Wildtierhandel durch Zoos und Tierparks in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Kersten Steinke, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach § 42 Absatz 3 Nummer 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind Zoos verpflichtet, einen Beitrag zum Schutz bedrohter Arten zu leisten. Jedoch werden bis heute Wildfänge, auch geschützter Arten, für Tierparks importiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7098). Dabei treten Probleme auf, die in dieser Anfrage kritisch untersucht werden sollen. Ein Beispiel hierfür ist der Import geschützter und vom Aussterben bedrohter Papageien aus Dominica für eine als Zoo zugelassene Einrichtung in Brandenburg. Hier offenbart sich nach Ansicht der Fragesteller der schmale Grat zwischen Artenschutz und Wildtierhandel („Zoff um Papageien in Deutschland“, 16. Mai 2018, www.spektrum.de). Auch gibt es teils Exporte von Tieren aus deutschen Zoos ins Ausland, die Fragen bezüglich einer tierschutzkonformen Unterbringung solcher Vorhaben aufwerfen. Dies gilt beispielsweise für den Tod eines Orang-Utans aus dem Zoo Dresden nur wenige Wochen nach dem Export in einen Zoo in Vietnam, obwohl dieser im Rahmen einer Empfehlung des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms der zoologischen Gärten (EEP) durchgeführt wurde („Dresdner Orang-Utan Duran in Vietnam gestorben“, 30. Oktober 2018, www.saechsische.de). Deshalb gibt es kritische Stimmen gegen den geplanten Export zweier junger Orang-Utans aus den Zoos Leipzig und Neunkirchen nach Vietnam. Berichte des WWF geben zudem an, dass es aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten einen kommerziellen Handel mit in Gefangenschaft gezüchteten Raubkatzen und deren Körperteilen nach Asien gibt („Falling trough the System“, A TRAFFIC and WWF report, 2020, www.wwf.de). Auch gibt es ältere Hinweise auf die Abgabe geschützter Tiere von deutschen Tierparks an Jagdfarmen in Südafrika („Aus dem Zoo vor die Flinte“, 8. Mai 2010, www.tagesspiegel.de). Auch die Praxis einiger Tierparks in Deutschland (und Europa), gesunde, „überschüssige“ oder für die geplante Verwendung nicht geeignete Tiere zu töten, trifft auf eine unsichere Rechtslage, vor allem bei Hybridzüchtungen von Unterarten. Das gilt z. B. für die Überlegung des Tiergartens in Nürnberg, einen Löwen aufgrund mutmaßlicher Zeugungsunfähigkeit zu töten („Unfruchtbarer Löwe könnte getötet werden“, 29. Oktober 2020, www.sueddeutsche.de), was ein ethisches Dilemma darstellt, wenn gleichzeitig die Zucht in den letzten Jahren vermehrt gefährdeter Löwen organisiert werden soll. Im Jahr 2008 führte der Magdeburger Zoo eine unrechtmäßige Tötung von drei Tigerbabys durch und wurde sowohl vom zuständigen Amts- als auch dem zuständigen Landessgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt („Drei Tigerbabys zu Unrecht getötet“, 6. Dezember 2010, www.stern.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele und welche Exemplare von geschützten Arten, die in den Anhängen A oder B der Verordnung (EG) Nummer 338/97 gelistet sind, wurden seit 2005 nach Deutschland für den Verbleib in Zoos bzw. Tierparks importiert (bitte detailliert nach Einfuhrjahr, Tierart, Menge in Stückzahl, Ursprungsland, Ausfuhrland und Zweck aufschlüsseln)?
Für wie viele geschützte Wildtiere, die in deutschen zoologischen Einrichtungen gehalten bzw. gezüchtet wurden, wurden seit 2005 Exportgenehmigungen ausgestellt (bitte detailliert nach Ausfuhrjahr, Tierart, Menge in Stückzahl, Ursprungsland, Ausfuhrland, Herkunft und Zweck aufschlüsseln)?
a) In welche Länder wurden die Tiere exportiert?
b) Wie viele dieser Tiere wurden an Privatpersonen abgegeben?
c) Wie viele dieser Tiere wurden an Zirkusse abgegeben?
d) Wie viele dieser Tiere wurden an Zoos abgegeben?
e) Wie viele dieser Tiere wurden direkt an Auswilderungsprojekte abgegeben?
f) Wie viele dieser Tiere wurden direkt von den Zoologischen Gärten und wie viele über private Tierhändler exportiert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zoologische Einrichtungen alle Anforderungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß Artikel 3 und Artikel 4 der Richtlinie 1999/22/EG erfüllen?
Gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben für die Länder, um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang der nach § 42 Absatz 3 Nummer 7 BNatSchG festgehaltene Beitrag zoologischer Einrichtungen zum Schutz bedrohter Arten geleistet wird?
Wie viele und welche der von deutschen Zoos bzw. Tierparks gezüchteten Tiere konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 erfolgreich ausgewildert werden, und inwiefern wurden dabei die IUCN-Kriterien für Wiedereinbürgerung berücksichtigt (bitte detailliert nach Arten, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
Wie oft scheiterte nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswilderung der in Frage 5 benannten Tiere, und aus welchen Gründen?
Werden die in den Fragen 5 und 6 benannten Auswilderungen nach Kenntnis der Bundesregierung mit wissenschaftlichen Projekten begleitet, um die Erfolgsquoten zu erhöhen?
Wenn ja, welche Projekte sind dies, und mit welchen Summen aus welchen Quellen über welchen Zeitraum laufen und liefen diese mit welchen Ergebnissen?
Erfasst die Bundesregierung, wie viele Gelder von deutschen Zoos bzw. Tierparks für In-situ-Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
Falls ja, wie hoch waren diese Beiträge jährlich seit 2005 (bitte detailliert nach Arten, Summe und Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele aus Zirkusbetrieben abgegebene oder von Privathaltern beschlagnahmte Wildtiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in zoologischen Einrichtungen aufgenommen, und um welche Tierarten handelte es sich hierbei (bitte detailliert nach Arten, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Wildtiere, die von deutschen Zoos exportiert werden, nur an ausländische Einrichtungen abgegeben werden, die Tierschutzstandards innerhalb Deutschlands und der EU entsprechen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei geschützten Arten die in der EU-Verordnung 338/97 enthaltenen Vorgaben zum Schutz lebender Tiere bei der Einfuhr (Artikel 4), der Beförderung und Abgabe (Artikel 8) von Tieren eingehalten werden?
Welche Informationen liegen der Bunderegierung vor, wie häufig „überschüssige“, für den geplanten Zweck nicht verwendbare, unerwünschte oder den Zuchtzielen nicht entsprechende Zootiere in zoologischen Einrichtungen in Deutschland seit 2005 getötet wurden (bitte detailliert nach Arten, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
Hält es die Bundesregierung, angesichts der zuvor genannten Fälle vom Tierschutzgesetz nicht abgedeckter Tötungen gesunder Tiere, für angebracht, Vorgaben zur Beschränkung der Zucht, zur Abgabe (Vorgaben bezüglich geeigneter Empfänger) bzw. zum Handel mit Zootieren zu machen?
Falls nein, wieso nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den kommerziellen Handel mit in Gefangenschaft geborenen Tigern und anderen Raubkatzen für kommerzielle Zwecke (z. B. zur Verwendung in der asiatischen Medizin)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausfuhr von Tieren an ausländische Einrichtungen zu unterbinden, die hiesigen Tierschutzstandards nicht entsprechen?