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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Asylanträge von Kolumbianerinnen und Kolumbianern in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.03.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2739209.03.2021

Asylanträge von Kolumbianerinnen und Kolumbianern in Deutschland

der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Ziel des Friedens und der Demokratisierung in Kolumbien ist auch nach der im Jahr 2016 erfolgten Unterzeichnung des Friedensabkommens zwischen der Guerillaorganisation FARC-EP und dem kolumbianischen Staat noch bei weitem nicht erreicht. Das Abkommen war verhandelt und unterschrieben worden, um den fünfzigjährigen internen bewaffneten Konflikt zwischen den beiden Parteien zu beenden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, denn in den ersten zwei Jahren der Amtszeit von Präsident Iván Duque (seit August 2018) hat die Zahl der Morde an sozialen Aktivistinnen und Aktivisten, Indigenen, Afro-Kolumbianerinnen und Afro-Kolumbianern sowie Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Friedensabkommens deutlich zugenommen.

Nach Angaben des kolumbianischen Instituts für Friedens- und Entwicklungsstudien (INDEPAZ) wurden allein im Jahr 2020 310 Umwelt- bzw. soziale Aktivistinnen und Aktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen sowie Menschenrechtsverteidiger, dazu zwölf ihrer Familienangehörigen oder Verwandten und 64 ehemalige FARC-Mitgliederinnen und FARC-Mitglieder ermordet (http://www.indepaz.org.co/lideres/). Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 91 Massaker in Kolumbien dokumentiert (http://www.indepaz.org.co/informe-de-masacres-en-colombia-durante-el-2020/). In den ersten sieben Wochen des Jahres 2021 wurden laut dem aktuellen Bericht von INDEPAZ mindestens 24 Umwelt- und Menschenrechtsverteidigerinnen und Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger sowie neun ehemalige FARC-Kämpfer ermordet (http://www.indepaz.org.co/lideres-sociales-y-defensores-de-derechos-humanos-asesinadosen-2021/). Die Krise im Zuge der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Ausgangssperren wurden von einer stetigen Zunahme von Todesdrohungen und Tötungen begleitet, nicht zuletzt wegen der reduzierten Kapazität, einen angemessenen Schutz für Aktivistinnen und Aktivisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zu gewährleisten.

Fast 300 Gemeinden des Landes waren seit Unterzeichnung des Friedensabkommens bis Dezember 2020 von Gewalt gegen Aktivistinnen und Aktivisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger betroffen. Seit Jahren gibt es zudem Anzeichen in mindestens 200 Gemeinden über die Aktivität und Präsenz verschiedener irregulärer bewaffneter Gruppen, von denen mehrere mit Paramilitarismus, ELN-Guerilla, FARC-Dissidentinnen und FARC-Dissidenten sowie anderen kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen (http://www.indepaz.org.co/wp-content/uploads/2020/12/Informe-Especial-asesinato-li%CC%81deres-2016-2020-L-15-12-20-Final.pdf). Die Zusammenhänge zwischen diesen bewaffneten Gruppen und der Zunahme der Gewalt gegen Ak-

tivistinnen und Aktivisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger verdeutlichen den Verlust des Gewaltmonopols des Staates sowie die Ineffektivität des Staates bei der Reaktion auf diese Form der politischen Gewalt.

Außer der oben beschriebenen Situation hat das Ausbleiben von Friedensverhandlungen mit der ELN-Guerilla sowie die fehlende staatliche Kontrolle über paramilitärische Aktivitäten in verschiedenen Regionen des Landes dazu beigetragen, dass viele Kolumbianerinnen und Kolumbianer nicht in relativer Sicherheit unter den gewöhnlichen Standards der Rechtsstaatlichkeit leben können. Aus diesem Grund sind viele von ihnen weiterhin gezwungen, ihr Land zu verlassen, auf der Suche nach besseren Garantien für ihr Leben und ihre Sicherheit (http://www.indepaz.org.co/wp-content/uploads/2021/02/Intervencion-JDR-Presentacion-Informe-Anual.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Kolumbianerinnen und Kolumbianer haben seit 2016 einen Asylantrag in Deutschland gestellt?

2

Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2016 über die Asylanträge von kolumbianischen Asylsuchenden entschieden (bitte nach Jahren differenziert darstellen und nach Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverboten, Ablehnung, Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln)?

3

Wie viele Asylanträge von kolumbianischen Asylsuchenden sind momentan noch beim BAMF anhängig?

4

In wie vielen Fällen haben kolumbianische Asylsuchende gegen Bescheide des BAMF seit 2016 Klage erhoben (bitte nach Jahren auflisten), und wie haben die Gerichte über diese Klagen entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten und so differenzieren wie in der Antwort zu Frage 2)?

5

Wie viele kolumbianische Staatsangehörige lebten zum 31. Dezember 2020 mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland?

Bei wie vielen von ihnen handelt es sich um Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte?

6

Bei wie vielen anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten aus Kolumbien war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2020 anhängig?

7

In welchen BAMF-Außenstellen werden Asylanträge von kolumbianischen Asylsuchenden bearbeitet?

8

Wie viele kolumbianische Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 „freiwillig“ ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Aufenthaltsstatus vor der Rückkehr differenzieren)?

Berlin, den 4. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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