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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beachtung des Artenschutzes bei Sprengungen von Altmunition durch die Bundeswehr

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.04.2021

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514321.03.2025

Beachtung des Artenschutzes bei Sprengungen von Altmunition durch die Bundeswehr

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Lorenz Gösta Beutin, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 12. Januar 2021 begann für das deutsche Minenjagdboot „Datteln“ ein dreimonatiger Einsatz im Rahmen des ständigen Minenabwehrverbands 1 der NATO (SNMCMG1). Nach Angaben der Bundeswehr fand der erste Teil des Einsatzes in der Nordsee statt, bevor es Ende Februar in die Ostsee ging. Unter anderem würde die „Datteln“ demnach auch an sogenannten Historic-Ordnance-Disposal-Operationen (HOD-Operationen) in niederländischen und dänischen Gewässern teilnehmen. Bei derartigen Operationen werden u. a. Seeminen, Torpedos und Bomben gesprengt.

Nach ähnlichen HOD-Operationen des SNMCMG1 im August und November 2019 im Fehmarnbelt und südlich von Langeland unter Beteiligung des deutschen Minenjagdbootes „Weilheim“ waren tote Schweinswale angespült worden, deren Todesursache nach Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule auf Sprengtraumata zurückgeführt werden konnte (Siebert et al. 2020, Untersuchungen von Schweinswalen aus der Ostsee auf mögliche Effekte durch Sprengungen, Bericht an das Bundesamt für Naturschutz). Zwei weitere Berichte an das Bundesamt für Naturschutz (Gallus et al. 2020, Auswirkungen von Unterwassersprengungen auf die akustische Anwesenheit von Schweinswalen. Deutsches Meeresmuseum; DW Ship Consult 2020, Dokumentation von Minendetonationen Fehmarnbelt – August 2019, Bericht 3/1348-1) belegen die Anwesenheit von Schweinswalen im Gefahrenbereich der Sprengungen, was darauf schließen lässt, dass weder die vom SNMCMG1 durchgeführten Vergrämungsmaßnahmen ausreichend waren, um Schweinswale vor sprengbedingten Verletzungen zu schützen, noch Schweinswale ein Gebiet weiträumig meiden, in dem Sprengungen stattfinden.

Auswirkungen von Sprengungen für Meerestiere können weit in benachbarte Hoheitsgewässer hineinreichen (von Benda-Beckmann et al. 2015, Assessing the Impact of Underwater Clearance of Unexploded Ordnance on Harbour Porpoises (Phocoena phocoena) in the Southern North Sea. Aquatic Mammals 41(4): 503 bis 523). Davon können sowohl Schutzgebiete als auch grenzüberschreitende Populationen geschützter Arten betroffen sein. Die Auswirkungen müssen auch vor dem Hintergrund alarmierender Erkenntnisse zum Zustand des Schweinswals in deutschen Meeresgebieten bewertet werden. Die aktuelle Rote Liste (Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2)) bewertet beide in der deutschen Ostsee vorkommenden Populationen als „vom Aussterben bedroht“. Für die Nordsee hat eine kürzlich veröffentlichte Studie (Nachtsheim DA, Viquerat S, Ramírez-Martínez NC, Unger B, Siebert U and Gilles A (2021): Small Cetacean in a Human High-Use Area: Trends in Harbor Porpoise Abundance in the North Sea Over Two Decades. Front. Mar. Sci. 7:606609. doi: 10.3389/fmars.2020.606609) zu Schweinswal-Abundanzen einen Rückgang von knapp 4 Prozent pro Jahr im Sylter Außenriff ermittelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Erkenntnisse aus den Vorkommnissen im Bereich des NSG Fehmarnbelt im August 2019 haben aus Sicht des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) zu Veränderungen bei der aktuellen und weiteren HOD-Operationen unter deutscher Beteiligung geführt?

Welche technischen und operationellen Maßnahmen genau hat das BMVg ergriffen, damit sich Verletzungen und Todesfälle bei den nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (EU FFH-RL) und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützten Schweinswalen oder anderen Meeressäugetieren nicht wiederholen?

2

Welche Absprachen bestehen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bezüglich der HOD-Operationen?

In welcher Form wurde das BMU in die Planung der aktuellen HOD-Operation einbezogen?

3

Welche der durch das BMVg erlassenen technischen und operationellen Maßnahmen zum Schutz von Meeressäugetieren (siehe Frage 1) werden bei Übungen und Einsätzen der Bundeswehr in deutschen Gewässern, in Gewässern im EU-Ausland bzw. in Gewässern anderer NATO-Partner angewandt?

Welche sind verbindlich vorgeschrieben, welche freiwillig, sofern Unterschiede nach Hoheitsgewässern bestehen, bitte diese erläutern?

4

Welche besonderen Vorschriften gelten bei Einsätzen im Rahmen der SNMCMG1-Einsätze für Kriegsschiffe unter deutscher Flagge, welche für Kriegsschiffe unter der Flagge anderer NATO-Partner bezüglich des Einhaltens von deutschen bzw. europäischen Naturschutzbestimmungen in deutschen Gewässern und außerhalb?

5

In welchen Foren im Rahmen der NATO oder der multilateralen Zusammenarbeit im Ostseeraum bzw. Nordseeraum werden die sich aus der nachweislich für Schweinswale tödlichen Sprengpraxis ergebenden Konsequenzen für militärische Übungen bzw. Einsätze diskutiert, und mit welchem Ergebnis?

Welche Aktivitäten unternimmt das BMVg, um bei der NATO darauf hinzuwirken, mit geeigneten technischen und operationellen Maßnahmen den rechtlich gebotenen Artenschutz u. a. von Meeressäugetieren bei Unterwassersprengungen und beim Einsatz von Sonaren zu beachten und umzusetzen?

Berlin, den 23. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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