Betätigung von Bundestagsabgeordneten als Lobbyisten oder Vermittler für Unternehmen in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Thomas Lutze, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Sören Pellmann, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der sogenannten Maskenaffäre stehen der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel wegen der Vermittlung von Maskengroßaufträgen unter Verdacht, für die Vermittlung von Atemschutzmasken Provisionen in sechsstelliger Höhe kassiert zu haben.
Georg Nüßlein habe sich nach Medienberichten im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Corona-Schutzmasken eingesetzt. Der Großauftrag sei auch zustande gekommen, woraufhin im August 2020 eine Provision von 660 000 Euro bei einer Firma eingegangen sei, an der Nüßlein beteiligt ist. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel soll laut „DER SPIEGEL“ insgesamt 250 000 Euro Provision kassiert haben. Der Politiker bot laut Informationen des „Tagesspiegel“ „Unternehmen aus dem Gesundheitssektor an, ihnen Schutzmasken der baden-württembergischen Firma Bricon Technology GmbH zu vermitteln“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/nuesslein-und-loebel-ziehen-konsequenzen-wie-abgeordnete-von-deals-mit-coronamasken-profitierten/26979288.html). Der „Mannheimer Morgen“ berichtete unter Berufung auf die Seniorenheimkette Avendi unter anderem von einem Auftrag über 100 000 Masken, bei dem Löbel 25 Prozent Provision in Höhe von 15 000 Euro erhalten habe (vgl. hierzu u. a. https://www.fr.de/politik/corona-masken-skandal-georg-nuesslein-csu-korruption-cdu-nikolas-loebel-ruecktritt-union-laschet-90219053.html).
Weitere CDU-Abgeordnete sollen laut „DER SPIEGEL“ für Firmen oder Lieferanten von Masken geworben haben. Sie bestreiten mit Ausnahme von Löbel demnach jedoch, Gegenleistungen erhalten zu haben. Bereits im Herbst 2020 war bekannt geworden, dass das Bundesministerium für Gesundheit zu Beginn der Corona-Krise in einem sogenannten Open-House-Vergabeverfahren ein Unternehmen aus dem Landkreis des CDU-Kreisverbandes vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn mit der Logistik der Beschaffung Persönlicher Schutzausrüstungen ohne Ausschreibung beauftragt hatte. Das Unternehmen habe dafür einen „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“ erhalten (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/masken-und-schutzkleidung-spahn-vergibt-logistik-auftrag-ohne-ausschreibung/26252016.html).
In der Berichterstattung zur Affäre um den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, dass es gerade in der Anfangsphase der Pandemie auch von vielen Abgeordneten Hinweise über Angebote der Maskenbeschaffung gegeben habe. Diese und auch die Zahlungsmodalitäten seien über den Beschaffungsstab der Bundesregierung geprüft worden. Das sei auch bei Angeboten passiert, die über Georg Nüßlein eingingen (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_89549548/georg-nuesslein-das-sagt-jens-spahn-zu-bestechungsaffaere-.html).
Daraus schlussfolgern die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass beim Beschaffungsstab der Bundesregierung mindestens Unterlagen zu Maskenaufträgen, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages wie Georg Nüßlein vermittelt wurden, ggf. aber auch für andere Schutzausrüstungen, liegen könnten. Auch Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) schloss nicht aus, dass es noch mehr solcher Fälle in den eigenen Reihen gibt (https://rp-online.de/panorama/coronavirus/unionsfraktion-chef-brinkhaus-schliesst-weitere-faelle-nicht-aus_aid-56660093). Laut Angaben des „Spiegel“ vom 10. März 2021 erklärte Staatssekretär Thomas Steffen in einem Brief an Bundestagsdirektor Lorenz Müller: „Das BMG ist im Sinne der Transparenz grundsätzlich bereit, eine Liste entsprechender Abgeordneter dem Parlament und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“ (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/maskenaffaere-in-cdu-csu-gerangel-um-jens-spahns-liste-a-f5be4139-7a4b-475d-9a86-804d0f849c11).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Schreiben von wie vielen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sind beim im März 2020 eingerichteten Beschaffungsstab des Bundesministeriums für Gesundheit bisher eingegangen (direkt oder zuständigkeitshalber an diesen weitergeleitet), in denen es um die Beschaffung von Corona-Schutztextilien (Masken, Schutzkittel etc.) oder anderen Medizinprodukten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ging (Anzahl bitte entsprechend nach Monaten und Fraktionszugehörigkeit aufführen)?
Auf wie viele dieser Schreiben erhielten die Abgeordneten ein Antwortschreiben durch die Bundesregierung (entweder durch den Beschaffungsstab selbst oder durch die Bundesbehörde, an die das Schreiben ursprünglich gerichtet war)?
Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Schreiben sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder des Deutschen Bundestages für ein Unternehmen oder andere Dritte vermittelnd an die Bundesregierung herangetreten?
a) Auf wie viele Schreiben erhielten die Abgeordneten ein Antwortschreiben durch die Bundesregierung (entweder durch den Beschaffungsstab selbst oder durch die Bundesbehörde, an die das Schreiben ursprünglich gerichtet war)?
b) In wie vielen und in welchen Fällen sind Abgeordnete nach dem in Frage 1 erfragten Schreiben erneut an das Bundesministerium für Gesundheit (oder ein von diesem ggf. mit der Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung betrauten Stelle) im Nachgang zu ihrem ersten Schreiben in derselben Angelegenheit an das BMG herangetreten, und was war ggf. der jeweilige Anlass?
c) In wie vielen Fällen sind Abgeordnete mit der Bitte um Begleichung der Kosten von Dritten für die Beschaffung der in Frage 1 genannten Medizinprodukte ans BMG herangetreten?
d) Wie schlüsseln sich die Vermittlungsschreiben von Mitgliedern des Deutschen Bundestages nach Fraktionen auf?
Bei wie vielen der in Frage 3 genannten Schreiben wurde das darin enthaltene Vermittlungsangebot von der Bundesregierung teilweise oder vollständig positiv beschieden (bitte nach Auftragsnehmer; Auftragsgegenstand; Vertragsdatum; Auftragsvolumen in Euro; Fraktionszugehörigkeit des vermittelnden MdB; ggf. Name der Behörde, von der das Vermittlungsschreiben des Mitglieds des Deutschen Bundestages an den Planungsstab weitergeleitet wurde, einzeln aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung außer den in den Fragen 1 bis 4 genannten Vorgängen weitere Fälle bekannt, in denen Abgeordnete seit Beginn der 19. Legislaturperiode für ein Unternehmen oder weitere Dritte nach Kenntnis der Bundesregierung sich vermittelnd für die Vergabe eines Auftrages an ein Unternehmen eingesetzt haben oder in diesem Sinne an die Bundesregierung herangetreten sind?
Wenn ja, welche sind dies (bitte entsprechend aufführen)?
In wie vielen dieser in Frage 5 genannten Fälle wurde das Vermittlungsangebot von der Bundesregierung teilweise oder vollständig positiv beschieden (bitte nach Auftragsnehmer; Auftragsgegenstand; Vertragsdatum; Auftragsvolumen in Euro; Fraktionszugehörigkeit des vermittelnden MdB; ggf. Name der Behörde, von der das Vermittlungsschreiben des MdB an den Planungsstab weitergeleitet wurde, einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit Bundestagsabgeordnete Eigentümer, Anteilseigner oder (stille) Teilhaber der in den Fragen 3 und 6 erfragten Unternehmen oder Geschäftspartner sonstiger Dritter sind oder in anderer Form mit diesen in Geschäftsbeziehungen stehen, und wenn ja, welche sind dies (bitte entsprechend aufführen)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse – und wenn ja, welche –, ob Unternehmen oder sonstige Dritte, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages empfohlen oder vermittelt wurden, gegenüber anderen Anbietern im Hinblick auf Vergabeentscheidungen im Sinne der Frage 1 bevorzugt wurden?
Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dagegen getroffen, dass Unternehmen oder sonstige Dritte, die von Abgeordneten empfohlen oder vermittelt werden, gegenüber anderen Anbietern bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt behandelt werden?
Wenn ja, welche Vorkehrungen waren dies?
Wenn nein, warum nicht (bitte jeweils ausführlich darlegen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung ggf. eine Veränderung im Hinblick auf die in Frage 9 erfragten Vorkehrungen vor dem Hintergrund ihrer Erkenntnisse (bitte begründen)?
Handelt es sich bei dem Kürzel „JS“, mit dem laut Medienberichten der Abgeordnete Georg Nüßlein in einer Mail an einen Ministerialmitarbeiter, in der es um Vertragsverhandlungen bei Maskengeschäften geht, Absprachen getroffen haben will, um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, und wenn ja, wusste der Bundesminister davon?
Wenn nein, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, um wen es sich bei „JS“ handelt, und wenn ja, welche sind dies?
Wusste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der Open-House-Vergabe von Transportleistungen im Rahmen der Beschaffung Persönlicher Schutzausrüstungen an ein Unternehmen aus seinem Wahlkreis, und wenn ja, inwieweit war der Bundesminister in die Geschäftsanbahnung und das Vergabeverfahren involviert?