BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Homeoffice in Jobcentern und den Dienststellen der Agenturen für Arbeit in der Corona-Pandemie

(16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.03.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2704626.02.2021

Homeoffice in Jobcentern und den Dienststellen der Agenturen für Arbeit in der Corona-Pandemie

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit März 2020 sollen Unternehmen und Behörden soweit als möglich ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen, um einen positiven Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten. Seit 26. Januar 2021 gilt – zunächst befristet bis zum 15. März 2021 – darüber hinaus die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitgeber bei Büro- und anderen vergleichbaren Tätigkeiten verpflichtet, Homeoffice anzubieten, wenn die Tätigkeit dies erlaubt und keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Auch für die Jobcenter und die Dienststellen der Agentur für Arbeit gilt: Mit Blick auf das Infektionsgeschehen ist in der Pandemie wichtig, dass möglichst viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten können.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, ob und in welchem Umfang die Jobcenter und die Dienststellen der Agentur für Arbeit ihren Beschäftigten während der Corona-Pandemie die Möglichkeit geben, im Homeoffice zu arbeiten, und welche Probleme dabei entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit bzw. zum letzten bekannten Zeitpunkt in den Jobcentern auf wie vielen Stellen (bitte, falls möglich, alle Jobcenter, Jobcenter [gemeinsame Einrichtungen, gE], Jobcenter [mit zugelassenen kommunalen Trägern, zkT] angeben)?

2

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern auf wie vielen Stellen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung ausgehend von ihren Tätigkeiten maximal vom Homeoffice aus arbeiten (bitte, falls möglich, alle Jobcenter, Jobcenter [gE], Jobcenter [zkT] angeben)?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten bzw. im Zuge des Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in den Jobcentern (erneut) überprüft, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Angebot bekommen, ins Homeoffice zu gehen, und wurden dabei die Personalräte beteiligt?

Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten bzw. im Zuge des Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weitere Beschäftigte der Jobcenter ins Homeoffice wechseln?

Falls ja, wie viele?

4

Wie viele Beschäftigte der Jobcenter (gE) können nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit maximal gleichzeitig vom Homeoffice aus arbeiten – hinsichtlich der vorhandenen Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen und Serverleistungen bei der für die IT-Gewährleistung verantwortlichen Bundesagentur für Arbeit [BA])?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden parallelen Zugriffsmöglichkeiten am 31. Dezember 2019, am 31. März 2020, 30. Juni 2020, 31. September 2020 bzw. 31. Dezember 2020?

Waren diese Kapazitäten ausreichend, oder gab bzw. gibt es technische Engpässe (z. B. Lizenzen, Server) bei der IT der Bundesagentur für Arbeit, welche die Homeoffice-Nutzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter begrenzten bzw. begrenzen, auch z. B. hinsichtlich der Lage der Arbeitszeiten?

Gab es hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung Kritik von Beschäftigten oder Personalräten (und ggf. welche)?

Wie sollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die parallelen Zugriffsmöglichkeiten und die Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen, Serverleistungen) in näherer Zukunft entwickeln (bitte für 30. Juni, 31. September, 31. Dezember 2021 und 31. März 2022 angeben)?

Wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, die Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen, Serverleistungen) in näherer Zukunft aufzustocken, falls es weitere Beschäftigte gibt, die ins Homeoffice wechseln können und wollen?

5

Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung durch die vermehrte Homeoffice-Nutzung bei den Jobcentern technische Probleme, z. B. Probleme bei der Anmeldung oder dem störungsfreien Zugriff, zu verzeichnen (bitte ggf. die wesentlichen Probleme, deren Häufigkeit und Gründe benennen)?

6

Wie viele Beschäftigte in den Jobcentern auf wie vielen Stellen arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2020, 30. Juni 2020, 31. September 2020, 31. Dezember 2020 und zum letzten bekannten Zeitpunkt im Jahr 2021 tatsächlich vom Homeoffice aus, bitte getrennt nach Homeoffice in vollem Zeitumfang sowie Homeoffice in teilweisem Zeitumfang (in Kombination mit Arbeit mit Jobcenter-Präsenz) angeben (bitte, falls möglich, alle Jobcenter, Jobcenter [gemeinsame Einrichtungen], Jobcenter [mit zugelassenen kommunalen Trägern] angeben)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, denen aus zwingenden betriebsbedingten Gründen kein Homeoffice-Angebot gemacht werden konnte?

Liegen diese zwingenden betriebsbedingten Gründe nach Kenntnis der Bundesregierung ganz oder teilweise in mangelnden technischen Möglichkeiten oder in Kostengründen (z. B. für zusätzliche Lizenzen und Serverleistungen)?

Haben die Personalräte in den Jobcentern Möglichkeiten des Widerspruchs, falls zwingende betriebsbedingte Gründe angeführt werden, um kein Homeoffice-Angebot zu unterbreiten?

Wurden oder sind der Bundesregierung hierzu Konflikte in den Jobcentern bekannt (bitte ggf. ausführen)?

7

Gibt es Daten, die Beschäftigte der Jobcenter nicht vom Homeoffice aus verarbeiten dürfen (z. B. personenbezogene Daten nach Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO – oder Sozialdaten nach § 67 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – SGB X), etwa wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist?

Sieht die Bundesregierung Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und das Sozialgeheimnis, wenn Beschäftigte diese Daten von zuhause aus oder mobil verarbeiten?

Falls ja, welche, und mit welchen technischen und organisatorischen Vorkehrungen wird diesen im Einzelnen begegnet?

Welche Stelle prüft nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jobcentern, welche Daten unter welchen technischen wie organisatorischen Vorkehrungen die im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten verarbeiten dürfen?

8

Arbeiten die aus dem Homeoffice arbeitenden Beschäftigten der Jobcenter nach Kenntnis der Bundesregierung mit privaten Geräten, und werden die Arbeitsmittel voll oder teilweise von den Jobcentern gestellt bzw. finanziert (bitte neben digitalen Geräten auch auf ergonomische Büromöbel eingehen)?

Haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice abschließbare Schränke oder Rollcontainer zur Aufbewahrung von Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen?

Sind die im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten im arbeitsrechtlichen Sinn nach Kenntnis der Bundesregierung in Telearbeit oder in mobiler Arbeit tätig?

Teilt die Bundesregierung diese rechtliche Einschätzung?

9

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit bzw. zum letzten bekannten Zeitpunkt auf wie vielen Stellen (bitte, falls möglich, alle Beschäftigte, nur Beschäftigte der lokalen AfA, Beschäftigte in der BA-Zentrale und in anderen zentralen Diensten angeben)?

10

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit auf wie vielen Stellen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung ausgehend von ihren Tätigkeiten maximal vom Homeoffice aus arbeiten (bitte, falls möglich, alle Beschäftigte, nur Beschäftigte der lokalen AfA, Beschäftigte in der BA-Zentrale und in anderen zentralen Diensten angeben)?

11

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten bzw. im Zuge des Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in den AfA (erneut) überprüft, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Angebot bekommen, ins Homeoffice zu gehen, und wurden dabei die Personalräte beteiligt?

Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten bzw. im Zuge des Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weitere Beschäftigte der AfA ins Homeoffice wechseln?

Falls ja, wie viele?

12

Wie viele Beschäftigte der AfA können nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit maximal gleichzeitig vom Homeoffice aus arbeiten – hinsichtlich der vorhandenen Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen und Serverleistungen bei der für die IT-Gewährleistung verantwortlichen BA)?

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden parallelen Zugriffsmöglichkeiten am 31. Dezember 2019, am 31. März 2020, 30. Juni 2020, 31. September 2020 bzw. 31. Dezember 2020?

Waren diese Kapazitäten ausreichend, oder gab bzw. gibt es technische Engpässe (z. B. Lizenzen, Server) bei der IT der Bundesagentur für Arbeit, welche die Homeoffice-Nutzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit begrenzten bzw. begrenzen, auch z. B. hinsichtlich der Lage der Arbeitszeiten?

Gab es hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung Kritik von Beschäftigten oder Personalräten (und ggf. welche)?

Wie sollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die parallelen Zugriffsmöglichkeiten und die Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen, Serverleistungen) in näherer Zukunft entwickeln (bitte für 30. Juni, 31. September, 31. Dezember 2021 und 31. März 2022 angeben)?

Wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, die Homeoffice-Kapazitäten (Lizenzen, Serverleistungen) in näherer Zukunft aufzustocken, falls es weitere Beschäftigte gibt, die ins Homeoffice wechseln können und wollen?

13

Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung durch die vermehrte Homeoffice-Nutzung bei den Agenturen für Arbeit technische Probleme, z. B. Probleme bei der Anmeldung oder dem störungsfreien Zugriff, zu verzeichnen (bitte ggf. die wesentlichen Probleme, deren Häufigkeit und Gründe benennen)?

14

Wie viele Mitarbeiter in den Agenturen für Arbeit auf wie vielen Stellen arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2020, 30. Juni 2020, 31. September 2020, 31. Dezember 2020 und zum letzten bekannten Zeitpunkt im Jahr 2021 tatsächlich vom Homeoffice aus, bitte getrennt nach Homeoffice in vollem Zeitumfang sowie Homeoffice in teilweisen Zeitumfang (in Kombination mit Arbeit mit Jobcenter-Präsenz) angeben (bitte, falls möglich, alle Beschäftigte, nur Beschäftigte der lokalen AfA, Beschäftigte in der BA-Zentrale und in anderen zentralen Diensten angeben)?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit, denen aus zwingenden betriebsbedingten Gründen kein Homeoffice-Angebot gemacht werden konnte?

Liegen diese zwingenden betriebsbedingten Gründe nach Kenntnis der Bundesregierung ganz oder teilweise in mangelnden technischen Möglichkeiten oder in Kostengründen (z. B. für zusätzliche Lizenzen und Serverleistungen)?

Haben die Personalräte in den Agenturen für Arbeit Möglichkeiten des Widerspruchs, falls zwingende betriebsbedingte Gründe angeführt werden, um kein Homeoffice-Angebot zu unterbreiten?

Wurden oder sind der Bundesregierung hierzu Konflikte in den Agenturen für Arbeit bekannt (bitte ggf. ausführen)?

15

Gibt es Daten, die Beschäftigte der AfA nicht vom Homeoffice aus verarbeiten dürfen (z. B. personenbezogene Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO oder Sozialdaten nach § 67 Absatz 1 SGB X), etwa wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist?

Sieht die Bundesregierung Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und das Sozialgeheimnis, wenn Beschäftigte diese Daten von zuhause aus oder mobil verarbeiten?

Falls ja, welche, und mit welchen technischen und organisatorischen Vorkehrungen wird diesen im Einzelnen begegnet?

Welche Stelle prüft nach Kenntnis der Bundesregierung in den AfA, welche Daten unter welchen technischen wie organisatorischen Vorkehrungen die im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten verarbeiten dürfen?

16

Arbeiten die aus dem Homeoffice arbeitenden Beschäftigten der AfA nach Kenntnis der Bundesregierung mit privaten Geräten, und werden die Arbeitsmittel voll oder teilweise von den AfA gestellt bzw. finanziert (bitte neben digitalen Geräten auch auf ergonomische Büromöbel eingehen)?

Haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice abschließbare Schränke oder Rollcontainer zur Aufbewahrung von Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen?

Sind die im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten im arbeitsrechtlichen Sinn nach Kenntnis der Bundesregierung in Telearbeit oder in mobiler Arbeit tätig?

Berlin, den 22. Februar 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen