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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.03.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2758516.03.2021

Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung

der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat heißt es zur Aufgabe der anerkannten politischen Stiftungen: „Die politischen Stiftungen tragen zur Gestaltung der Zukunft des Gemeinwesens bei. Ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit baut auf den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf und ist den Grundsätzen der Solidarität, Subsidiarität und gegenseitigen Toleranz verpflichtet. (…) Durch politische Forschung und Beratung werden die Grundlagen politischen Handelns erarbeitet sowie der Dialog und der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Politik, Staat und Wirtschaft vertieft“ (siehe https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/politische-stiftungen/politische-stiftungen-node.html).

Neuer Akteur unter den politischen Stiftungen ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die seit 2018 parteinahe Stiftung der AfD. Sie wirft Fragen auf, denn so der Demokratieforscher Michael Koß (siehe https://www.deutschlandfunk.de/unter-druck-politische-stiftungen-im-dilemma.724.de.html?dram:article_id=488417): „Was macht man eigentlich mit der Stiftungsfinanzierung, die ja im weitesten Sinne der Demokratieförderung dient, wenn da eine Partei maßgeblich mit partizipiert, die zumindest in einigen Bundesländern und was einige große Strömungen ihrer selbst anbelangt, unter dem Vorbehalt der Verfassungsfeindlichkeit steht? Wird dann nicht eigentlich dieses ganze System ad absurdum geführt?“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Für welche Posten, Programme und Projekte hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung seit der 2018 erfolgten Anerkennung als parteinahe Stiftung der AfD Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten?

2

Inwiefern wird die Bundesregierung bei den geförderten Projekten prüfen, inwieweit mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausschließlich politische Bildungsarbeit auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung unterstützt wurde?

3

Für welche Posten, Programme und Projekte soll die Desiderius-Erasmus-Stiftung 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte einzeln aufschlüsseln)?

4

Auf welcher Grundlage soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit 70 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt bezuschusst werden, und an welche Vorgaben ist die Auszahlung der Mittel gekoppelt (siehe https://www.fr.de/politik/afd-desiderius-erasmus-stiftung-bund-70-millionen-euro-zuschuss-finanzierung-steuergelder-90194456.html)?

5

Warum sollen Bundesgelder an die Desiderius-Erasmus-Stiftung ausgezahlt werden, obwohl sie die parteinahe Stiftung der AfD ist, die bereits seit März 2020 im Bund und in einigen Bundesländern hinsichtlich ihrer Jugendorganisation und einiger großer und einflussreicher parteiinterner Strömungen als Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes behandelt wird?

6

Welche Konsequenzen hätte es nach den vorhandenen Erkenntnissen der Bundesregierung für die Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung der AfD, wenn die AfD

a) in noch größeren Teilen oder

b) in Gänze durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder weitere Landesämter für Verfassungsschutz zum Verdachtsfall oder

c) in Teilen oder in Gänze durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder einzelne Landesämter für Verfassungsschutz zum Beobachtungsfall erklärt wird?

7

Welche Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Vorstand der Desiderius-Erasmus-Stiftung derzeit an, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Mitglieder des Vorstands im Blickfeld des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder, und wenn ja, inwiefern?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakte von einzelnen Vorstandsmitgliedern mit Organisationen, Gruppierungen oder Personen, die im Blickfeld des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder stehen, und wenn ja, welche?

9

Welche Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung derzeit an, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Mitglieder des Kuratoriums im Blickfeld des Verfassungsschutzes des Bundes oder der Länder, und wenn ja, inwiefern?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakte von einzelnen Kuratoriumsmitgliedern mit Organisationen, Gruppierungen oder Personen, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet werden, und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Personen bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung beschäftigt sind, und wenn ja, wie viele, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakte von einzelnen Beschäftigten zu Organisationen, Gruppierungen oder Personen, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet werden, und wenn ja, welche?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Personen, die im Blick des Verfassungsschutzes stehen, oder Organisationen angehören, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet werden, auf Veranstaltungen der Desiderius-Erasmus-Stiftung als Referentin bzw. Referent geladen bzw. aufgetreten sind, und wenn ja, welche?

13

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verwechslungsgefahr mit dem renommierten EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+, sollte die Desiderius-Erasmus-Stiftung unter ihrem Namen in die Vergabe von Stipendien einsteigen?

14

Hat die Bundesregierung die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt, dass es eine Desiderius-Erasmus-Stiftung gibt, die „Erasmus-Stipendien“ gleichen Namens vergeben könnte, was zu einer Verwechslungsgefahr führte, und wenn ja, inwiefern, oder beabsichtigt sie, die EU-Kommission in naher Zukunft zu informieren, nach Auffassung der Fragesteller auch, um etwaige Verletzungen von Markenrechten entgegenzutreten?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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