Tarifbindung in Deutschland
der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Tarifverträge sorgen für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse durch einen Tarifvertrag geregelt sind, stehen besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung. Doch alle bisher bekannten Untersuchungen zur Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland belegen eine anhaltende Talfahrt.
Die Erhöhung der Tarifbindung ist deshalb von zentraler Bedeutung. Trotz der über das Grundgesetz normierten Tarifautonomie ist es vor diesem Hintergrund auch Aufgabe des Staates als Ordnungsfaktor, Stabilisierungsmaßnahmen umzusetzen, sodass die Tarifverträge ihrer herausragenden Bedeutung weiterhin gerecht werden können.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ unterzog die damalige Große Koalition 2014 auch das Tarifvertragsgesetz (TVG) einer Reform. Erklärtes Ziel war es dabei, die Tarifbindung zu erhöhen, unter anderem durch mehr für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Es ist dringend geboten, zu evaluieren, inwiefern dieses Ziel erreicht werden konnte.
Auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht: „Tarifverträge sind ein öffentliches Gut. Sie sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen [...].“ Auch hier ist es mit Blick auf die sich zum Ende neigende Legislaturperiode an der Zeit, Bilanz zu ziehen, inwiefern die Politik der aktuellen Großen Koalition zu einer Stärkung der Tarifbindung geführt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Branchentarifverträgen und Haus- bzw. Firmentarifverträgen sowie ohne Tarifvertrag differenzieren, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und deren Anteil der Beschäftigten ausweisen sowie die Tarifbindung nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten zehn Jahren nach Betriebsgröße entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Branchen- und Haus- bzw. Firmentarifverträgen sowie 1 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigten differenzieren; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit und ohne Tarifvertrag sowie deren betriebliche Gesamtbeschäftigung absolut in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor aufschlüsseln; sowie Daten zu Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund angeben; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit Branchentarifverträgen sowie deren betriebliche Gesamtbeschäftigung absolut in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor aufschlüsseln; sowie Daten zu Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund angeben; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit Haus- bzw. Firmentarifverträgen sowie deren betriebliche Gesamtbeschäftigung absolut in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Wirtschaftszweigen, nach Bundesländern, für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Sektor aufschlüsseln; sowie Daten zu Geschlecht, Vollzeit bzw. Teilzeit, Befristungen mit und ohne Sachgrund angeben; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe mit sogenannter OT-Mitgliedschaft und somit ohne Tarifgebundenheit innerhalb von Arbeitgeberverbänden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der tariflichen Öffnungsklauseln in Branchentarifverträgen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie hat sich Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Betriebe, die übertariflich entlohnen, und wie die Zahl und der Anteil der Beschäftigten, die übertariflich entlohnt werden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Tarifverdienste im Vergleich zu nichttariflichen Verdiensten entwickelt (bitte die letzten zehn Jahre ausweisen sowie nach Real- und Nominalverdienst differenzieren; bitte wenn möglich nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln; hilfsweise unter Angabe der Indexveränderungen; bitte die Daten für die zehn letzten Jahre, in denen entsprechende Daten vorliegen, ausweisen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Betriebe in der Privatwirtschaft, die tarifgebunden sind und zugleich über einen Betriebsrat verfügen (bitte nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie
a) nach Betrieben mit Betriebsräten, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen,
b) nach Betrieben ohne Betriebsräte, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträgen bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen aufschlüsseln)?