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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2771018.03.2021

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Jens Beeck, Pascal Kober, Matthias Nölke, Grigorios Aggelidis, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 3. März 2021 wurde ein Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten vorgelegt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil äußerte bei der anschließenden Pressekonferenz:

„Es geht um Menschenrechte und um menschenwürdige Arbeit (...). Deswegen umfasst das Gesetz die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Das Gesetz wird so Wirkung erzielen, und es ist gleichzeitig mit Augenmaß (...). Dabei berücksichtigen wir besonders die Interessen der Mittelständler.“

Für die Fragesteller ist klar: Durch ihr hohes Handelsvolumen und ihre hohen Standards tragen deutsche Unternehmen erheblich zum Wohlstand der Menschen weltweit bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Armut und Hunger und bringen wirtschaftliche Entwicklung, höhere Löhne und höhere soziale Standards in Schwellen- und Entwicklungsländer. Dabei müssen Sie, im Rahmen ihrer Verantwortung, Sorge tragen, dass ihre Tätigkeiten nicht zu Menschenrechtsverletzungen sowie nicht zur Verletzung internationaler Vereinbarungen über Arbeitsnormen und Umweltstandards führen. Das hohe Verantwortungsbewusstsein vieler Unternehmen spiegelt sich auch in den bestehenden und passgenauen Branchenstandards wider, die auf freiwilliger Basis entwickelt wurden und bereits heute Wirkung zeigen. Deshalb gilt es, deutsche Unternehmen zu ermutigen, Investitionen in diesen Ländern zu tätigen und mit ihnen Handel zu treiben.

Parallel zu dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung finden auf europäischer Ebene intensive Verhandlungen um eine europäische Regulierung der Sorgfaltspflichten statt. Aus Sicht der Fragesteller führt ein nationaler Alleingang unvermeidbar zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Daher ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen begrüßenswert. In beiden Fällen gilt es jedoch, angemessene und unbürokratische Regelungen zu finden, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Auf welchem Stand befinden sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die derzeitigen Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine europäische Regulierung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten?

a) Plant die Kommission, eine Verordnung oder eine Richtlinie vorzulegen?

b) Auf welchem Stand befindet sich die Konsultation der Sozialpartner?

c) Wurde der juristische Dienst der Kommission um ein vorläufiges Gutachten gebeten? Wenn ja, wann ist mit einer Zuleitung an die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zu rechnen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Parlaments zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 10. März 2021, insbesondere in Hinblick auf die darin enthaltene zivilrechtliche Haftung?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des EU-Justizkommissars Didier Reynders, das deutsche Lieferkettengesetz gehe nicht weit genug und Unternehmen sollten unabhängig von ihrer Größe von einem Lieferkettengesetz erfasst werden (https://www.faz.net/aktuell/reynders-eu-dringt-auf-noch-haerteres-lieferkettengesetz-17224251.html)?

2

Welche zwingenden Gründe sieht die Bundesregierung für eine Verabschiedung eines nationalen Lieferkettengesetzes knapp vor der Verabschiedung einer europäischen Regulierung?

Inwieweit trägt ein nationales deutsches Gesetz dazu bei, den bereits bestehenden Flickenteppich an Regulierungen innerhalb des Binnenmarktes abzubauen?

3

Warum ist für die behördliche Durchsetzung und Kontrolle auf die Einbindung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verzichtet worden?

Ist es geplant, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin anderweitig einzubinden?

4

Wie viele deutsche Unternehmen verstoßen aktuell nach Schätzung der Bundesregierung gegen Menschenrechte in ihren Lieferketten?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass größere Unternehmen die Vorgaben des Lieferkettengesetzes nicht mittels Lieferverträgen an ihre kleinen und mittelständischen Zulieferer weitergeben?

Plant die Bundesregierung eine Regelung, die klarstellt, dass KMUs von einer solchen indirekten Erfassung nicht erfasst werden?

6

Plant die Bundesregierung, die ILO-Konvention 169 nach ihrer Ratifizierung in den Katalog des § 2 Absatz 1 aufzunehmen?

7

Warum sieht die Evaluierung nur eine mögliche Absenkung des Schwellenwertes der Unternehmensgrößenklassen und nicht auch eine Erhöhung des Schwellenwertes vor?

8

Warum hat sich die Bundesregierung gegen den in Frankreich geltenden Schwellenwert von 5 000 Mitarbeitern im Inland und 10 000 Mitarbeitern im Ausland entschieden, und mit wie viel lässt sich dies mit dem Ziel von möglichst gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU vereinbaren?

9

Plant die Bundesregierung, Brancheninitiativen und Branchenlösungen als Safe-Harbour-Möglichkeit anzuerkennen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, wie soll das positive und bereits seit Langem bestehende Engagement vieler Branchen Eingang in die gesetzliche Regelung finden?

10

Plant die Bundesregierung eine Ausnahme für Sekundärrohstoffe, analog zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung?

Wenn nein, wie soll hier die Nachweismöglichkeit konkret umgesetzt werden?

11

Plant die Bundesregierung, branchenbezogene Listen vorzulegen, um den Unternehmen die Identifizierung von besonders riskanten Regionen bzw. Staaten zu erleichtern?

Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung, solche Listen vorzulegen, und wie oft sollen diese aktualisiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

12

Plant die Bundesregierung, Positivlisten vorzulegen, um den Unternehmen die Identifizierung von Staaten zu erleichtern, die zum Beispiel aufgrund von Ratifizierung von ILO-Normen und völkerrechtlichen Verträgen sicherstellen, dass dort die notwendigen Standards eingehalten werden?

Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung solche Listen vorzulegen, und wie oft sollen diese aktualisiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

13

Plant die Bundesregierung Ausnahmen für Produkte, die aus Mitgliedstaaten der EU eingeführt werden?

Wenn nein, wie sollen sonst Doppelprüfungen und die damit einhergehenden bürokratischen Belastungen vermieden werden?

14

Warum gilt die Beschränkung auf die direkten Zulieferer (Tier-1) nur für die Bereiche Risikoanalyse und Abhilfemaßnahmen?

Wird die Bundesregierung ihrer Ankündigung entsprechend klarstellen, dass die Beschränkung auf die direkten Zulieferer für alle Bereiche gilt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung ihre ursprüngliche Haltung geändert?

15

Warum sollen zentrale Verfahren der Berichtsprüfung und der risikobasierten Kontrolle in einer Rechtsverordnung und nicht gesetzlich geregelt werden?

Wie ist dieses Vorgehen mit dem Gebot der Normenklarheit zu vereinbaren?

16

Dürfen auch die Gewerkschaften im Rahmen der Prozessstandschaft aktiv werden, die mit dem betroffenen Arbeitgeber Tarifverhandlungen führen?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies in Hinblick auf eine ausgewogene Verhandlungssituation zwischen den Sozialpartnern?

17

Welche Voraussetzungen bzw. Kriterien müssen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen erfüllen, um im Rahmen der Prozessstandschaft tätig zu werden?

Plant die Bundesregierung, hier einen Kriterienkatalog festzulegen?

18

Glaubt die Bundesregierung, dass das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz die Investitionsneigung deutscher Unternehmen in Afrika stärkt?

Berlin, den 17. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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