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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die neonazistische "Europäische Aktion" und das Bundesamt für Verfassungsschutz

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.05.2021

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2796925.03.2021

Die neonazistische „Europäische Aktion“ und das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Europäische Aktion“ (EA) war eine europaweit aktive neonazistische Vereinigung, mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie wurde 2010 gegründet, ihr gehörten unter anderem bekannte Holocaustleugnerinnen und Holocaustleugner an.

Im Jahr 2017 wurden bundesweit Durchsuchungen gegen Mitglieder der EA durchgeführt, unter anderem sollen diese paramilitärische Lager organisiert haben. Zu einer Anklageerhebung kam es nicht.

Im Februar 2021 wurden vier Mitglieder der Europäischen Aktion in Österreich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt (vgl. https://www.derstandard.de/story/2000122423366/erste-anklage-in-wien-wegen-aufbaus-einereuropaweiten-neonazi-armee; https://www.vienna.at/rechtsextreme-der-europaEischen-aktion-in-wien-verurteilt/6904673; https://www.welt.de/politik/deutschland/article165850069/Paramilitaerische-Zeltlager-im-Thueringer-Wald.html).

In der Antwort auf die Mündliche Frage 14 teilte die Bundesregierung mit: „Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegt eine Vielzahl von Meldungen verdeckter Quellen mit Bezug zur „Europäischen Aktion“ vor. Die aktuellsten 13 Meldungen stammen aus dem Jahr 2017, dem Jahr der Auflösung der „Europäischen Aktion“.“ (vgl. Plenarprotokoll 19/185).

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 19/24118 verweigerte die Bundesregierung die Auskunft zur Anzahl der vorliegenden Quellenmeldungen aufgrund eines „unzumutbaren Aufwands“. Weiterhin teilte sie mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen „immensen Aktenbestand“ verfüge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Akten bzw. Dateien liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Bezug zur Europäischen Aktion vor (bitte nach Umfang und Art der Akten, also Sachakten, Personenakten, Quellenakten etc., sowie entsprechend nach Umfang und Art der Dateien aufschlüsseln)?

2

Seit wann gibt es im BfV eine Sachakte zur Europäischen Aktion?

3

Seit wann gibt es im BfV Personenakten zur EA?

4

Wie sind die Akten mit Bezug zur Europäischen Aktion angeordnet?

5

Wie viele Akten bzw. Dateien gehen auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gemäß § 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG zurück?

6

Wie viele Akten bzw. Dateien gehen auf die Analyse offener, allgemein zugänglicher Quellen zurück?

7

Wie viele Akten bzw. Dateien gehen auf die Beobachtung öffentlicher Veranstaltungen zurück (bitte die einzelnen Veranstaltungen auflisten)?

8

Wie viele Akten bzw. Dateien gehen auf offene, unlegendierte Befragungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geheimdienstes zurück?

9

Wie viele Beschränkungsmaßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz führte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Europäischen Aktion durch (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2020 vor?

11

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2019 vor?

12

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2018 vor?

13

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2017 vor?

14

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2016 vor?

15

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2015 vor?

16

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2014 vor?

17

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2013 vor?

18

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2012 vor?

19

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2011 vor?

20

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2010 vor?

21

Erhielten deutsche Behörden Hinweise von ausländischen Behörden mit Bezug zur Europäischen Aktion (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörden und des Jahres beantworten)?

22

Wie oft, und wann befasste sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit der Europäischen Aktion?

23

Existierte zur Europäischen Aktion eine Arbeitsgruppe im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, und falls ja, von wann bis wann?

24

Hat die Bundesanwaltschaft in der Vergangenheit die Übernahme bzw. Einleitung eines Verfahrens gegen Mitglieder der Europäischen Aktion geprüft, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

25

Werden (ehemalige) Unterstützer oder Mitglieder der EA nach Kenntnis der Bundesregierung im sogenannten „Nordkreuz“-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Zeugen oder Beschuldigte geführt, und falls ja, wie viele?

26

Werden (ehemalige) Unterstützer oder Mitglieder der EA nach Kenntnis der Bundesregierung im sogenannten „Franco A.“-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Zeugen oder Beschuldigte geführt, und falls ja, wie viele?

27

Werden (ehemalige) Unterstützer oder Mitglieder der EA nach Kenntnis der Bundesregierung im sogenannten „Gruppe S.“-Verfahren der Bundesanwaltschaft als Zeugen oder Beschuldigte geführt, und falls ja, wie viele?

28

Sind unter den (ehemaligen) Unterstützern oder Mitgliedern der EA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Personen, die als Unterstützer oder Mitglieder von Combat 18 in Deutschland galten bzw. gelten, und falls ja, wie viele?

29

Wie viele Mitglieder oder Unterstützer der Europäischen Aktion verfügen oder verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Waffenerlaubnis?

30

Für den Fall, dass die Bundesregierung die Antwort auf eine oder mehrere Fragen mit der Begründung des Arbeitsaufwandes verweigert, wie viele Mitarbeitende und wie viele Arbeitsstunden wären schätzungsweise notwendig, um die Fragen zu beantworten?

31

In welchem Umfang hält die Bundesregierung eine Beantwortung der Fragen bezüglich Quellenmeldungen mit Bezug zur Europäischen Aktion für zumutbar?

Berlin, den 24. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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