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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versäumnisse im Zusammenhang mit der Insolvenz der German Property Group

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.04.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2760817.03.2021

Versäumnisse im Zusammenhang mit der Insolvenz der German Property Group

der Abgeordneten Lisa Paus, Stefan Schmidt, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 23. Juli 2020 meldete die Immobilieninvestmentgesellschaft German Property Group GmbH (GPG) Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ermittlungen im Umfeld des Immobilienunternehmens eingeleitet. Es geht um den Verdacht des Anlagebetrugs und der Untreue (vgl. https://www.manager-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-moeglicher-betrug-in-milliardenhoehe-bei-german-property-group-a-60b473bf-433c-4249-a6e6-92fae77a6f3e). Bei der GPG handelt es sich um eine auf historische Gebäude spezialisierte Unternehmensgruppe mit Sitz in Hannover. Mithilfe eines Netzes aus rund 200 deutschen und ausländischen Unternehmen erwarb die GPG nach eigenen Angaben vor allem denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland, um sie zu sanieren und weiterzuverkaufen.

Für den Ankauf sammelte die GPG – bzw. ihre Vorgängergesellschaften Dolphin Capital GmbH (2008 bis 2014) und Dolphin Trust GmbH (2014 bis 2019) – mit Renditeversprechen von bis zu 15 Prozent bei ausländischen Anlegerinnen und Anlegern Gelder in Milliardenhöhe ein. Sie stammen vorwiegend aus dem angelsächsischen und asiatischen Raum. Dabei wurden scheinbar auch aktiv Kleinanlegerinnen und Kleinanleger angesprochen, gegenüber denen offensiv mit der Stärke des deutschen Wirtschafts- und der Sicherheit des deutschen Finanzstandortes geworben wurde (vgl. Dolphin Presentation.pdf – Google Drive).

Eine Gruppe von 1 900 geschädigten britischen Anlegerinnen und Anlegern hat sich zusammengeschlossen, um ihre Rechte gegenüber der GPG besser geltend zu machen (vgl. Dolphin Trust/German Property Group (german-property-group-creditors.co.uk). Die Chancen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten, sind ungewiss: Nach Aussagen des ehemaligen Insolvenzverwalters Gerrit Hölzle gegenüber dem Handelsblatt verfügte die GPG zum Zeitpunkt ihrer Insolvenz über weniger als 200 000 Euro Liquidität und im Immobilienportfolio der Gesellschaft stünden bis auf wenige wertvolle Altbauten nahezu wertlose Äcker. Der Bestand an Immobilien reiche bei Weitem nicht aus, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Er äußerte den Verdacht auf ein Schneeballsystem und beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY) mit der Prüfung des Sachverhalts (vgl. https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/german-property-group-anlagebetrug-ermittlungen-neue-abgruendeim-milliardenskandal-mit-immobilien/26195012.html?ticket=ST-5777633-bgCaM6HZGV6vyEMSpFcC-ap4).

Der Insolvenz sind viele Jahre vorangegangen, in denen die GPG und zu ihrer Gruppe gehörende Unternehmen ihre Bilanzen verspätet oder nur unvollständig offengelegt haben. Während die Unterlagen zu den Bilanzgeschäftsjahren 2009 bis 2014 nach Festsetzung von Ordnungsgeldern noch nachgereicht wurden, erfolgte ab dem Bilanzgeschäftsjahr 2015 nach Angaben der Bundesregierung keine Offenlegung der Bilanzen durch die German Property mehr. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) sah seine Möglichkeiten durch die wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeldern ausgeschöpft. Und auch die BaFin erklärt sich mit dem Verweis auf die ausschließliche Betroffenheit institutioneller Anleger bzw. fehlenden Anhaltspunkten für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Vermögensanlagen an potenzielle Anleger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland für nicht zuständig (vgl. Finanzausschuss – Ausschussdrucksache 19(7)794 – Aufzeichnung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur German Property Group).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Berechnungen zutreffend, wonach die German Property Group von Anlegern weltweit rund 1 Mrd. Euro eingesammelt habe, darunter 100 Mio. Euro aus Irland und 350 Mio. Euro aus Großbritannien (https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/ermittlungen-moeglicher-milliardenbetrug-mit-immobilien-ruft-staatsanwaltschaft-auf-den-plan/26134112.html), und wie teilt sich nach Kenntnisse der Bundesregierung die Gesamtanlagesumme darüber hinaus auf andere Länder auf?

2

Besitzen die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kenntnisse, ob auch deutsche Anlegerinnen und Anleger von der Insolvenz der German Property Group betroffen sind?

a) Wenn ja, wie viele, mit welcher durchschnittlichen Anlagesumme, und wie viele Verluste drohen hier für deutsche Anlegerinnen und Anleger?

b) Wenn nein, kann dennoch mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass deutsche Anlegerinnen und Anleger betroffen sind, und worauf stützt sich dies?

3

Besitzen die Bundesregierung oder die BaFin sichere Kenntnis, dass die Produkte der German Property Group ausschließlich institutionellen – also qualifizierten – Anlegerinnen und Anlegern angeboten wurden?

a) Wenn ja, auf was stützt sich diese?

b) Wenn nein, wie kann ohne sichere Kenntnis eine Prospektpflicht ausgeschlossen werden?

4

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Aussage des ehemaligen Insolvenzverwalters Dr. Gerrit Hölzle zu beurteilen, dass die German Property Group „offenbar weitgehend durch private, nicht-institutionelle Investoren finanziert“ wurde, „die hauptsächlich aus dem Ausland (Großbritannien, Irland und Asien) stammten“ (200724_GOERG_PRESSEMITTEILUNG_GÖRG-Partner Prof. Dr. Gerrit Hölzle zum vorläufigen Insolvenzverwalter der German Property Group bestellt_1.pdf)?

Was bedeutet dies für die Frage einer eventuellen Prospektpflicht für die Finanzprodukte der GPG?

5

Wie viele Anzeigen von Anlegerinnen und Anlegern liegen der BaFin und anderen deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die GPG gegenwärtig vor (bitte nach Behörde, Kleinanlegern bzw. qualifizierten Anlegern, Staatsangehörigkeit der Anzeigestellenden und Zeitpunkt der Anzeige aufschlüsseln)?

6

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gegenstand der in Frage 5 abgefragten Anzeigen, und wie wird mit diesen Anzeigen verfahren?

7

Stehen die BaFin oder andere deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt zu der von 1 900 britischen Anlegerinnen und Anlegern gegründeten Geschädigtenvereinigung „Dolphin Trust/German Property Group CreditorsAssociation“ (Dolphin Trust/German Property Group (german-property-group-creditors.co.uk)), und was war jeweils Zeitpunkt Form und Gegenstand des Austauschs?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei einzelnen Geschäften der GPG um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) handelt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Grundschulden, die auf die Liegenschaften der GPG eingetragen wurden, sehr häufig den Wert um ein Vielfaches überstiegen (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/System-Dolphin-Wie-Anleger-Millionen-verlieren,anlagebetrug116.html)?

9

Verfügte die GPG nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Erlaubnis für Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KWG?

10

Ab wann lagen der BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals Hinweise vor, dass es sich bei einzelnen Geschäften der GPG um die oben genannten erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte gehandelt haben könnte?

11

Was hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung wann getan, um Hinweise, dass es sich um die oben genannten erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte gehandelt haben könnte, zu prüfen?

12

Welche Erkenntnisse haben BaFin und Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung

a) im Rahmen ihrer Prüfungen bezüglich der Erlaubnispflichtigkeit der GPG nach § 32 Absatz 1 KWG in den Jahren 2014 und 2015 und

b) im Rahmen der Überprüfung des Verdachts eines unerlaubten öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt im Jahr 2019

bezüglich des Geschäftsmodells und der Produktangebote der German Property Group gewinnen können?

13

Wurden diese Erkenntnisse nach Kenntnis der Bundesregierung an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder an andere europäische oder nichteuropäische Aufsichtsbehörden weitergeleitet?

a) Wenn ja, welche Art von Erkenntnissen, zu welchem Zeitpunkt, und an welche Behörde?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet dies die Bundesregierung?

14

Wie ist die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Überprüfung des Verdachts eines unerlaubten öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt durch die GPG konkret vorgegangen?

a) Hat sich die BaFin auf die Angaben der Anwälte der GPG zu den angebotenen Schuldverschreibungen verlassen oder die Angaben durch eigene Nachforschungen überprüft?

b) Wenn die Angaben durch eigene Nachforschungen überprüft wurden, wie sahen diese aus, und zu welchen Erkenntnissen haben sie geführt?

c) Wenn die Angaben ungeprüft übernommen wurden, ist ein solches Vorgehen üblich, und wie bewertet dies die Bundesregierung?

15

Ist die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen auf Hinweise gestoßen, dass die German Property Group ihre Vermögensprodukte im Ausland auch unter Kleinanlegerinnen, also in einer Stückelung unter dem Schwellenwert von 100.00 Euro vertreibt?

a) Wenn ja, wurden diese Hinweise an die ESMA oder die zuständigen Aufsichtsbehörden in den betroffenen Ländern übermittelt?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

16

Stand die BaFin oder eine andere deutsche Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung anderweitig in Kontakt zur ESMA oder zu anderen europäischen oder nichteuropäischen Aufsichtsbehörden bezüglich der German Property Group?

a) Wenn ja, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt in welcher Form und zu welchem Thema?

b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies?

17

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem Bilanzgeschäftsjahr 2017 wegen vollständiger Offenlegungssäumigkeit gegen die GPG zwar ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz eingeleitet, aber keine Ordnungsgelder mehr festgesetzt?

Wie bewertet dies die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund, dass betreffend des Bilanzgeschäftsjahres 2013 beispielsweise die Festsetzung eines Ordnungsgelds bereits rund zwei Monate nach Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens erfolgte und eine wiederholte Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 335 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) alle sechs Wochen möglich ist?

18

Wurden auch Ordnungsgelder gegen die Mitglieder der Organe der German Property Group erlassen?

a) Wenn ja, gegen welche, in welcher Höhe, und zu welchen Zeitpunkten?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie beurteilt dies die Bundesregierung?

19

Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der zulässige Höchstsatz an Ordnungsgeldern von 25 000 Euro durch das BfJ gegen die German Property Group nie verhängt?

Wie bewertet dies die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund, dass das BfJ nach § 335 Absatz 1c HGB, soweit es Ermessen bei der Höhe eines Ordnungsgelds hat, auch frühere Verstöße zu berücksichtigen hat?

20

Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtzahl der Ordnungsgelder, die durch die German Property Group (und ihre Vorgängergesellschaften Dolphin Capital und Dolphin Trust) GmbH im Laufe der Jahre insgesamt an das BfJ gezahlt wurden?

21

Welche Ordnungsgelder wurden zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe aufgrund welcher Säumnisse vom BfJ gegen mit der German Property Group (und ihren Vorgängergesellschaften Dolphin Capital und Dolphin Trust) GmbH im Zusammenhang stehende Unternehmen verhängt (bitte nach Unternehmen aufschlüsseln)?

22

Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtzahl der Ordnungsgelder, die gegen die mit der German Property Group (und ihre Vorgängergesellschaften Dolphin Capital und Dolphin Trust) GmbH im Zusammenhang stehenden Unternehmen im Laufe der Jahre insgesamt durch das BfJ verhängt und gezahlt wurden?

23

Wurden die Möglichkeiten des § 335 HGB nach Ansicht der Bundesregierung durch das BfJ im Fall German Property Group sachgerecht ausgeschöpft (bitte begründen)?

24

Sieht die Bundesregierung bei den Möglichkeiten zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten durch das Bundesamt für Justiz gesetzlichen oder anderweitigen Anpassungsbedarf (wenn nicht, bitte ausführen, bzw. begründen)?

25

Hätte die fristgerechte Offenlegung der Bilanzen durch die German Property Group nach Ansicht der Bundesregierung Aufschluss darüber geben können, ob Produkte der GPG auch an Kleinanlegerinnen und Kleinanleger verkauft wurden (bitte ausführen, bzw. begründen, wenn nicht)?

26

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den nicht offengelegten Bilanzen der GPG ab dem Bilanzgeschäftsjahr 2017 und deren Insolvenz im Juli 2020?

27

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem Bundesamt für Justiz und der BaFin ein Informationsaustausch über die Verhängung der Ordnungsgelder durch das BfJ gegen die GPG und ihre Vorgängerunternehmen stattgefunden, der bei kapitalmarktorientierten nach § 335 Absatz 1d HGB sogar verpflichtend und im Falle nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen mutmaßlich zumindest nicht verboten ist?

Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

28

Wie viele Verdachtsmeldungen (VM) wegen Geldwäsche wurden im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der German Property Group an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgegeben (bitte nach Eingangsdatum, Datum der Erstbewertung, Datum der Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörde bzw. Abgabe in Monitoring, Datum der Rückmeldung der Strafverfolgungsbehörde an die FIU (inklusive Einstellungsgrund) aufschlüsseln)?

29

Wie viele der VM stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Immobilien der GPG nach Abgabe durch Verpflichtetengruppe im Sinne § 2 des Geldwäschegesetzes (GWG), insbesondere von Notaren (bitte aufschlüsseln)?

30

Wie viele VM stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Mitarbeitern oder Führungskräften der GPG?

31

Gab es im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit Weiterleitung von VM an die deutsche FIU von anderen FIUen in der EU?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Eingangsdatum, Datum der Erstbewertung, Datum des Abschlusses der operativen Analyse, Datum der Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörde bzw. Abgabe in Monitoring, Datum der Rückmeldung der Strafverfolgungsbehörde an die FIU (inklusive Einstellungsgrund) aufschlüsseln)?

32

Haben andere staatliche Behörden Meldungen an die FIU abgegeben?

Wenn ja, wie viele (bitte nach Eingangsdatum, Datum der Erstbewertung, Datum des Abschlusses der operativen Analyse, Datum der Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörde bzw. Abgabe in Monitoring, Datum der Rückmeldung der Strafverfolgungsbehörde an die FIU (inklusive Einstellungsgrund) aufschlüsseln)?

33

Was folgte nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Geldwäscheverdachtsanzeige durch die BaFin in Sachen GPG am 8. Mai 2019 an die FIU (bitte nach Datum der Erstbewertung, Datum des Abschlusses der operativen Analyse, Datum der Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörde bzw. Abgabe in Monitoring, Datum der Rückmeldung der Strafverfolgungsbehörde an die FIU (inkl. Einstellungsgrund) aufschlüsseln)?

Stand die Anzeige in einem Zusammenhang mit den im Rahmen der Überprüfung des Verdachts eines unerlaubten öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt gewonnenen Erkenntnissen durch die BaFin, und wenn ja, inwiefern?

34

Hat die FIU die Bafin nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit möglichen aufsichtlichen Fragen über das Vorliegen von VM im Zusammenhang mit der GPG informiert?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

35

Hat die Bafin nach Kenntnis der Bundesregierung die ESMA oder andere europäische oder nichteuropäische Aufsichtsbehörden über die Geldwäscheverdachtsanzeige informiert?

Wenn ja, wer zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

36

Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem finalen Bericht der forensischen Prüfung von EY zu rechnen?

37

Hat die Bundesregierung oder die Bafin den Zwischenbericht vom 9. September 2020 (https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/ermittlungen-moeglicher-milliardenbetrug-mit-immobilien-ruft-staatsanwaltschaft-auf-den-plan/26134112.html) weitergeleitet bekommen bzw. Kenntnisse über den Inhalt?

Wenn nein, warum nicht?

38

Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung oder der BaFin die Produkte der German Property Group vertrieben?

a) Befanden sich darunter auch deutsche Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagevermittler?

b) Wer hatte die Aufsicht über die betreffenden Finanzanlagevermittler?

39

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungsverfahren im Umfeld der German Property Group?

40

In welchem Austausch stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Staatsanwaltschaft, die BaFin, das Bundesamt für Justiz und die britischen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit der German Property Group zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

41

Schadet es nach Ansicht der Bundesregierung dem Ruf des Finanzstandortes Deutschland, wenn Firmen wie die Germany Property Group im Ausland aktiv mit der Sicherheit des Finanzstandorts Deutschlands werben, ohne dass sie in Deutschland beaufsichtigt werden oder einer hiesigen Prospektpflicht unterliegen?

42

Sieht die Bundesregierung hier eine Regelungslücke, und soll diese z. B. durch das Finanzmarktintegritätsstärkungs- bzw. das Anlegerschutzstärkungsgesetz geschlossen werden (bitte erläutern)?

Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden sowie dem Austausch zwischen BaFin und der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA zu und sind diese in dem Fall der German Property Group nach Ansicht der Bundesregierung in ausreichender Art und Weise erfolgt?

Berlin, den 23. Februar 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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