BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtliche Situation in Indien

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2705326.02.2021

Menschenrechtliche Situation in Indien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Caren Lay, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Menschenrechtliche Situation in Indien Es steht schlecht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Indien. Das beobachten indische und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs), unter ihnen das Netzwerk CIVICUS (https://monitor.civicus.org/country/india/). Schon 2017 berichtete CIVICUS, dass sich der zivilgesellschaftliche Raum immer weiter schließt und die Qualität demokratischer Prozesse sinkt, seit Premierminister Narendra Damodardas Modi von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Partei (BJP) 2014 die Wahlen zum ersten Mal gewann. Modi war zuvor Regierungschef des indischen Bundesstaats Gujarat, wo im Jahr 2002 bei antimuslimischen Ausschreitungen mindestens tausend Menschen getötet wurden und Modi eine Mitschuld an der Eskalation der Krawalle vorgeworfen wird (https:// www.theguardian.com/commentisfree/2014/apr/07/narendra-modi-massacre-ne xt-prime-minister-india), was dazu führte, dass die USA und einige europäische Länder ihn zur Persona non grata erklärten. Die BJP wird als politischer Flügel der Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS) gesehen, dem radikalhinduistischen, paramilitärischen „größten Freiwilligenkorps der Welt“. Die Ideologie der RSS basiert auf der Vorstellung eines Führungsanspruchs des politischen Hinduismus (Hindutva) und dem politischen Streben, einen Staat nach radikalhinduistischen Regeln zu kreieren. Sie wurde durch die von Mussolini und Hitler geführten faschistischen Bewegungen in Europa inspiriert (https://thepolisproject.com/cultural-malware-the-rise-of-india s-rss/#.X6VT5iyg-Ul). Die RSS ist auch in anderen Ländern, wie den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada und Deutschland durch die Hindu Swayamsevak Sangh (HSS) vertreten und setzt sich für dessen Interessen auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene ein (https://cavach.org/wp-co ntent/uploads/2020/10/03_HinduSwayamsevakSangh_updated.pdf). Auch nach der Wiederwahl Modis 2019 bleibt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Situation für die Zivilgesellschaft dramatisch. Polizei und Militär gehen gewaltsam gegen Aktivistinnen und Aktivisten und Protestierende vor, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werden bespitzelt, abgehört, durchsucht und drangsaliert, die Pressefreiheit wird immer mehr eingeschränkt, und willkürliche Verhaftungen, Gewalt, Folter und extralegalen Tötungen sind weitverbreitet (https://monitor.civicus.org/coun try/india/). Die indische Regierung nutzt eine Vielzahl drakonischer Gesetze, um unter dem Deckmantel nationaler Sicherheit Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker mundtot zu machen und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger an ihrer legitimen Tätigkeit zu hindern. (https:// Deutscher Bundestag Drucksache 19/27053 19. Wahlperiode 26.02.2021 amnesty.org.in/news-update/virus-hit-prisons-still-full-of-human-rights-defend ers-as-attacks-continue/). In der internationalen Öffentlichkeit gipfelte die Offensive gegen die Zivilgesellschaft am 30. September 2020, als das indische National Office von Amnesty International seine Arbeit einstellen musste, da die Regierung Modis die Konten der Organisation einfror (https://www.amnest y.org/en/latest/news/2020/09/amnesty-international-india-halts-its-work-on-uph olding-human-rights-in-india-due-to-reprisal-from-government-of-india/). Grundlage ist der Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), welcher die Annahme und Verwendung ausländischer Finanzmittel durch NGOs stark einschränkt oder verbietet (https://scroll.in/latest/978321/centre-makes-rules-strict er-for-ngos-and-those-participating-in-politics-to-receive-foreign-funding). Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele Bachelet, äußerte im Oktober 2020 die Befürchtung, dass das Gesetz missbräuchlich genutzt werden könnte, um NGOs, die im Menschenrechtsbereich tätig sind und von den Behörden als kritisch empfunden werden, abzuschrecken oder zu bestrafen (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=2 6398). Neben dem FCRA nutzt die indische Regierung darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Gesetze wie den Unlawful Activities Prevention Act (UAPA), den National Security Act (NSA) oder den Jammu and Kashmir Public Safety Act (PSA) sowie die Vorgaben des indischen Strafgesetzbuches zu „Aufwiegelung“ und „Verleumdung“, um unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit zivilgesellschaftliche Räume zu beschneiden und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen (https://amnesty.org.in/injustice-in-the-courts-four-india n-laws-that-should-have-never-existed/). Ein weiterer menschenrechtlicher Eklat, der international kritisiert wurde, ist das Vorgehen der Regierung Modi im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Am 5. August 2019 hob die Regierung den in Artikel 370 der indischen Verfassung garantierten Sonderstatus der Region auf und teilte den Bundesstaat im Oktober 2019 in zwei Unionsterritorien auf. Neben der Militarisierung der Region und umfassenden Repressionen gegen Oppositionsführerinnen und Oppositionsführer und Aktivistinnen und Aktivisten durch Festnahmen, die Verweigerung von verfahrensrechtlichen Garantien und der Verhinderung des Zugangs zu Kommunikationsmöglichkeiten und Versorgungsleistungen wurde die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Während zahlreiche Kommunikationsdienste wie Telefon, Mobilfunk, SMS wiederhergestellt wurden, blieb das Internet weiterhin abgeschaltet oder auf 2G beschränkt. Das Kaschmirtal verzeichnete die Hälfte aller Internetabschaltungen in Indien, dem Land, das für die höchste Anzahl von Abschaltungen weltweit steht (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2019/in dien). Auch im Bundesstaat Assam bleibt die Menschenrechtssituation angespannt. Ein zunächst 1951 national eingeführtes Nationales Bürgerinnen- und Bürgerregister (National Register of Vitizens, NRC) zur Identifikation von indischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde 2013 bis 2014 erneuert und in Assam durchgesetzt. Infolgedessen wurden circa 1,9 Millionen Menschen staatenlos, da die Dokumentation zum Nachweis der Staatsangehörigkeit fehlte (https://scroll.in/article/970901/a-year-after-assams-nrc-released-citizenship-of- two-million-people-remains-under-a-cloud). Nach heftigen Protesten wurden die angekündigten Pläne der Regierung eines indienweiten NRC vorerst zurückgestellt. Entsprechend der hohen Anzahl an Staatenlosen, wurden im Staat Assam bereits mindestens sechs Haftlager gebaut, in denen offenbar mindestens 970 Menschen festgehalten werden und in welchen in den letzten Jahren mindestens 29 Menschen gestorben sind. Neben Assam gibt es Lager in Bundesstaaten wie Punjab, Karnataka und West Bengal, weitere Lager werden momentan gebaut (https://cavach.org/wp-content/uploads/2020/07/02_DetentionCentresIndi a.pdf). Im Zusammenhang mit der hohen Anzahl an Staatenlosen steht auch die Verabschiedung des Citizenship Amendement Act (CAA) am 12. Dezember 2019. Laut diesem sollen Buddhistinnen und Buddhisten, Hindus, Christinnen und Christen sowie Sikh, Jain und Parsi, die aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan vor 2015 eingewandert sind, im Schnellverfahren die indische Staatsangehörigkeit bereits nach sechs anstatt – wie in einem regulären Verfahren vorgesehen – erst nach elf Jahren erlangen. Musliminnen und Muslimen sind von dieser Regelung explizit ausgeschlossen (https://www.bbc.com/news/world-asi a-india-50670393). Der Verabschiedung des als diskriminierend kritisierten CAA folgten landesweite Proteste (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-traitors/discrimin ation-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy). Sie richteten sich gegen den CAA und die Implementierung des NRC in ganz Indien, aber auch allgemein gegen Polizeigewalt und die rassistische und autoritäre Politik der Regierung Modi. Zunächst begannen Demonstrationen vor der Verabschiedung des Gesetzes am 4. Dezember 2019 in Assam, später breiteten sie sich auf nahezu alle großen Städte aus. Besonders repressiv wurde gegen die Aufstände der Jamilia Millia Islamia Universität New Delhi und die Aligarh Muslim Universität vorgegangen. Insgesamt starben im Rahmen der Demonstrationen mindestens 31 Menschen (https://www.thehindu.com/data/data-how-many-people- died-during-anti-caa-protests/article30494183.ece). Das repressive Vorgehen der indischen Polizei im Kontext des CAA wird von Human Rights Watch als „diskriminierend“ bezeichnet (https://www.hrw.org/report/2020/04/09/shoot-tr aitors/discrimination-against-muslims-under-indias-new-citizenship-policy). Eine Studie attestierte der Polizei antimuslimische Vorurteile sowie erhöhte Gewaltbereitschaft gegenüber (angenommenen) Gewalttätern (https://www.csds.i n/status_of_policing_in_india_report_2019). Im Februar 2020 kam es nach Eskalationen zwischen Anti-CAA- Demonstrantinnen und Anti-CAA-Demonstranten und Unterstützerinnen und Unterstützer der Regierung in Delhi zu blutigen Pogromen gegenüber der muslimischen Minderheit (https://www.nytimes.com/2020/03/03/opinion/delhi-pogrom.html). 53 Personen starben (https://interactive.aljazeera.com/aje/2020/delhi-riots-portr aits/index.html). Mitglieder der Regierungspartei BJP hatten zuvor zu Gewalt gegen die weitgehend friedlichen Proteste aufgerufen. Laut Untersuchungen von Amnesty International beging die Polizei in der Hauptstadt während der Proteste im Februar 2020 eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen: Sie beteiligte sich aktiv mit Protestierenden an Gewalttaten, folterte festgenommene Demonstrierende in Gewahrsam, wendete unverhältnismäßige Gewalt gegen Demonstrierende an, zerstörte Orte des friedlichen Protests und schaute unbeteiligt zu, während einige Demonstrierende randalierten (https://www.bbc.com/ news/world-asia-india-53891354). Während der Corona-Pandemie spitzt sich die menschenrechtliche Situation in Indien weiter zu. Am 24. März 2020, um 20 Uhr abends, kündigte der indische Premierminister einen ausgedehnten Lockdown an. Die Ausgangssperre wurde vier Stunden später verhängt (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-03/coro navirus-indien-ausgangssperre-wanderarbeiter-virusbekaempfung-infektionsge fahr). Besonders Frauen sind von den Restriktionen und von häuslicher Gewalt betroffen und müssen zusätzliche Belastung durch unbezahlte (Sorge-)Arbeit leisten. Auch Dalits, Adivasi und Muslime sind auf besondere Weise betroffen, da sie gerade bei Hilfsangeboten diskriminiert werden und signifikant häufig im informellen Sektor tätig sind. Laut einem Gutachten der National Campaign on Dalit Human Rights erreichten die COVID-19-(Sofort-)Hilfen kaum Dalits und Adivasi. Die Befragten wurden kaum über Programme aufgeklärt, die Programme hatten kaum Reichweite, und sie trugen kaum zur Besserung der Situation der Betroffenen bei (https://thewire.in/rights/covid-19-relief-sc-st-pmgky-p mjdy-ncdhr-study). (Wander-)Arbeiterinnen und (Wander-)Arbeiter wurden durch die Pandemie und deren politische und wirtschaftliche Folgen in eine tiefe Krise gedrängt. Laut einer Studie haben 78 Prozent der informellen Arbeiterinnen und Arbeiter einen Großteil ihrer Existenzsicherung verloren. Über 48 Prozent haben nach dem Lockdown keine Gehälter erhalten, 17 Prozent nur einen Teil ihres Lohnes. Während des Lockdowns haben 60 Prozent der Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter ihren Wohnraum verloren, und viele haben sich zusätzlich zu ihren ohnehin bestehenden Schulden verschuldet. Viele der Arbeiterinnen und Arbeiter mussten die Anzahl ihrer Mahlzeiten reduzieren, einige können sich nur eine Mahlzeit alle zwei Tage leisten (https://www.actionaidindia.org/public ations/workers-time-covid-19/). Erschwerend kommt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hinzu, dass einige Bundesstaaten als Reaktion auf die coronabedingte wirtschaftliche Rezession Arbeitsschutzgesetze suspendiert und den Arbeitstag von acht auf zwölf Stunden verlängert haben. So haben Uttar Pradesh, Madhya Pradesh und Gujarat den Mindestlohn und das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen ausgesetzt (https://www.dw.com/en/coronavirus-indian-states-abandon-labor-protecti on-to-revive-economy/a-53559175). Auch deutsche Unternehmen beziehen Produkte aus diesen Regionen. So hat das in Deutschland ansässige Schuhunternehmen Von Wellx kurz nach der Suspendierung der Arbeitsschutzgesetzte angekündigt, seine gesamte Produktion im Wert von über 30 Mio. Euro von China nach Agra in Uttar Pradesh zu verlegen (https://www.ndtv.com/india-ne ws/german-shoe-company-shifts-manufacturing-to-agra-from-china-amid-covi d-2321742). Neben den regionalen Reaktionen auf die Krise ergriff auch die Regierung Modi Schritte, um dem wirtschaftlichen Abschwung zu begegnen. Ohne vorherige Beratungen mit Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden wurden vier neue Arbeitsgesetze beschlossen, die 44 der bestehenden Gesetze ablösten und wodurch bestehende Rechte maßgeblich eingeschränkt wurden. Mit den Gesetzen werden aus Sicht der Fragestellenden die Rechte von Gewerkschaften und das Streikrecht beschnitten sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards gesenkt. Sie entrechten zudem große Teile des informellen Sektors (vornehmlich Frauen), setzen Inspektionen aus und befreien viele Einrichtungen von Compliance- und Durchsetzungsmechanismen. Als Reaktion äußerte der Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Mai 2020 in einem Brief „seine tiefe Besorgnis“ (https://caravanmagazine.in/labour/india-labour-re forms-is-of-concern). Der Druck auf den formellen Arbeitssektor erhöht auch den Druck auf die 90 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter, die im informellen Sektor tätig sind. Arbeitsschutz sinkt, Zwangs- und Kinderarbeit nehmen zu (https://www.outlookindia.com/website/story/opinion-covid19-lockdown-and-t he-rise-of-bonded-labour-and-human-trafficking-in-india/350662). Zusätzlich verabschiedete die Regierung Modi nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf undemokratische Weise und ohne angemessene parlamentarische Debatte im September 2020 drei neue Landwirtschaftsgesetze. Die Bestimmungen des National Food Security Act 2013 (NFSA 2013), die darauf abzielen, die Ernährungssicherheit für alle zu gewährleisten, wurden von der Regierung bei der Vorlage dieser drei Gesetzentwürfe im Parlament ignoriert. Schwerwiegende Auswirkungen wie Hunger und Unterernährung werden befürchtet (https://www.newsclick.in/sites/default/files/2020-09/RTFc%20Statem ent%20on%203%20Farm%20Bills%20%281%29.pdf). Da die Bäuerinnen und Bauern fürchten, dass durch das Gesetz die Preise gedrückt und Kleinbäuerinnen und Kleinbauern von Konzernen verdrängt werden könnten, protestieren seit November 2020 Hunderttausende, unter anderem durch Hungerstreiks. Nach Aussagen zivilgesellschaftlicher Organisationen gab es bereits 131 Todesfälle unter den Protestierenden (https://clarionindia.net/farmers-plan-republi c-day-parade-on-delhis-outer-ring-road/). Das Oberste Bundesgericht hat die Gesetzesänderungen vorläufig blockiert (https://www.ft.com/content/22bc499 3-2880-45db-b141-b6ee04069738). Trotz dieser nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller beunruhigenden menschenrechtlichen Entwicklungen, wird Indien von der Bundesregierung weiterhin als größte Demokratie der Welt und strategischer Partner in Südasien gesehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-strategisch e-partnerschaft-vertieft--420148). Deutschland ist der größte europäische Handels- und Investitionspartner Indiens. Die EU hält weiter an ihrem Vorhaben fest, ein Freihandelsabkommen mit Indien auszuhandeln. Zwar ruhen die Verhandlungen des Abkommens seit 2012, doch wurde in der gemeinsamen Abschlusserklärung zu den 5. Deutsch- Indischen Regierungskonsultationen bekräftigt, dass beide Seiten eine möglichst zügige Wiederaufnahme der Verhandlungen wünschen. Unter der aktuellen Ratspräsidentschaft von Portugal ist das Ziel, die Verhandlungen nicht nur fortzuführen, sondern auch zu beschleunigen. Trotz der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller desolaten Menschenrechtssituation bestärkten die Bundesregierung und die indische Regierung in den gemeinsamen Erklärungen der Regierungskonsultationen 2019 eine Vertiefung der der bilateralen Verteidigungszusammenarbeit als strategische Partner (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1687590/c07fe 34952229baa94221a1f6c1e34a1/2019-11-01-erklaerung-deu-ind-reg-konsultati onen-data.pdf?download=1). Die Bundesregierung genehmigt weiterhin Rüstungsexporte nach Indien, die laut dem Bonn International Center for Conversion (BICC) zu zwei Dritteln für die Armee und ein Drittel u. a. für die Polizei vorgesehen sind (BICC Länderbericht Indien (07/2020), abrufbar unter http://w ww.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/indien/2020_Indie n.pdf). Zu den Lieferungen, insbesondere in den Jahren 2012 sowie 2017/2018, zählen Kleinwaffen wie Maschinenpistolen und Revolver. Beim Aufbau eigener indischer Kleinwaffenproduktion unterstützte auch das deutsche Unternehmen Fritz Werner, eine Tochter der Ferrostaal AG (MAN-Gruppe). In Indien, so das BICC im erwähnten Bericht, hat die Armee neben der Landesverteidigung auch Unterstützungsaufgaben für Polizei sowie paramilitärische Einheiten zu erfüllen, beispielsweise in Kaschmir/Jammu oder Assam. In den nördlichen Bundesstaaten setzen zudem paramilitärische Gruppen die Interessen der indischen Regierung um und benutzen dabei deutsche Maschinengewehre und Pistolen wie das Heckler Koch Gewehr HK-33 GSG-5, Gewehre der Firma German Sport Guns (GSG) und eine 9-mm-Sigsauer-Pistole des deutschen Herstellers SIG Sauer (Südasien 4/2020, Dieter Reinhardt, „Auf gute Zusammenarbeit“). Bei den Einsätzen paramilitärischer Einheiten „kommt es oft zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen“ (BICC-Bericht). Aus Sicht der Fragestellenden muss es ein Umdenken in der deutschen Zusammenarbeit mit der indischen Regierung geben, in denen die Menschenrechte über wirtschaftliche und geopolitische Interessen gestellt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung der menschenrechtlichen Situation, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Indien seit der Wahl des Premierministers Narendra Modi?  2. Welche Menschenrechtsprobleme in Indien sieht die Bundesregierung als besonders problematisch, und wie versucht die Bundesregierung darauf einzuwirken?  3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schließenden zivilgesellschaftlichen Raum in Indien bezüglich der Zusammenarbeit mit der indischen Regierung?  4. Wie adressiert die Bundesregierung die wachsende Zahl von willkürlich verhafteten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern gegenüber der indischen Regierung? a) Setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung der 16 internierten Aktivistinnen und Aktivisten ein, die im Zusammenhang einer Gedenkveranstaltung am Bhima Koregaon Denkmal im Jahr 2017/2018 festgenommen wurden (https://theprint.in/india/2-years-3-charge-sheets-16-a rrests-why-bhima-koregaon-accused-are-still-in-jail/533945/; bitte ausführen)? b) Für die Freilassung welcher willkürlich inhaftierter Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger setzt sich die Bundesregierung gegenüber der indischen Regierung ein?  5. Bei welchen hochrangigen Gesprächen mit welchen Teilnehmenden der indischen Regierung hat die Bundesregierung seit Januar 2020 die Menschenrechtslage in Indien thematisiert, und welche Schwerpunkte hat sie dabei gelegt?  6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Politik der BJP, welche maßgeblich durch die Rashtriya Swayam Sevak Sangh (RSS) beeinflusst wird, autoritäre Züge hat (bitte ausführen)?  7. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der RSS, besonders in Anbetracht der hindunationalistischen Ideologie?  8. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der hindunationalistischen Politik der BJP, beeinflusst durch die RSS, und der Zuspitzung religiöser Spannungen zwischen Hindus und Muslimen sowie der Zunahme von Lynchmorden und Social-Media-Hetze (https://scroll.in/ article/912533/the-modi-years-what-has-fuelled-rising-mob-violence-in-i ndia)?  9. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Liegenschaften der RSS in Deutschland (HSS), insbesondere in Bezug auf dessen Gründer sowie den Geschäftsführer, der Finanzierung, der Hauptaktivitäten und Treffen mit Politikerinnen und Politikern oder öffentlichen Stellen? a) Gab es Treffen zwischen der HSS und der Bundesregierung (bitte nach Datum, Teilnehmenden, Gegenstand und Inhalt des Treffens aufschlüsseln) b) Wird die HSS vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, bitte ausführen. 10. Wie hat die Bundesregierung auf die Schließung von Amnesty International in Indien reagiert? a) Plant die Bundesregierung, gegenüber der indischen Regierung darauf hinzuwirken, dass Amnesty International in Indien umgehend wieder uneingeschränkten Zugriff auf seine Konten erhält, seiner Arbeit vollumfassend wieder nachgehen kann und jedwede Drangsalierungen gegenüber Mitarbeitenden der Organisation seitens der Regierung unterlassen werden, und wenn ja, wie? b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Kontext der Europäischen Union und anderen multilateralen Foren wie dem UN- Menschenrechtsrat hierauf hinzuwirken? 11. Sieht die Bundesregierung durch den reformierten Foreign Contribution Regulation Act eine Einschränkung des in Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantierten Rechts auf Vereinigungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit? a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung durch den reformierten Foreign Contribution Regulation Act eine Gefahr für die Arbeit deutscher Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen? Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hiermit umzugehen? b) Ist die Bundesregierung mit der indischen Regierung über die Auswirkungen der FCRA-Reformen auf die Arbeit von Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gespräch, und inwieweit wurden und werden die Auswirkungen im Rahmen der Regierungsverhandlungen mit Indien thematisiert? 12. Sieht die Bundesregierung durch Gesetze wie den UAPA, NSA, PSA und einzelne Verordnungen des indischen Strafgesetzbuches eine Gefährdung der Meinungsfreiheit, und wenn ja, inwieweit, und adressiert die Bundesregierung diese Bedenken gegenüber der indischen Regierung? 13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Judikative in Indien weiterhin als unabhängig betrachtet werden kann, besonders in Anbetracht sich häufender Berichte über Intransparenz und Machtmissbrauch (siehe unter anderem https://verfassungsblog.de/when-the-judiciary-undermines-j udicial-independence/ und https://www.hrw.org/news/2020/08/19/india-co ntempt-conviction-threatens-free-speech; bitte ausführen)? 14. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen Situation in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir, insbesondere bezüglich der menschenrechtlichen Situation, dem Zugang durch die Presse und der Verfügbarkeit des Internets und anderer Kommunikationsdienste? 15. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich des Nationalen Bürgerinnen- und Bürgerregisters und des Plans der indischen Regierung, ein indienweites Register zu implementieren? 16. Welche menschenrechtlichen Gefahren bürgt der indische Citizenship Amendement Act (CAA) aus Sicht der Bundesregierung für die Menschenrechte, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Bedenken mit der indischen Regierung besprochen? 17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge des UN-Sonderbeauftragten für die Verhinderung von Völkermord Adama Dieng in Bezug auf Berichte zunehmender Hassreden gegen und Diskriminierung von Minderheiten in Indien seit Verabschiedung des CCA (https://www.un.org/en/genocideprev ention/documents/18052020_SA%20note%20to%20media%20on%20Indi a_final.pdf), und sieht die Bundesregierung hierdurch eine Vernachlässigung der Pflicht der indischen Regierung unter der UN- Völkermordkonvention zur Verhütung des Völkermords? 18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von neuen Haftanstalten in zahlreichen indischen Bundesstaaten für Personen, bei denen es sich nach Auffassung der indischen Regierung um undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext der geplanten landesweiten Implementierung des National Register of Citizens (https://www.aljazeera.com/news/2020/1/2/how-is-it-human-indias-larges t-detention-centre-almost-ready) a) a)Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich des Baus von Internierungslagern im indischen Bundesstaat Assam für Personen, bei denen es sich nach Auffassung der Regierung Assams um undokumentierte Migrantinnen und Migranten handelt, insbesondere im Kontext des in Assam bereits 2019 durchgeführten Verfahrens des National Register of Citizens, nach dem insgesamt 1,9 Millionen Menschen, die zurzeit noch in Assam leben, keine indische Staatsbürgerschaft erhalten haben und potentiell zur Ausreise verpflichtet sind? b) Inwieweit hat sich die Bundesregierung bilateral gegenüber der indischen Regierung zu den Haftanstalten geäußert (bitte nach Datum, Forum, Teilnehmenden und Inhalt des Treffens aufschlüsseln)? c) Hat die Bundesregierung Informationen bezüglich der Demografie der Inhaftierten, der Deternierungsgründe und der Deternierungsbedingung? Wenn ja, bitte ausführen. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der indischen Polizei und des Militärs auf die Proteste infolge der Verabschiedung des Citizenship Amendement Act? 20. Wie unterstützt die Bundesregierung die indische Regierung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie? a) Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in Indien soziale Disparitäten durch die Pandemie verstärkt werden, dafür ein, dass die spezifischen Bedarfe von Angehörigen diskriminierter Kasten und Religionen bei ihrer Mittelallokation an die indische Regierung stärker berücksichtigt werden, und wenn ja, inwieweit? b) Plant die Bundesregierung, bei den nächsten bilateralen Regierungsverhandlungen den durch die Pandemie induzierten Anstieg von extremer Armut und Exklusion anzusprechen, und wenn ja, inwieweit, und wie soll er künftig in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden? 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Reaktion der indischen Regierung auf die Pandemie und dessen menschenrechtlichen Auswirkungen, insbesondere auf vulnerable Gruppen wie Frauen, Dalits, Migrantinnen und Migranten, Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter und Adivasi? 22. Wie ordnet die Bundesregierung die Reformen der Arbeitsschutzgesetze in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern und in Anbetracht der indischen Verpflichtungen im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation ein? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass deutsche Unternehmen auf die Arbeitsrechtsreformen reagieren müssen, wenn sie selbst in Indien geschäftstätig sind oder von indischen Zulieferern (Vor-)Produkte oder Dienstleistungen beziehen, und wenn ja, inwieweit? b) Wie unterstützt die Bundesregierung solche Unternehmen, um einen angemessenen Menschenrechtsstandard zu garantieren? c) Wie verhält sich das deutsche Textilbündnis nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Arbeitsrechtsreformen? d) Hat die Bundesregierung in Gesprächen mit der indischen Regierung den an Premierminister Modi adressierten Brief bezüglich der Arbeitsrechtsreformen thematisiert, der im Juli 2020 von 49 Unternehmen – darunter 14 Mitglieder des Textilbündnisses – geschickt wurde (https://www.textilbuendnis.com/letter-to-the-ind-gov/) und auf den es bisher noch keine Antwort gibt (bitte ausführen)? 23. Birgt die Reform der Landwirtschaftsgesetze aus Sicht der Bundesregierung Gefahren, und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung diese in Gesprächen mit der indischen Regierung thematisiert bzw. darauf anderweitig reagiert? 24. Steht die Bundesregierung mit dem in Deutschland registrierten Unternehmens Von Wellx in Kontakt, und wenn ja, welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der Arbeitsbedingungen in den Fabriken? 25. Welche deutschen Unternehmen erhalten von der Bundesregierung Außenwirtschaftsförderung für Geschäftstätigkeiten in Indien (bitte nach Unternehmen, Instrument der Außenwirtschaftsförderung, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? 26. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass auch deutsche Unternehmen Waren verkaufen, deren Garn in indischen Spinnereien unter einer Art Zwangsarbeit hergestellt werden (https:// femnet.de/index.php/themen/120-indien/280-das-sumangali-system-in-de n-spinnereien-von-tamil-nadu und https://femnet.de/index.php/themen/indi en/ausbeutung-durch-das-sumangali-system-2/325-ausbeutung-und-schuld knechtschaft-in-indischen-spinnereien-und-naehfabriken-zwei-indische-ex pertinnen-bereisten-mit-femnet-deutschland), sicherzustellen, dass a) Unternehmen ihre ganze Lieferkette – auch bis zu Spinnereien oder auch bis zum Baumwollanbau – kennen und offenlegen? b) solche gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette erkannt und die Betroffenen entschädigt werden können? 27. Inwieweit wird das angekündigte Lieferkettengesetz spezifisch darauf einwirken können, dass in Indien tätige deutsche Unternehmen Mechanismen zum Schutz der Rechte von Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum umsetzen? 28. Inwieweit werden in Indien tätige deutsche Unternehmen von der Bundesregierung darüber aufgeklärt, dass es aufgrund der Diskriminierung gegen Dalits, Adivasi, Frauen und Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum spezifischer Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte dieser Personengruppen bedarf, und welche Unterstützung bekommen sie bei der Umsetzung solcher Mechanismen? 29. Wie wird kastenbasierte Diskriminierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftlichen Zusammenarbeit und im diplomatischen Austausch mit Indien adressiert? 30. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen des Investitionsschutz- und Freihandelsabkommens mit Indien? 31. Welche Auswirkungen haben die aktuellen arbeits- und menschenrechtlichen Entwicklungen auf die Verhandlungen des Investitionsschutz- und Freihandelsabkommens mit Indien? 32. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien Gipfel stattfinden? 33. Welche Themen werden während des EU-Indien Gipfels besprochen werden? 34. Inwieweit werden menschenrechtliche Themen während des EU-Indien- Gipfels thematisiert werden, und welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung dabei setzen? 35. Wann, wie, und wo wird der nächste EU-Indien-Menschenrechtsdialog stattfinden? 36. Welche Themen werden während des EU-Indien-Menschenrechtsdialogs besprochen werden? 37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung zahlreicher Menschenrechtsorganisationen, dass im Rahmen des in den Bundestaaten Arunachal Pradesh, Assam, Kaschmir, Manipur und Nagaland vor Kurzem verlängerten AFSPA von indischen Sicherheitskräften in den letzten Jahrzehnten zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen verübt worden sind, von denen viele strafrechtlich nicht verfolgt werden (https://www.hrw.org/legac y/backgrounder/2008/india0808/india0808.html; bitte ausführen)? 38. Welche deutschen Rüstungsgüter wurden im Zeitraum ab 2010 an Indien geliefert (bitte nach Produkt und Jahr aufschlüsseln)? 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Empfänger der gelieferten Rüstungsgüter hinsichtlich der Streitkräfte, der Polizei oder paramilitärischer Einheiten? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verwendung von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch die indischen Streitkräfte, der Polizei oder paramilitärischer Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens, und wenn ja, welche? 41. Ist die Nutzung von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion durch paramilitärische Einheiten in den nördlichen Provinzen Indiens im Rahmen der Exportgenehmigung zulässig? 42. Hat die Bundesregierung im Lichte der Einführung des NRC und des CAA sowie der folgenden Proteste und des Vorgehens von Polizei und paramilitärischen Einheiten die Ausfuhrbestimmungen von Rüstungsgütern nach Indien angepasst? a) Falls ja, in welcher Form? b) Falls nein, ist eine Anpassung geplant, und in welcher Form ist sie geplant? 43. Welchen Leistungsumfang hatte, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Unterstützung des deutschen Unternehmens Fritz Werner im Aufbau indischer Kleinwaffenproduktion (http://www.ruestungsexport.info/user/page s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)? 44. Unterstützt das deutsche Unternehmen Fritz Werner nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch die indische Kleinwaffenproduktion, und wenn nicht, wann endete diese (http://www.ruestungsexport.info/user/page s/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf)? 45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Verkauf von über 140 000 „SIG716“-Sturmgewehren im Jahr 2020 durch die US- Tochterfirma des deutschen Rüstungsunternehmens SIG Sauer an die indische Armee, die damit insbesondere die „Frontsoldaten“ an der Grenze zu China und in Kaschmir ausrüsten wird, und wenn ja, welche (https://www. wearethemighty.com/mighty-tactical/india-bought-sig-sauer-rifles/)? Berlin, den 28. Januar 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen