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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der neuen europäischen Strategie für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.03.2021

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2768518.03.2021

Umsetzung der neuen europäischen Strategie für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2020 Vorschläge für einen „Strategischen Rahmen für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma“ für den Zeitraum 2020 bis 2030 vorgelegt. Der Vorschlag befindet sich zurzeit in Beratungen auf Ratsebene.

Einige Erfahrungen der bisherigen Strategie – die nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller in weiten Teilen leider erfolglos war – werden darin aufgegriffen, insbesondere die Notwendigkeit, Selbstorganisationen von Sinti und Roma frühzeitig in Programme einzubinden, und die Bekämpfung von Antiziganismus als wesentliche Ursache von Diskriminierung. Die neue Strategie enthält auch konkret bezifferte Ziele zur Reduzierung von Unterschieden hinsichtlich Wohnungsnot, Lebenserwartung, Diskriminierungserfahrungen usw. Die Mitgliedstaaten sollen ab 2023 alle zwei Jahre über die Umsetzung berichten.

Bis September 2021 sollen die Mitgliedstaaten nationale strategische Rahmen erarbeiten.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen die Kommissionsvorschläge und hoffen auf ihre zeitnahe Umsetzung. Da der Vorschlag keine Sanktionsmechanismen bei Verfehlung der Ziele bzw. Nichtumsetzung vorsieht, ist es aus ihrer Sicht umso wichtiger, dass in allen Mitgliedstaaten Selbstorganisationen von Sinti und Roma von Anfang an sowohl in Planung als auch Umsetzung und Evaluation eingebunden werden.

In Deutschland wird zudem noch im Frühjahr 2021 der Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus erwartet. Deren Empfehlungen sollten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller in die Anstrengungen zur Umsetzung des EU-Kommissionsvorschlags einfließen. Ohne der Kommission oder dem zu erwartenden Ratsbeschluss vorzugreifen, sollte die Bundesregierung die notwendigen Vorbereitungen bereits jetzt angehen, damit noch vor Ende der Legislaturperiode die neue Strategie auch in Deutschland wirksam werden kann.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat zu diesem Thema umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt, auf die sich die Fragestellerinnen und Fragesteller im Nachfolgenden beziehen (insbesondere wird auf die „Zusammenfassung Monitoringberichte I–III zur Gleichbehandlung von Sinti und Roma & zur Bekämpfung von Antiziganismus“ verwiesen (https://zentralrat.sintiundroma.de/monitoring-eu-strategie/)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Ist die Bundesregierung zuversichtlich, noch vor Ende der Legislatur einen nationalen strategischen Rahmen zur Umsetzung der EU-Strategie vorlegen zu können, und was unternimmt sie derzeit diesbezüglich?

1

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die anstehenden Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus bei der Ausgestaltung des nationalen strategischen Rahmens zu berücksichtigen?

1

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlungen des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma und anderer Selbstorganisationen bei der Ausgestaltung des nationalen strategischen Rahmens zu berücksichtigen?

1

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, Selbstorganisationen der Sinti und Roma in Deutschland an der Erstellung und späteren Umsetzung des nationalen strategischen Rahmens zu beteiligen, und wenn ja, welche konkreten Verbände sollen dafür aufgrund welcher Auswahlkriterien einbezogen werden?

1

Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Erstellung des nationalen strategischen Rahmens?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Erstellung des nationalen strategischen Rahmens neben den Angehörigen der autochthonen Minderheit der deutschen Sinti und Roma auch zugewanderte Roma zu berücksichtigen, und falls nein, warum nicht?

3

Will die Bundesregierung die nationale Kontaktstelle beim Referat H I 6 – Aussiedlerpolitik und Nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat belassen oder an anderer Stelle ansiedeln und damit signalisieren, dass sie Bemühungen gegen Antiziganismus und für Gleichbehandlung von Sinti und Roma nicht nur auf die Angehörigen der autochthonen Minderheit deutscher Sinti und Roma bezieht (bitte ggf. ausführen)?

4

Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Empfehlung der Kommission zu folgen und die Koordinierungsrolle der Kontaktstelle zu stärken (bitte ggf. möglichst konkret beantworten)?

5

Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen dahingehend angestellt, analog zum Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung einen Beauftragten zur Bekämpfung von Antiziganismus zu berufen (bitte ggf. darlegen)?

6

Hat die Bundesregierung angestrebt, in den Partnerschaftsvereinbarungen zur Umsetzung der Strategie im Rahmen von EU-Fonds die Bekämpfung von Antiziganismus als Querschnittsaufgabe zu verankern und das Empowerment von Sinti und Roma zu fördern, und wenn ja, was unternimmt sie in dieser Hinsicht?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die EU-Fonds, insbesondere ESF Plus, auch zur Umsetzung der bundesweiten Strategie für Gleichstellung, Inklusion und Partizipation von Sinti und Roma genutzt werden?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bekämpfung von Antiziganismus, die Förderung der Gleichbehandlung von Sinti und Roma und deren Empowerment durch die Querschnittsaufgaben von ESF (Europäischer Sozialfonds für Deutschland) Plus umfasst werden?

9

Welche Überlegungen zur Ausgestaltung der Evaluation der EU-Strategie auf EU-Ebene sowie im nationalen Rahmen hat die Bundesregierung bislang angestellt?

10

Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der Beschlüsse des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gesetzt, insbesondere hinsichtlich derjenigen Beschlüsse, die sich dezidiert der Bekämpfung von Antiziganismus widmen, wie

Aufbau einer nationalen Kontaktstelle im Rahmen der EU-Roma-Strategie,

unabhängiges Monitoring und Informationsstelle für rassistische, insbesondere antiziganistische Übergriffe und

Evaluation von politischen Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Antiziganismus?

11

Hält es die Bundesregierung für geboten, im Rahmen eines unabhängigen Monitorings antiziganistischer Vorfälle bzw. Diskriminierungen auch solche Fälle zu erfassen bzw. zu untersuchen, die nicht strafrechtlich relevant sind (bitte ggf. ausführen)?

12

Sieht die Bundesregierung Veranlassung, Vertretungen von Sinti und Roma in Rundfunkräten und Landesmedienanstalten zu beteiligen, und falls ja, was will sie diesbezüglich unternehmen?

13

Sieht die Bundesregierung Anlass, den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom Zivil- und Arbeitsrecht auch auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie den Bildungsbereich auszudehnen, um auch dort antiziganistische Diskriminierung zu bekämpfen, und wenn nein, warum nicht?

14

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Diskriminierungsermächtigung in § 19 Absatz 3 AGG (unterschiedliche Behandlung bei der Vermietung von Wohnraum zur „Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“) ein Einfallstor für antiziganistische Diskriminierung ist?

Falls ja, was will sie diesbezüglich unternehmen, falls nein, warum nicht?

Inwiefern berücksichtigt sie dabei den Umstand, dass nach Einschätzung des Zentralrates insbesondere Roma aus Bulgarien und Rumänien „auf dem Wohnungsmarkt sicherlich mit den größten Nachteilen konfrontiert“ sind (Zusammenfassung Monitoringberichte, s. o.)?

15

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen, wie etwa des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, zur Schaffung eines Verbandsklagerechtes und der Prozessstandschaft von Selbstorganisationen der Sinti und Roma (bitte begründen)?

16

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung zivilgesellschaftlicher Akteure, dass die in den zurückliegenden Jahren beschlossenen Verschärfungen von Regelungen zum Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen für EU-Bürger diskriminierende Praktiken insbesondere gegenüber in Deutschland arbeitenden bzw. Arbeit suchenden bulgarischen und rumänischen Roma zur Folge hatten (die Neue Richtervereinigung kritisiert z. B. die Regelungen richteten sich „vorwiegend gegen Sinti und Roma aus Rumänien und Bulgarien, deren Anwesenheit in unreflektierter Tradition als besonders unerwünscht gilt“ (https://www.neuerichter.de/bund/buvo/inhalte/article/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-regelung-von-anspruechen-auslaendischer-personen-in-der-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-nach-dem-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-in-der-sozialhilfe-nach-dem-zwölften-buch-sozialgesetzbuch-bt-drs-18/10211-499), und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls nein, warum nicht?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, die geltenden Beschränkungen für in Deutschland lebende EU-Bürger beim Zugang zur Gesundheitsversorgung abzuschaffen, und falls ja, inwiefern?

18

Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Programme aufzulegen, die sich insbesondere an Sinti und Roma wenden (falls ja, bitte ausführen, falls nein, bitte begründen)?

19

Will die Bundesregierung die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Antiziganismus sensibilisieren und entsprechende Programme auflegen, und falls ja, was ist diesbezüglich geplant?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kapazitäten von Selbstorganisationen der Roma und Sinti in Deutschland zu stärken, um diese besser in die Lage zu versetzen, Antiziganismus in Verwaltungen besser erfassen und thematisieren und ihre eigenen Mitarbeiter zur Hilfe für von Diskriminierung Betroffene besser schulen zu können, und falls ja, was ist diesbezüglich geplant?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung, Beratungs- und Opferunterstützungsangebote für Betroffene antiziganistischer Diskriminierung beim weiteren Aufbau angemessener Strukturen zu unterstützen, und falls ja, was ist diesbezüglich geplant?

22

Wie will die Bundesregierung die Forschung zu Antiziganismus in der Gesellschaft, auch durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, fördern, und welche Mittel werden dafür bereitgestellt?

23

Hält es die Bundesregierung für geboten, partizipativ angelegte Fallstudien bzw. Analysen zu Analysen durchführen bzw. veranlassen oder zu fördern (bitte ggf. möglichst ausführlich antworten)?

Berlin, den 17. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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