Immobilien der extrem rechten Szene in Deutschland
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren versuchen Rechtsextreme, im ländlichen Raum Fuß zu fassen – mit gemischten Ergebnissen. Fernab des urbanen „Multikulturalismus“, der großstädtischen Vielfalt, aber auch des gesellschaftlichen Drucks träumen sie von rechtsradikalen Freiräumen, in denen sie ganz ungestört schulen, trainieren, feiern, Kinder großziehen und hetzen können. Von Kneipen bis Kampfsportstudios, Hausprojekten bis Siedlungen fungieren solche Räume als regionale Anker für diverse rechtsextreme Gruppen. Sie sind strategische Orte der Radikalisierung und Vernetzung. Diese Infrastruktur hat zudem eine wirtschaftliche Funktion: Konzerte und Festivals, Tattoostudios und Versandhandel, sogar Plattenfirmen und Verlagshäuser sind durchaus lukrativ für die Szene (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/rechtsextremisten-kaufen-immer-mehr-immobilien-in-ostdeutschland-li.91711; https://www.rnd.de/politik/rechtsextremisten-kontrollieren-immer-mehr-immobilien-in-deutschland-FV4K5P77RQVZ Q7S7O7F43PDPT4.html; https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/211920/voelkische-enklaven-nach-ns-vorbild-mitten-in-deutschland).
Die Liste der betreffenden Objekte ist lang, aber einige Bespiele verdeutlichen das Problem: Das Ehepaar Götz Kubitschek und Ellen Kositza kauften schon vor ca. 18 Jahren ein Rittergut in Schnellroda – einem 200-Einwohnerdorf in Sachsen-Anhalt. Das Haus ist ein wichtiges Zentrum und Treffpunkt für die „Neuen Rechten“: Von dort aus betreibt Kubitschek den „Antaios-Verlag“, die Zeitschrift „Sezession“ und das „Institut für Staatspolitik“, das als wichtigste Denkfabrik der extremen Rechten gilt und durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird (https://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-beobachtet-institut-fuer-staatspolitik-treffpunkt-der-neuen-rechten-als-verdachtsfall-eingestuft/25768692.html). Im November 2018 hatte in Kloster Veßra (Thüringen) der Neonazi Tommy F. zunächst ein Wohnhaus ersteigert, in dem er Wohnungen und Hotelzimmer vermieten wollte. Das Amtsgericht Sonneberg erklärte den Zuschlag allerdings aus formalen Gründen für nichtig. Seit zehn Jahren betreibt F. in der Nähe bereits eine Gaststätte, wodurch der Ort zu einem deutschland- und europaweiten Austragungsort von Rechtsrockfestivals mit teilweise Tausenden Besuchern geworden ist. Laut Medienberichten haben Bekannte von F. einen ehemaligen Gasthof in der nahegelegenen Ortschaft Brattendorf erworben (vgl. https://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/tommy-frenck-ohne-immobilie, https://www.t-online.de/nachrichten/id_85258656/grundstuecksverkauf-an-rechtsrockveranstalter-gescheitert.html). In der Gemeinde Jamel (Mecklenburg-Vorpommern) haben sich bereits seit Beginn der 2000er-Jahre mehrere Rechtsextremisten angesiedelt und bestimmen dort seit Jahren auch das Stadtbild (https://www.luzernerzeitung.ch/international/sie-leben-unter-nazis-wie-ein-ehepaar-gegen-rechtsextreme-ankampft-und-wieso-das-wenig-nutzt-ld.1224652). Die Gemeindevertretung hat dennoch im September 2018 endgültig ein Grundstück für eine Zahlung von 65 Euro jährlich an einen mutmaßlichen Neonazi verpachtet. Die Wiese werde unter anderem für extrem rechte Feiern genutzt (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/mecklenburg-vorpommern-jamel-verpachtet-dorfwiesean-mutmasslichen-neonazi/23057976.html, https://www.neues-deutschland.de/artikel/1092642.festival-jamel-rockt-den-foerster-wenn-der-rechte-nachbar-die-wiese-pachtet.html). In Ostritz (Sachsen) haben Neonazis seit April 2018 mehrfach ein Hotelgrundstück für Rechtsrockfestivals und Kampfsportveranstaltungen angemietet (vgl. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1078351.rechtsrock-in-ostritz-neonazi-grosskonzert-zu-hitlers-geburtstag-geplant.html, https://runtervondermatte.noblogs.org/der-kampf-der-nibelungen-2018-eine-erste-auswertung). Zuletzt wurde bekannt, dass der Rechtsextremist Meinolf Schönborn ein ehemaliges Hotel nebst großem Grundstück erworben habe, welches als „Gemeinschaftsprojekt verschiedener Patrioten“ nicht nur ein „Deutsches Kulturzentrum“ sondern gleichsam eine „Schutz- und Trutzburg“ werden soll (https://taz.de/Rechtsextremist-kauft-Immobilie/!5731900/).
Immobilien in der Hand von Rechtsextremen sind zudem Ausgangspunkt von mutmaßlich politisch motivierten Gewalttaten. Vom Anwesen des NPD-Politikers Thorsten Heise in Fretterode (Thüringen) aus sollen im April 2018 zwei Journalisten angegriffen worden sein. Ein tatverdächtiges Duo ist u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem gemeinschaftlichen Raub angeklagt (vgl. http://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Duderstadt/Anklage-gegen-Rechte-aus-Fretterode). Im Umfeld des sogenannten Hauses der „Identitären Bewegung“ (IB) in Halle kam es bis zum Auszug der IB wiederholt zu Auseinandersetzungen. Zuletzt sollen am 2. März 2019 fünf Tatverdächtige aus dem Haus gestürmt sein und zwei Personen angegriffen haben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt (vgl. https://www.l-iz.de/Topposts/2019/03/Identitaere-in-Halle-haben-offenbar-wieder-zugeschlagen-262244). Schon im November 2017 attackierten zwei mutmaßliche IB-Anhänger am selben Ort eine Zivilstreife. Erst als die Polizisten ihre Dienstwaffen zogen, ließen die Angreifer von ihnen ab (vgl. https://www.mz-web.de/halle-saale/eskalation-der-gewalt-identitaere-greifen-polizisten-an---die-ziehen-ihre-waffen-2893 2000). In die Reihe solcher Objekte gehört zu dem das sogenannte Gelbe Haus in Ballstädt/Thüringen, welches den dort lebenden Rechtsextremisten nicht nur als Rückzugsort dient, sondern auch Ausgangspunkt für schwere Gewaltstraftaten und mutmaßlich auch für Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) (https://www.mdr.de/thueringen/razzia-lka-ermittelt-gegen-kriminelles-nazi-netzwerk-100.html). Auch in Burg/Spreewald erwarb ein Investor, welcher der dortigen Mischszene aus Rechtsextremisten, Rockern und Hooligans zugerechnet wird, eine bekannte Gaststätte, in welcher sich alsbald nach der Lockerung der ersten Corona-Maßnahmen szenetypische Besucher einfanden und die Entstehung eines Treffpunktes auch mit Möglichkeiten für größere Veranstaltungen wie Konzerte befürchtet wird (https://www.welt.de/regionales/berlin/article210676511/Ministerium-Szene-Treff-fuer-Rechtsextreme-befuerchte t.html; https://www.morgenpost.de/brandenburg/article229413206/Neonazis-Br andenburg-Burg-Spreewald-Daniel-Graetz-Rechtsextremismus.html). Daneben und offenbar deutlich weniger auf dem Radar der Sicherheitsbehörden betreiben unterschiedliche völkische bis hin zu esoterischen Gruppen Siedlungsprojekt wie beispielsweise die antisemitische „Anastasia-Bewegung“ (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/10/anastasia-bewegung-goldenes-grabow-mark us-krause-ostprignitz-ruppin.html). Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und zunehmend in Niedersachsen, aber auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein konnten sich zahlreiche völkische Siedlungen etablieren. Die Bewegung besteht aus zahlreichen Gruppen wie die „Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ oder die „Gemeinschaft deutscher Frauen“, völkischen Jugendbünden wie der „Deutsche Jugendbund Sturmvogel“, NPD-nahen Organisationen wie die „Jungen Nationaldemokraten“, sowie freien Kameradschaften (https://www.belltower.news/rechtsextreme-immobilientraeume-die-eigenen-vier-waende-102399/; https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/rechtsextreme-siedlungsprojekte-zusammenruecken-mitteldeutschland-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin bzw. Betreiber auflisten)?
Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt bzw. dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt, die der extrem rechten Szene zugeordnet werden (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzungsweise, Partei bzw. Verein bzw. Organisation bzw. Einzelperson, Szenezugehörigkeit auflisten)?
Welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung dauerhaft von folgenden, extrem rechten Organisationen und Szenen genutzt (bitte Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung angeben):
a) „NPD“ und „JN“,
b) Partei „Der Dritte Weg“,
c) Partei „Die Rechte“,
d) Partei „Die Einheit“,
e) „Identitäre Bewegung“,
f) „Ein Prozent“,
g) „Zukunft Heimat e. V.“,
h) „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“,
i) „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)“,
j) „Freibund – Bund Heimattreuer Jugend“,
k) „Gedächtnisstätte e. V.“,
l) „Nordadler“,
m) „Europäische Aktion“,
n) „Combat 18“,
o) „Ku-Klux-Klan“-Gruppierungen,
p) Reichsbürger und/oder Selbstverwalter,
q) Völkische und/oder germanische Siedler (beispielsweise „Anastasia- Bewegung“, „Zusammenrücken in Mitteldeutschland“, „Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ e. V.) und
r) Evangelikale bzw. religiöse Fundamentalisten?
Welche Veranstaltungen seit dem 1. Januar 2019 sind der Bundesregierung in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Datum und Titel bzw. Thema der Veranstaltung, Veranstalterin bzw. Veranstalter, Anmelderin bzw. Anmelder, beteiligten Organisationen, Rednern, Bands sowie Teilnehmerzahl auflisten)?
Welche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten sind der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2019 im Zusammenhang mit den in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien bekannt (bitte nach Datum der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Strafvorwurf bzw. Art der Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren auflisten)?
In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 Personen festgenommen, die einer Straftat verdächtig waren und/oder per Haftbefehl gesucht wurden (bitte nach Datum und Ort der Festnahme, Tatvorwurf und möglichem Haftbefehlsvollzug auflisten)?
In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte nach Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
In welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 Schusswaffen, Sprengstoff oder Sprengvorrichtungen beschlagnahmt (bitte nach Datum und Ort der Beschlagnahme, beschlagnahmten Gegenständen, Strafvorwurf, Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
Welche der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien standen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 aus welchem Anlass in Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (bitte nach Jahr des Ermittlungsbeginns, Strafvorwurf und möglichem Organisationsnamen auflisten)?
In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Verbotsverfügungen gegen rechtsextreme Vereinigungen seit dem Jahr 2019 Immobilien beschlagnahmt oder eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen, und welcher weiteren Verwendungen wurden diese Objekte zugeführt (bitte nach Ort und Datum des Maßnahmevollzugs sowie Name der Vereinigung auflisten)?
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit dem Jahr 2019 mit in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien befasst, und wenn ja, wann, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Finanzierung von in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien?
a) Zu welchen der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass diese von öffentlicher Hand bzw. von Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden (bitte angeben, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat)?
b) Zu welchen der in Frage 12a genannten Immobilien erfolgte seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamtes oder GETZ-R im Vorfeld des Kaufs, der Vermietung, der Überlassung eine Information gegenüber den Stellen bzw. den Einrichtungen der öffentlichen Hand über Hintergrund und Absicht des Käufers bzw. der Käufer?
c) Zu welcher der in den Fragen 1 bis 3 genannten Immobilien liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es im Rahmen von Förderprogrammen bei Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW-Kredit, EU-Drittelmittel etc.) gab (bitte nach Datum und Art der Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten)?
Wurden von Seiten der Bundesregierung Präventionsmaßnahmen auch in Abstimmung und Austausch mit den Bundesländern ergriffen, um die vom Erwerb und der Nutzung von Immobilien durch Angehörige der extrem rechten Szene betroffenen Gemeinden und Körperschaften zu unterstützen, und wenn ja, von welcher Stelle des Bundes?
a) Existieren diesbezüglich Weiterbildungsangebote (beispielsweise zu Tarn- und Raumaneignungsstrategien)?
b) Existieren Handreichungen zum Thema (beispielsweise für die Verwaltung, Politik und Polizei)?