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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten für und durch in Deutschland stationierte Nato-Streitkräfte

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.04.2021

Aktualisiert

14.07.2023

Deutscher Bundestag

Kosten für und durch in Deutschland stationierte NATO-Streitkräfte

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Stationierungsstreitkräfte in Deutschland war mit dem „Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) geschaffen worden. Vertragspartner waren die Bundesrepublik Deutschland sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066). Im Jahr 2018 waren in der Bundesrepublik Deutschland etwa 36 000 Soldaten der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages stationiert (Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/12356).

Während die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte, die sich auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages in Deutschland aufhalten, statistisch erfasst wird, ist dies bei Soldatinnen und Soldaten, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, nicht der Fall (https://www.bundeswehr-journal.de/2019/auslaendische-streitkraefte-auf-deutschem-boden/). Denn neben der vertraglichen Einräumung des Rechts zur dauerhaften Stationierung kann die Bundesregierung erforderlichenfalls dem vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, z. B. zum Zwecke gemeinsamer Übungen mit Verbänden der Bundeswehr, im Einzelfall zustimmen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/truppenstationierungsrecht/217066).

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hatte 2020 angekündigt, 12 000 amerikanische Soldatinnen und Soldaten aus Deutschland abzuziehen, etwa ein Drittel aller noch in der Bundesrepublik stationierten Soldatinnen und Soldaten. Trump hatte den Teilabzug unter anderem mit vermeintlich zu geringen Verteidigungsausgaben Deutschlands begründet. Dies hätte vor allem drei Standorte in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz getroffen (dpa vom 29. Juli 2020). Dass bereits in Donald Trumps Amtszeit mit der Umsetzung begonnen wurde, verhinderte ein gegen den Willen des Präsidenten verabschiedetes Gesetzespaket zum Verteidigungshaushalt (dpa vom 5. Februar 2021).

Der neue US-Präsident Joe Biden hatte am 4. Februar 2021 erklärt, dass der Teilabzug des US-Militärs aus Deutschland vorerst gestoppt wird, bis die angeordnete Überprüfung der weltweiten Aufstellung des US-Militärs und der Stationierung von US-Soldaten abgeschlossen ist. Das soll bis Mitte des Jahres der Fall sein (dpa vom 5. Februar 2021).

Deutscher Bundestag Drucksache 19/27798 19. Wahlperiode 23.03.2021

Die Kosten für die Stationierung ihrer Truppen tragen die Partnernationen des Aufenthaltsvertrages in Deutschland grundsätzlich selbst. Das betrifft neben Sold und Bezügen für die Militärangehörigen sowie das „zivile Gefolge“ (gemäß NATO-Abkommen vom 19. Juni 1954) grundsätzlich auch die Kosten für deren Unterbringung und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen, für den Betrieb und die Unterhaltung der von ihnen genutzten Liegenschaften sowie für Löhne bzw. Gehälter der zivilen Arbeitskräfte.

Allerdings übernimmt die Bundesrepublik Deutschland Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen sowie bestimmte sogenannte Verteidigungsfolgekosten. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt worden sind, bestimmte Aufwendungen wie z. B. Grundsteuer und Abgaben, für die von den Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften, Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden sind (Artikel VIII Absatz 5 des NATO-Truppenstatuts (NTS)) sowie die Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte auf den von ihnen freigegebenen Liegenschaften mit eigenen Mitteln (Heimatmitteln) geschaffen haben. Von 2012 bis 2018 belief sich die Summe auf mehr als 760 Mio. Euro. Dabei entstanden für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland für Baumaßnahmen der NATO-Streitkräfte zwischen 2012 und 2018 Kosten in Höhe von ca. 404 Mio. Euro und bei der Stationierung der NATO-Kräfte in Höhe von ca. 356 Mio. Euro (Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/12356).

Im vergangenen Jahr sind die Kosten für den Aufenthalt ausländischer Truppen in Deutschland auf 48,3 Mio. Euro gestiegen. Das sind 8,2 Mio. Euro mehr als im Jahr zuvor. Mehr sogenannte Verteidigungsfolgekosten wurden im Zusammenhang mit britischen, niederländischen und auch kanadischen Streitkräften verzeichnet, während es bei den US-Streitkräften einen leichten Rückgang gab. Insgesamt betrachtet gingen auch Ausgaben für Bauprojekte – ein zweiter Posten – von noch 56,7 Mio. Euro im Jahr 2019 auf 50,6 Mio. Euro im vergangenen Jahr zurück (Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/27332).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartner des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) waren 2019 und 2020 in der Bundesrepublik Deutschland stationiert (bitte getrennt nach Jahren die Truppenstärke der Vertragspartnernationen auflisten)?

2

Wie verteilten sich die in Deutschland stationierten Soldatinnen und Soldaten der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages 2019 und 2020 auf die Bundesländer (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, worin die von 2019 auf 2020 stark gestiegenen sogenannten Verteidigungsfolgekosten der britischen Streitkräfte von 9 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro begründet sind (Antwort auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/27332)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, worin die von 2019 auf 2020 gestiegenen sogenannten Verteidigungsfolgekosten der niederländischen und kanadischen Streitkräfte begründet sind (Antwort auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/27332)?

5

Welche Vertragspartnernationen fallen unter „sonstige Streitkräfte“ bezogen auf die sogenannten Verteidigungsfolgekosten (Antwort auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/27332)?

6

Liegen für 2020 bereits die Ist-Kosten für die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages vor (wenn ja, bitte entsprechend der Jahre für die einzelnen Vertragspartnernationen getrennt aufführen; Antwort auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/27332)?

7

Wie verteilen sich die in den Jahren 2019 und 2020 angefallenen Verteidigungsfolgekosten und Kosten zur Durchführung von Baumaßnahmen für und durch in Deutschland stationierte Truppen der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages entsprechend der einzelnen Leistungen, soweit im Rahmen des internen Kassenwesens des Bundes eine getrennte Erfassung erfolgt (bitte entsprechend der Jahre für die einzelnen Vertragspartnernationen auflisten) (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/12356)?

8

Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend der Vertragspartnernationen auflisten)?

9

Wie viele Wohnungen mit welcher Gesamtfläche sind derzeit den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften der Vertragspartnernationen des Aufenthaltsvertrages zur Erfüllung ihrer „Verteidigungspflichten“ zur ausschließlichen Nutzung überlassen (bitte entsprechend der Vertragspartnernationen auflisten)?

10

Welche Liegenschaften (Übungsplätze, Kasernen, Testgelände, Wohnareale, Schulen, Kindergartenstätten sowie Krankenhäuser etc.) werden welchen ausländischen Streitkräften mit Stand vom 1. Januar 2021 dauerhaft zur Verfügung gestellt (bitte nach Entsendeland nach Truppen- bzw. Standortübungsplätzen, Kasernen, Depots, bundeseigenen Wohnliegenschaften sowie sonstigen Liegenschaften mit zivilen Bauten wie Schulen, Krankenhäuser, Sportanlagen unter Angabe des Bundeslandes, Landkreis und der Größe der Liegenschaften aufschlüsseln), und inwieweit gibt es diesbezüglich Änderungen gegenüber der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/12356)?

11

In welcher Höhe fielen für die Bundesrepublik Deutschland Kosten für den Erwerb von Grundstücken zur Deckung des militärischen Bedarfs der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte in den Jahren 2019 und 2020 an (bitte entsprechend getrennt für nach Jahren aufführen)?

12

In welcher Höhe wurden den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften in den Jahren 2019 und 2020 Restwerte für die von ihnen finanzierten Investitionen erstattet (bitte getrennt nach Jahren auflisten)?

13

In welcher Höhe sind Sanierungskosten inklusive Erkundungen für öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) auf ehemals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften in den Jahren 2019 und 2020 angefallen (bitte getrennt nach Bundesländern unter Angabe des Ortes sowie der Bezeichnung der Liegenschaft auflisten)?

14

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei Fortschreibung des Bauumsatzes im Zeitraum von 2021 bis 2030, und inwieweit ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen gegenüber ihrer Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/12356?

15

Welche konkreten Bauprojekte werden im Zusammenhang mit PESCO-Projekten (PESCO = Permanent Structured Cooperation) der EU in Deutschland bereits geplant bzw. ausgeführt, und welche (geplanten) Kosten sind für diese Projekte bis jetzt ausgewiesen?

16

Für wie viele militärische Übungen außerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften haben Stationierungsstreitkräfte in den Jahren 2019 und 2020 um Zustimmung gebeten (bitte entsprechend der Jahre nach Vertragspartnernation unter Angabe des Bundeslandes, Landkreis, Truppenstärke und Dauer der Übung auflisten)?

Berlin, den 17. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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