Betreuung von Rehabilitanden durch die Bundesagentur für Arbeit in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Arbeitsmarkt ist für viele Menschen mit Behinderungen immer noch verschlossen. Selbst wenn sie einen Arbeitsplatz innehaben, werden sie in Krisenzeiten oftmals als erstes entlassen. Das widerspricht dem Ziel der Teilhabe. Gerade die Teilhabe an Arbeit hat eine besondere Bedeutung zu, da die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine gute Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung darstellt.
Viele Arbeitgeber in Deutschland kommen ihrer Verantwortung nach und stellen sowohl Ausbildungsplätze als auch Arbeitsplätze zur Verfügung – und dies selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Auch die Bundesagentur für Arbeit spielt eine wichtige Rolle bei Beratung und Vermittlung. Die Bundesagentur für Arbeit ist zudem zuständig für Personen, die aufgrund einer Behinderung ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Für diese Rehabilitanden stehen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung.
Seit Beginn der Corona-Pandemie musste vielfach auf persönliche Beratungen und Gespräche verzichtet werden. Dies betraf auch die Bundesagentur für Arbeit, die für Rehabilitanden und arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung zuständig ist.
Bereits seit 2018 sind grundsätzliche Mängel bei der Betreuung von Rehabilitanden bekannt. Gemäß § 49 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Arbeit der gemeinsamen Einrichtungen im Rahmen der Internen Revision auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die vom 22. Februar 2017 bis zum 9. Mai 2018 durchgeführte Revision offenbarte dabei schwerwiegende Mängel (vgl. Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemäß § 49 SGB II zu „Reha (Wiedereingliederung)“ auf Ausschussdrucksache 19(11)244). Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden wurden überwiegend nicht zielführend betreut. Rehabilitationsspezifische Aspekte fehlten in der Beratung häufig, und die Kommunikation zwischen den gemeinsamen Einrichtungen und den Rehabilitationsträgern war unzureichend.
Die Corona-Pandemie hat die Situation für berufliche Rehabilitanden und arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung nochmals verschärft.
Es ist wichtig, dass der ermutigende Trend auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre durch die nun eingetretene coronabedingte dramatische Zuspitzung nicht dauerhaft gefährdet wird. Das Ziel der vollen und gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in Deutschland darf nicht gefährdet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hat sich die Zahl der beruflichen Rehabilitanden aufgrund von COVID-19-Erkrankungen entwickelt
a) in der alleinigen Zuständigkeit der BA,
b) in der Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger in den gemeinsamen Einrichtungen (gE)?
Wie viele spezialisierte Integrationsfachkräfte waren jeweils zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2020 bei der Bundesagentur für Arbeit im Einsatz?
In wie vielen Fällen mussten persönliche Gespräche und Beratungen aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 abgesagt werden, und wie viele davon konnten digital stattfinden?
Wie viele Gesprächstermine konnten nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Rehabilitanden aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht wahrgenommen werden?
Wie viele Maßnahmen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Rehabilitanden aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht wahrgenommen werden?
Wie lange waren die durchschnittlichen Wartezeiten in Callcentern?
Welche Verfahren z. B. zur Antragstellung wurden pandemiebedingt seit März 2020 digital angeboten, und wie hat sich die Inanspruchnahme entwickelt?
Was ist das Ergebnis der Prüfung der BA, ob und inwieweit die Möglichkeit der Videoberatung den Prozess der Beratung und Vermittlung in gE angemessen unterstützen kann (vgl. die Antwort zu Frage 3b auf Bundestagsdrucksache 19/14798)?
Was ist das Ergebnis der Prüfung, ob die gemeinsamen Einrichtungen die nach Ansicht des Vorstands der BA erforderlichen Aktivitäten zur Identifizierung und Feststellung möglicher Rehabilitationsbedarfe ergriffen haben (vgl. die Antwort zu Frage 23b auf Bundestagsdrucksache 19/14798)?
Hat das Bundesprogramm „rehapro“ die gesteckten Ziele des Erkennens von gesundheitlichen Einschränkungen und die damit einhergehenden passgenauen möglichen Rehabilitationsbedarfe erreicht, und anhand welcher Kriterien findet hierzu eine Evaluierung statt?
Wie hat sich die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosigkeit seit Beginn der Pandemie im März 2020 entwickelt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Unterbeschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung seit Beginn der Pandemie im März 2020 entwickelt?
In welchen Branchen hat sich die Arbeitslosigkeit am stärksten erhöht, in welchen Branchen am geringsten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Schwerbehindertenquote der öffentlichen Hand seit März 2020 entwickelt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderungen in und nach der Corona-Pandemie zu verbessern?
Welche Maßnahmen der Länder und der Regionaldirektionen zur Verbesserung des inklusiven Arbeitsmarktes sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Anträge auf Gleichstellung gemäß § 151 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurden seit März 2020 nur zeitverzögert bearbeitet, nachdem die Bundesagentur für Arbeit den örtlichen Agenturen die Möglichkeit eröffnet hatte, die Bearbeitung von eingehenden Anträgen auszusetzen?
Wie viele Anträge auf Gleichstellung wurden seit 2009 bewilligt (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?