und https://www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschie
bungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). Auf
Nachfrage erläuterte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) mit Schreiben vom 16. April 2020, dass es infolge von Überprüfungen
von Datensätzen einen Rückgang der Zahl der im AZR gespeicherten
ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung um 26 Prozent gegeben habe, von gut
64 000 im April 2017 auf 47 317 Ende September 2019. Ausreisepflichtige
ohne Duldung bleiben demnach im AZR gespeichert, auch wenn sie nicht mehr
in den Behörden vorsprechen, bis die Ausländerbehörden „Kenntnis von einem
Fortzug erhalten“. Die entsprechende Erfassung „obliegt allein der jeweils
zuständigen Ausländerbehörde“ (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache
19/22457), nur „bei Vorliegen eines Ausreisenachweises wird ‚Fortzug ins
Ausland‘ erfasst (…) und die Person gilt ebenfalls als nicht mehr aufhältig“ (ebd.).
Gut 202 000 der knapp 250 000 zum Ende des Jahres 2019 Ausreisepflichtigen
verfügten über eine Duldung, etwa wegen medizinischer
Abschiebungshindernisse oder der Pflege von Angehörigen, wegen der Aufnahme einer
Ausbildung, wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der
Lage im Herkunftsland nicht möglich oder nicht zumutbar sind. 36 Prozent
dieser Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei
Asylfolgeanträgen der Fall sein oder wenn enge verwandtschaftliche
Beziehungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht bestehen. Beim Duldungsgrund
„fehlende Reisedokumente“ wird nicht erfasst, ob den Betroffenen dieses Fehlen von
Reisedokumenten angelastet werden kann. Häufig sind die fehlenden
Dokumente auch nicht der ursächliche Grund dafür, dass eine Abschiebung nicht
vollzogen wird. Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht
abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR jedoch nicht erfasst.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2020?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60
Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2020?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch
bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2020?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31.
Dezember 2020 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
und Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2020?
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
(vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2020?
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis zum 31. Dezember 2020 infolge verschiedener politischer
Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2020, und welche Personengruppen betraf dies insbesondere (bitte
darlegen)?
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2020?
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a bzw.
104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4
Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmalig im Jahr 2020?
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen
bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
(bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Bundesländern,
Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29,
30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre)
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in
gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so
differenziert wie möglich, und der Duldungen nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d
AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2020?
Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zur Anwendung der
Neuregelungen der §§ 60b, 60c und 60d AufenthG in der Praxis und in
entsprechenden Erfahrungsberichten oder bei etwaigen Problemen
machen, auch dazu, inwieweit eine aktuelle und differenzierte Erfassung der
Duldungsgründe im AZR durch die Ausländerbehörden gelingt (bitte
ausführen und zu §§ 60b, 60c und 60d AufenthG zusätzliche Angaben zum
letzten verfügbaren Stand machen)?
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden
bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie
lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18
Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31.
Dezember 2020 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2020?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden bis zum 31. Dezember 2020 durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte
differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17
Jahre oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2020 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern,
Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
26. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2020 im
Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte
Asylsuchende, und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte
jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
28. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2020 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 Jahre oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
29. Wie ist der Rückgang der Zahl der in Deutschland lebenden GFK-
Flüchtlinge um etwa 40 000 Personen (trotz gut 20 000 Neuerteilungen eines
GFK-Status) im ersten Halbjahr 2020 zu erklären (vgl. jeweils Antwort zu
Frage 2 auf den Bundestagsdrucksachen 19/22457 und 19/19333), und wie
genau ist die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegende
Erklärung des BMI vom 29. September 2020 auf eine diesbezügliche
journalistische Anfrage zu verstehen, ein erheblicher Anteil der Betroffenen halte
sich nicht mehr im Bundesgebiet auf – die Informationen zur Abbildung
eines laufenden Aufhebungsverfahrens seien erst zum 1. Mai 2020 ins
Ausländerzentralregister eingeführt und bis dahin seien Personen nur mit
ihrem zuvor erteilten Schutzstatus abgebildet worden (bitte
nachvollziehbar ausführen)?
30. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2020 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 Jahre oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2020?
31. Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2020 zur
Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung
(bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2020 noch in
Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr
2020?
32. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG: illegale Einreise/
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2020 im AZR
erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis
zum 31. Dezember 2020 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2020 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen wurden bis zum 31. Dezember 2020 aufgegriffen,
die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel
bzw. Visum abgelaufen war, und wie viele von ihnen stellten einen
Asylantrag (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren und
Geschlecht differenziert antworten)?
33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31.
Dezember 2020 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung,
wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen
waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen
befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten
einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des
Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
34. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des zweiten
Halbjahres 2020 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und
Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind
infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen und so detailliert wie
möglich auflisten)?
Welche Tätigkeiten und Projekte hat insbesondere der Beauftragte für
Datenqualität im zweiten Halbjahr 2020 mit welchen Erfolgen unternommen
bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
35. Gibt es inzwischen ein Ergebnis der seit mindestens zwei Jahren
dauernden Beratungen und Prüfungen, inwieweit Personen statistisch als
freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach
unbekannt“ einzutragen ist (vgl. bereits Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/8258), wenn ja, welches (bitte darstellen), und wie groß
war zum 31. Dezember 2020 die Zahl der im AZR gespeicherten Personen
mit dem Vermerk „Fortzug nach unbekannt“ bzw. „Fortzug ins Ausland“
(bitte jeweils nach den 15 Hauptherkunftsstaaten, zuletzt erfasstem
Aufenthaltsstatus und Bundesländern differenzieren)?
36. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 31. Dezember 2020 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben,
und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2020 erlaubt bzw. versagt
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren
und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 18. Februar 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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