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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG-Novelle)

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.04.2021

Aktualisiert

02.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2775022.03.2021

Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG-Novelle)

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 19. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz) veröffentlicht. Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den aktuellen Gesetzentwurf beschlossen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/referentenentwurf-enwg-novelle.html). Darin sollen Vorgaben aus der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (2019/944) in nationales Recht umgesetzt werden. Zusätzlich wird erstmals eine Regulierung reiner Wasserstoffnetze eingeführt, um den Markthochlauf beim Wasserstoff zu beschleunigen. Überdies werden im Gesetzentwurf Regelungen für Energiespeicher, dynamische Stromtarife und weitreichende Befugnisse für Energieversorgungsnetzbetreiber konkretisiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Aus welchen Gründen wird der Begriff Wasserstoff vom Gasbegriff getrennt?

2

Aus welchen Gründen soll die im Gesetzentwurf erwähnte optionale Wasserstoffregulierung auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden?

3

Hat die Bundesregierung eine Kostenanalyse durchgeführt, oder sind ihr Berechnungen bekannt, die die Kosten für den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die geplante Wasserstoffregulierung und die Kosten für den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft und der Bürger durch die Einführung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vergleichen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Idee einer integrierten Gasnetzplanung und besonders einer integrierten Gas- und Stromnetzplanung (vgl. Systementwicklungsplan der Deutschen-Energie-Agentur) die Trennung in Gasnetzbetreiber und künftig unregulierte, regulierte und im Bestandsschutz stehende Wasserstoffnetzbetreiber?

5

Sind aus Sicht der Bundesregierung vier unterschiedliche Optionen zum Transport von Gas und Wasserstoff zielführend einerseits für einen zügigen Wasserstoffmarkthochlauf und andererseits für einen ganzheitlichen Ansatz zur Energieversorgung?

6

Wird die Ausgestaltung unterschiedlicher bilateraler Verträge zum Zugang und Anschluss an das Wasserstoffnetz (§ 28n des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) unterschiedliche Netzentgelte für die jeweiligen Akteure nach sich ziehen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Resilienz der deutschen Energieversorgung vor dem Hintergrund einer verstärkten Elektrifizierung (Elektromobilität, Wärmepumpen etc.), eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch und der geplanten Nutzung von Wasserstoff für festgelegte Sektoren?

8

Ist es aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der Regelungen im Gesetzentwurf möglich, eine Wasserstoffleitung unmittelbar neben einer Erdgasleitung zu bauen?

9

Welchen Anteil soll Wasserstoff aus Sicht der Bundesregierung künftig an der Versorgung des Wärmemarktes haben?

10

Welche Sektoren sieht die Bundesregierung als notwendig an, um die Nachfrage nach Wasserstoff für einen zügigen Markthochlauf sicherzustellen?

11

Sollen Wasserstoffnetze aus Bundesmitteln (z. B. im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie) finanziert werden?

Falls ja, wie hoch sollten diese Mittel sein?

Falls nein, wie sollten aus Sicht der Bundesregierung Wasserstoffnetzen finanziert werden?

12

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Förderung von Wasserstoffnetzen im EnWG geplant, oder wird eine Förderung über sonstige Förderprogramme möglich sein (z. B. im Rahmen eines Important Project of Common European Interest)?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung mit der vorgelegten Definition für Energiespeicheranlagen die Doppelbelastung mit Umlagen und Abgaben beim Ein- und Ausspeichern aufgehoben?

14

Welche Kostenberechnung belegt, dass das geographische Anwendungsgebiet der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln“ die Südregion nach der Anlage 1 zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) aus Gründen der Kosteneffizienz ausschließt?

15

Wie bewertet die Bundesregierung eine separate Notifizierung der Ausschreibungsrunde zur Stilllegung der Steinkohlekapazitäten für das Zieljahr 2027 bei der EU-Kommission (Vorschlag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft)?

16

Welche Regelungen zu Prosumern (aktiven Kunden) führt die Bundesregierung, abgesehen vom Aggregatorenbegriff, im Gesetzentwurf ein?

17

Aus welchen Gründen sollen Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen zum Betrieb einer gemeinsamen Internetplattform zur Informationsübermittlung geplanter Netzanschlussbegehren verpflichtet werden und nicht der Zugang über ein Internetportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen?

18

Welche Gründe stehen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine mögliche Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch die Regulierungsbehörde (§ 23b EnWG)?

19

Sind zu diesem Zeitpunkt die technischen Voraussetzungen zur Nutzung eines Stromtarifs mit dynamischen Preisen von BSI-zertifizierten Smart-Meter-Gateways abgedeckt?

Wenn nein, wird diese Funktion beim Inkrafttreten des Gesetzes verfügbar sein?

20

Sollen bei einem Stromliefervertrag mit einem Letztverbraucher die Preissignale der Day-Ahead- und Intraday-Märkte gemeinsam oder getrennt voneinander abgebildet werden?

Wie wäre eine gemeinsame Abbildung der Preisschwankungen möglich?

21

Welche Kriterien plant die Bundesregierung, bei einem regionalen Marktversagen bei der Entwicklung von Ladepunkten für E-Autos anzusetzen?

22

Nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung, betroffene Gebiete beim Ladeinfrastrukturaufbau abzugrenzen?

23

Wie begründet die Bundesregierung die Dauer von mindestens fünf Jahren bei der Überprüfung von Ausnahmegenehmigungen für Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen zur Entwicklung, Verwaltung und zum Betrieb von Ladepunkten?

Welche Gründe stehen laut Bundesregierung einer Verkürzung der Überprüfungsfrist entgegen?

24

Welche Kriterien setzt die Bundesregierung für den Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Energieversorgungsnetzes an?

25

Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung zum einen notwendig und zum anderen hinreichend, damit der Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes seinen Verpflichtungen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 EnWG in effizienter Weise nachkommen kann?

26

Welche technischen Einsatzkonzepte für Energiespeicheranlagen sind der Bundesregierung bekannt?

27

Welche dieser Einsatzkonzepte begründen aus Sicht der Bundesregierung die Errichtung, Verwaltung und den Betrieb von Energiespeicheranlagen durch Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes?

28

Wie begründet die Bundesregierung die Dauer von fünf Jahren für eine öffentliche Konsultation bei der Überprüfung von Ausnahmegenehmigungen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Entwicklung, Verwaltung und dem Betrieb von Energiespeicheranlagen?

Welche Gründe stehen laut Bundesregierung einer Verkürzung der Überprüfungsfrist entgegen?

29

Welche konkreten Belange der Versorgungssicherheit verhindern aus Sicht der Bundesregierung, dass ein Dritter den Zuschlag zum Betrieb und zur Verwaltung einer Energiespeicheranlage aus den Händen eines Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen erhält?

Berlin, den 3. März 2021

Christian Lindner und Fraktion

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