Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit der Türkei und weitere Kooperation bei der Flüchtlingsabwehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einer Meldung in der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“ vom 22. Dezember 2009 sollte bis Ende Januar 2010 ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union (EU) abgeschlossen werden. Wegen ausbleibender Fortschritte bei den entsprechenden Verhandlungen hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel deshalb beim Deutsch-Türkischen Wirtschaftsforum am 30. März 2010 in Istanbul in Aussicht gestellt, ein bilaterales Rückübernahmeabkommen zu schließen. Die Bundeskanzlerin begründete dies mit der Rolle der Türkei als Transitland: „Die Türkei ist an ihren Außengrenzen mit vielen Ländern verbunden. Aus diesen Ländern kommen wiederum Flüchtlinge, die die Türkei als Transitland benutzen können. Das muss eingedämmt werden.“
Mittlerweile hat auch die EU ihre Verhandlungen über ein solches Rückübernahmeabkommen fortgesetzt. Ergebnisse sind noch nicht bekannt geworden.
In diesen Kontext gehört auch der geplante Abschluss eines Kooperationsabkommens zwischen der Türkei und der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union“, FRONTEX.
In den vergangenen Jahren hat sich die EU bemüht, auch für eine technologische Aufrüstung der türkischen Grenzsicherung zu sorgen, die mit einem zögerlichen zivilen Umbau des (bislang rein militärischen) Grenzschutzes der Türkei einherging. Diese Aufrüstung wurde von Seiten der EU ungeachtet der Tatsache unterstützt, dass damit Flüchtlingen aus dem Iran, dem Irak und den Staaten des Mittleren Osten (Afghanistan, Pakistan) der Transit in die EU deutlich erschwert wird. In der Türkei erhalten diese Menschen keinen Flüchtlingsschutz, da die Türkei die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lediglich auf Flüchtlinge aus Europa anwendet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung Verhandlungen mit der Türkei über ein Rückübernahmeabkommen begonnen, und wenn ja, wie ist der Stand dieser Verhandlungen?
Verhandelt die Bundesregierung mit der Türkei zugleich über ein Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung für türkische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen? Worin bestehen mögliche Erleichterungen, und welche Gruppen würden davon profitieren?
Werden beide Abkommen getrennt voneinander oder gemeinsam ausgehandelt?
Trifft es zu, dass die EU-Kommission bislang kein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei ausgehandelt hat, weil diese bislang nicht bereit war, ihren Vorbehalt gegen die Genfer Flüchtlingskonvention zurückzunehmen?
Welche weiteren Widersprüche bestanden zwischen den Vorstellungen der EU und der Türkei beim Abschluss eines Rückübernahmeabkommens, und wie sind diese ggf. mittlerweile aufgelöst worden?
Stellt das von der EU-Kommission erreichte Ergebnis der Verhandlungen mit der Türkei über ein Rückübernahmeabkommen auch aus Sicht der Bundesregierung einen tragfähigen Kompromiss dar, und wenn nein, warum nicht, und was sind die Konsequenzen der deutschen Kritik an dem Abkommen?
Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bilateral Rückübernahmeabkommen mit der Türkei abgeschlossen?
Macht die Bundesregierung die Rücknahme des türkischen Vorbehalts zur GFK zu einer Bedingung für den Abschluss eines eigenen bilateralen Rückübernahmeabkommens, wenn nein, warum nicht?
Welche Formen der Zusammenarbeit in der Asylpolitik und der Migrationskontrolle bestehen bereits zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei (Austausch von Personal, Seminare, technologische Ausrüstung etc.)?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Zielsetzung und der Inhalt der geplanten Kooperationsvereinbarung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX mit der Türkei?
Welche Unterstützungsleistungen hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren an die Türkei geleistet, die der technologischen oder administrativen Verbesserung der Grenzsicherung dienen?
Welche Maßnahmen hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um mittels physischer Barrieren (Zäune, Mauern etc.) gegen unkontrollierte Migration vorzugehen?
An welchen Teilen der Landgrenze der Türkei finden sich solche physischen Sperranlagen?
Inwieweit wurde die Errichtung solcher Sperranlagen aus Mitteln der EU oder Deutschlands gefördert?
Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit den Zielen und dem Geist der Genfer Flüchtlingskonvention, Staaten dazu aufzufordern, die Durchreise von Flüchtlingen „einzudämmen“, wenn diese in dem betreffenden Staat keinerlei Aussicht auf Schutz haben (sondern im Gegenzug die Rückweisung in den Staat fürchten müssen, aus dem sie geflohen sind)?