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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit

(insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

15.04.2021

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2772019.03.2021

Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Stefan Gelbhaar, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Christian Kühn (Tübingen), Tabea Rößner, Stefan Schmidt, Margit Stumpp, Daniela Wagner, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Dr. Janosch Dahmen, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Behinderte Menschen stoßen im Alltag schnell an die Grenzen der gleichberechtigten Teilhabe. Der Restaurantbesuch, der Ausflug ins Kino, zu einem Konzert oder der Arztbesuch können für Menschen mit Beeinträchtigungen schwierig und im schlimmsten Fall unmöglich werden, wenn Gebäude oder Verkehrsmittel nicht barrierefrei sind. Dabei haben Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. So steht es in Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bereits 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Barrieren ergeben sich aber nicht nur durch Stufen, Treppen oder andere Hindernisse, die die Fortbewegung einschränken. Sie entstehen auch, wenn Webseiten für blinde oder sehbehinderte Menschen nicht lesbar sind, Veranstaltungen nicht in Gebärdensprache übersetzt werden oder Informationen nicht in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Auch wenn es darum geht, eine passende Wohnung zu finden, wird es für behinderte Menschen besonders schwierig. Schon jetzt ist der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum enorm (siehe Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, 2016). Für eine gleichberechtigte Teilhabe ist Mobilität enorm wichtig. Doch auch hier gibt es noch viel Nachbesserungsbedarf (siehe Deutsches Institut für Menschenrechte, 2019 – Wer Inklusion will, sucht Wege: Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland).

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) macht zwar Vorgaben zu den Anforderungen an Barrierefreiheit, allerdings nur für den öffentlich-rechtlichen Bereich im direkten Einflussbereich des Bundes (§ 1 BGG). Es wurde 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt. 2016 wurde das BGG mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestagsdrucksache 18/7824) novelliert. Zu den positiven Änderungen gehörten die Einrichtung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufnahme der Förderung der Partizipation ins Gesetz sowie die Einrichtung der Schlichtungsstelle BGG. Allerdings wurde keine Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit für private Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten eingeführt.

Ein nach Ansicht der Fragesteller wichtiger Schritt zur zukünftigen Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen stellt die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (Barrierefreiheits-RL/European Accessibility Act – EAA) dar. Der EAA macht Vorgaben für konkrete Produkte, Dienstleistungen oder Branchen. Ein umfassender Ansatz fehlt jedoch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den aktuellen Bedarfen an barrierefreiem Wohnraum vor?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Prognose aus der Evaluation des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen und Einbruchschutz“, dass bis zum Jahr 2035 eine Versorgungslücke von über 2 Millionen barrierearmen Wohnungen bestehen wird (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News-Details_582720.html)?

a) Welche weiteren ggf. aktuelleren Forschungsergebnisse und Abschätzungen zum Bedarf an barrierefreien Wohnungen sind der Bundesregierung bekannt?

b) Welche Anpassungen ihrer Wohnungspolitik ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus?

3

Hält die Bundesregierung die für das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgestockten Mittel für das Jahr 2021 angesichts des immer noch steil ansteigenden Bedarfs an barrierefreien Wohnungen für ausreichend?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht, und welche Aufstockungen plant sie?

4

Wie steht die Bundesregierung zu Ambient-Assisted-Living-Systemen (sogenannte AAL-Systeme) hinsichtlich von mehr Selbstbestimmung und Barrierefreiheit beim Wohnen?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung dieser Systeme auf dem deutschen Wohnungsmarkt?

6

Wie unterstützt die Bundesregierung das Etablieren von Ambient-Assisted-Living-Systemen für mehr Selbstbestimmung und Barrierefreiheit beim Wohnen (neben der Möglichkeit einer Förderung durch die KfW)?

7

Wie sichert die Bundesregierung die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser vor dem Hintergrund einer Mittelkürzung im Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Jahr 2021 hinaus ab?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umsetzung des im Personenbeförderungsgesetz verankerten Ziels, den ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten, vor?

9

Sieht die Bundesregierung Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn ÖPNV-Unternehmen das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit nicht bis zum 1. Januar 2020 erreichen, und wenn ja, welche?

10

Welche Maßnahmen, die der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, wurden seit 2013 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bezuschusst?

Wie hoch waren die entsprechenden Investitionen und die dafür bewilligten Bundesmittel (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

11

Welche Förderprogramme des Bundes bestehen oder bestanden, mit denen Länder und Kommunen bei der Umsetzung vollständiger Barrierefreiheit bis 2022 unterstützt werden bzw. wurden (bitte nach jährlichem Gesamtvolumen beginnend mit dem Jahr 2013 und der Inanspruchnahme durch die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?

12

Wie viele Taxi- und Mietwagenbetreiber verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über 20 oder mehr Fahrzeuge, über wie viele Fahrzeuge verfügen diese allgemein, und wie groß ist deren Anteil am gesamten Taxi- und Mietwagenbestand?

13

Wie viele barrierefreie Taxen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland?

14

Welche Erwägungen veranlassten die Bundesregierung dazu, in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Personenbeförderungsrechts die Verpflichtung zum Einsatz barrierefreier Fahrzeuge auf Taxi- und Mietwagenbetriebe mit mindestens 20 Fahrzeugen zu beschränken?

Welche Erkenntnisse liegen ihr zu der Frage vor, ob es mit dieser Beschränkung flächendeckend, vor allem im ländlichen Raum, möglich wird, barrierefreie Taxen und Mietwagen zu nutzen?

15

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehrkosten eines barrierefreien Taxis in Deutschland, und wie hoch sind sie in London, wo eine umfassende Barrierefreiheits-Verpflichtung besteht?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung bisher Barrierefreiheit in ihrer Förderung von Ridesharing- und Ridepooling-Diensten gefordert und gefördert?

17

Welche Vorschriften, Normen, Empfehlungen usw. sind der Bundesregierung zur Barrierefreiheit von konventionellen Zapfsäulen an Tankstellen sowie für Ladesäulen für Elektrofahrzeuge bekannt?

Hält die Bundesregierung die existierenden Vorgaben für ausreichend, oder welchen Handlungsbedarf sieht sie, um behinderten Kfz-Nutzerinnen und Kfz-Nutzern die barrierefreie Nutzung von Zapf- und Ladesäulen zu ermöglichen?

18

An wie vielen Bahnhöfen stellt die DB Station&Service aktuell den Mobilitätsservice durch eigenes Personal vor Ort sicher, an wie vielen kommen mobile Service-Teams zum Einsatz, und an wie vielen Bahnhöfen sind Dritte damit beauftragt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

Welche Veränderungen gab es seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18841?

19

Wie viele Aufzüge an Bahnhöfen waren im Jahr 2020 außer Betrieb, und wie lange (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

20

Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung bei der Entwicklung von Mobilitäts-Apps, die Auskunft und den Erwerb von E-Tickets barrierefrei zu gestalten, und wenn nein, warum nicht?

21

In wie vielen Fällen konnte eine Unterstützung durch den Mobilitätsservice in den vergangenen vier Jahren nicht gewährleistet werden, und warum nicht (bitte nach Fernverkehrs- und Nahverkehrszügen aufschlüsseln)?

22

An welchen Fernverkehrshalten im Schienenverkehr gibt es keine oder keine aktuelle auditive Fahrplanbeschreibung für sehbehinderte Menschen?

23

An welchen Fernverkehrshalten im Schienenverkehr gibt es keine oder keine aktuelle Visualisierung für hörbehinderte Menschen?

24

Wie viele und welche von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen (wie zum Beispiel Deutscher Computerspielepreis, Deutscher Filmpreis etc.) im Bereich Kultur und Medien haben bisher welche Konzepte zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote erarbeitet (bitte nach Art der Barrierefreiheit, zum Beispiel barrierefreie Zugänge, leichte Sprache, Über- bzw. Untertitelung, Audiodeskriptionen, barrierefreie Webseiten etc. auflisten)?

25

Wie wird die Barrierefreiheit von Filmen bisher beim Deutschen Filmpreis berücksichtigt?

Plant die Bundesregierung die Schaffung zusätzlicher Preiskategorien für die beste Umsetzung der Barrierefreiheit von Filmen?

26

Wie viele und welche der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien sind umfassend barrierefrei, wie viele und welche sind nur für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen nutzbar?

27

Wie hoch ist jeweils die Fördersumme der seit 2009 von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien (bitte unter Nennung des Namens und der Fördersumme differenziert für die Bereiche aufführen),

a) die umfassend barrierefreie Angebote gestaltet haben,

b) die teilweise barrierefreie Angebote gestaltet haben,

c) an denen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv beteiligt waren?

28

Inwiefern ist bei der Vergabe von Fördermitteln die Kooperation der zu fördernden Einrichtung mit Institutionen und Projekten, die die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung fördern oder zur kulturellen Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen beitragen, ein relevantes Vergabekriterium?

29

Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über die bisherige Arbeit der neu eingerichteten Anlaufstelle für barrierefreie Angebote bei der ARD, und wenn ja, welche?

30

Wie viele ärztliche und psychotherapeutische Praxen, Apotheken sowie Einrichtungen der Heil- und Hilfsmittelversorgung sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell barrierefrei, wie hoch ist deren Anteil an der jeweiligen Gesamtzahl, und wie haben sich diese Anteile seit 2010 entwickelt (bitte nach Art der Einrichtung aufschlüsseln)?

31

Welche Websites, Intranetsysteme und Anwendungen im Geltungsbereich des BGG sind noch nicht barrierefrei?

Bis wann sollen diese barrierefrei sein?

32

Wie kontrolliert die Bundesregierung die Umsetzung der Richtlinie EU-2016/2102, die zur Barrierefreiheit aller mobilen Angebote öffentlicher Stellen verpflichtet?

33

Wie ist das in diesem Zusammenhang geforderte „angemessene und wirksame Durchsetzungsverfahren“ nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie EU-2016/2102 organisiert?

34

Gibt es bereits Zwischenergebnisse der vorgesehenen Evaluierung zur Wirkung des BGG (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7824, Artikel 6)?

35

In wie vielen und welchen Bundesbehörden wurden bereits angemessene Vorkehrungen (gemäß § 7 Absatz 2 BGG) getroffen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern?

36

Welche positiven wirtschaftlichen Auswirkungen sind aus Sicht der Bundesregierung durch einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu erwarten?

37

Bei welchen Verbänden, Einrichtungen oder Unternehmen, an denen der Bund unmittelbar, mittelbar, ganz oder überwiegend beteiligt ist, hat die Bundesregierung bereits darauf hingewirkt, dass sie die Ziele des BGG in angemessener Weise berücksichtigen, und welche Ergebnisse hatten die Bemühungen bisher?

38

An wie vielen und welchen Verbänden, Einrichtungen und Unternehmen ist der Bund ganz oder überwiegend beteiligt?

39

Welche Schwierigkeiten für die Durchsetzung der Rechte aus dem BGG sieht die Bundesregierung insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, bei denen sowohl Träger existieren, die unter Aufsicht des Bundes stehen, als auch Träger, die unter Aufsicht der Länder stehen, und wie wird sie diese ggf. beheben?

40

Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und sonstigen Stellen haben bereits ihre Pläne zum Abbau baulicher Barrieren vorgelegt?

Wann ist die Vorlage des Gesamtplans geplant?

41

Wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode vereinbarte Prüfung der Frage, ob die Verpflichtung privater Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-BRK zu treffen, in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen, inzwischen abgeschlossen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Berlin, den 2. März 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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