Zwei Jahre neue Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Jessica Tatti, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt („Teilhabechancengesetz“, TCG) beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II; „Eingliederungszuschuss“) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) in Kraft.
Vor der Einführung dieser neuen bzw. veränderten Instrumente hatte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen (vgl. etwa https://www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-will-jobs-fuer-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html). Für die Maßnahmen wurden und werden der Bundesregierung zufolge den Jobcentern für den Zeitraum 2019 bis 2022 zusätzliche 4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt (vgl. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-teilhabechancengesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 2).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen erfahren, wie die Bundesregierung nach zwei Jahren Erfahrung mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II und der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, über die auch im IAB-Forschungsbericht 3/2021 berichtet wird, bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II – alte Fassung – im März 2017, im Juni 2017, im September 2017, im Dezember 2017, im März 2018, im Juni 2018, im September 2018, im Dezember 2018 (bitte jeweils Bestandszahlen für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2017 und 2018 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat sowie, falls möglich, die durchschnittliche Höhe je Förderfall während der gesamten Förderung insgesamt angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben der Jobcenter für Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II – alte Fassung – im Jahr 2017 bzw. 2018 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, angeben)?
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II – neue Fassung – im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020 (bitte Bestandszahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2019 und 2020 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat sowie, falls möglich, die durchschnittliche Höhe je Förderfall während der gesamten Förderung angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben der Jobcenter für Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II – neue Fassung – im Jahr 2019 bzw. 2020 (bitte in Euro für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, angeben)?
Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen nach der Reform der Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II den Erwartungen der Bundesregierung?
Falls nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder geplant?
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Beschäftigung schaffende Leistungen (Bestandszahlen, bitte ohne Arbeitsgelegenheiten angeben) im März 2017, im Juni 2017, im September 2017, im Dezember 2017, im März 2018, im Juni 2018, im September 2018, im Dezember 2018, also vor allem Leistungen zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“, aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sowie aus dem „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (bitte Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2017 und 2018 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die o. g. Beschäftigung schaffenden Maßnahmen im Jahr 2017 bzw. 2018 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, angeben)?
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2019 und 2020 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat, bitte in Höhe der Förderung insgesamt (ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer) sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die o. g. Beschäftigung schaffenden Leistungen im Jahr 2019 bzw. 2020 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, bitte die Angaben zusätzlich nach der Höhe der Förderung (ohne Berücksichtigung Passiv-Aktiv-Transfer) sowie nach der Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel differenzieren)?
Wie viele Personen und wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (bitte letzte verfügbare Angabe, bitte für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte monatliche Angaben ab Januar 2019 bis aktuell, bitte für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) weiblich, b) alleinerziehend, c) über 45 Jahre alt, d) über 55 Jahre alt, e) mit einer Behinderung lebend, f) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, g) ohne Schulabschluss oder h) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium (bitte letzten verfügbaren Stand angeben, bitte in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der Gesamtpopulation Deutschlands und bei allen Leistungsbeziehenden nach dem SGB II vertreten ist)?
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Beschäftigung schaffende Leistungen (Bestandszahlen, bitte ohne Arbeitsgelegenheiten angeben) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020, also vor allem Leistungen zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (Restabwicklung), aus dem „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Restabwicklung) und Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II (bitte Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2019 und 2020 (bitte in Euro die Förderung pro Person und Monat angeben, bitte die Höhe der Förderung insgesamt (ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer) sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die o. g. Beschäftigung schaffenden Leistungen im Jahr 2019 bzw. 2020 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben, bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben, bitte die Angaben zusätzlich nach der Höhe der Förderung (ohne Berücksichtigung Passiv-Aktiv-Transfer) sowie nach der Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel differenzieren)?
Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Bei wie vielen der geförderten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?
Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei öffentlichen Arbeitgebern, b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte gesamt sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten, bitte ggf. ausführen, falls sich zwischen 2019 und heute die Gewichte deutlich verändert haben)?
Für welche Beschäftigungsdauer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 und 2020 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren, fünf Jahren hatten, bitte, falls möglich, getrennt nach Antritten in den Jahren 2019 und 2020)?
Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, Bewilligungen ggf. auf ein oder zwei Jahre festzulegen, anstatt die gesetzlich vorgesehene Regeldauer von fünf Jahren auszuschöpfen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach zwei Jahren Förderdauer (mit Förderhöhe 100 Prozent) Maßnahmen nach § 16i SGB II nicht verlängert wurden und die bisher geförderte Person im Anschluss wieder im SGB-II-Leistungsbezug war bzw. blieb (falls ja, bitte Größenordnung angeben)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich zulässig, dass Unternehmen geförderte Personen lediglich für die zwei Jahre mit voller Förderung beschäftigen und anschließend nicht zu einer Verlängerung (mit nur noch teilweiser Förderung) bzw. Weiterbeschäftigung bereit sind?
Falls ja, sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf, etwa durch Rückzahlungsverpflichtung für bewilligte Zuschüsse, falls kein wichtiger Grund für die Nichtweiterbeschäftigung besteht, oder durch den zukünftigen Ausschluss des betreffenden Unternehmens von vollen Förderungen nach § 16i SGB II bei anderen Personen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen seit Januar 2019 Sanktionen nach den §§ 31 bis 32 SGB II verhängt wurden, weil Leistungsbeziehende sich weigerten, an einer Maßnahme nach § 16i SGB II teilzunehmen oder diese ohne wichtigen Grund abbrachen (falls ja, bitte Fallzahlen angeben)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Teilnahme an der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung („Coaching“) nach a) § 16e Absatz 4 SGB II bzw. b) § 16i Absatz 4 SGB II für die geförderten Personen freiwillig, oder besteht die Möglichkeit, die Menschen von ihren Arbeitsplätzen abzuberufen oder zu sanktionieren, falls sie nicht bereit sind, am Coaching teilzunehmen („Zwangscoaching“)?
Wurden der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen seit Januar 2019 Förderungen nach § 16i SGB II beendet wurden, weil Leistungsbeziehende sich weigerten, an einem solchen „Coaching“ teilzunehmen oder dieses ohne wichtigen Grund abbrachen (falls ja, bitte Fallzahlen angeben)?
Wurden der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen seit Januar 2019 Sanktionen nach den §§ 31 bis 32 SGB II verhängt wurden, weil Leistungsbeziehende sich weigerten, an einem solchen „Coaching“ teilzunehmen oder dieses ohne wichtigen Grund abbrachen (falls ja, bitte Fallzahlen angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die sehr hohe Varianz in den konkreten Einsatzpraxen der Coachings, welche die Autorinnen und Autoren des Zwischenberichts des IAB zeigen und dann bewerten, dass die praktische Umsetzung dem Bedarf „[…] mitunter nicht gerecht zu werden“ scheint (IAB-Forschungsbericht 3/2021, S. 179 f.)?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, bestimmte Inhalte oder Qualitätsanforderungen als Mindeststandards vorzugeben, damit alle Teilnehmenden unabhängig vom Zufall des Wohnorts eine Mindestqualität der Coachings bzw. der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung erwarten können, und falls ja, wie will die Bundesregierung hier weiter vorgehen?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, welche a) Kommunen bzw. b) Bundesländer in welcher Höhe zusätzliche Mittel, zum Beispiel aus der eingesparten Summe der kommunalen Anteile der Kosten der Unterkunft und Heizung oder zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung stellen, um mehr Langzeitarbeitslosen eine geförderte Beschäftigung zu ermöglichen (bitte jeweils Kommune bzw. Bundesland benennen, und wenn möglich die geplante Verwendung der zusätzlichem Mittel skizzieren)?
Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, insbesondere des neuen Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, den ursprünglichen Erwartungen der Bundesregierung?
Falls nein, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?
Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlen und deren Entwicklung bis Ende 2024 die Anzahl von 150 000 geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hat?
Falls nein, von welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute aus?
Entspricht diese prognostizierte Fallzahl den Zielvorstellungen des BMAS, und falls nein, mit welchen konkreten Maßnahmen soll gegengesteuert werden?
Wie viele zusätzliche Mittel stellte bzw. stellt die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jobcentern in den Jahren 2017 bis 2022 für die Förderinstrumente nach § 16i bzw. § 16e SGB II zur Verfügung (bitte insgesamt als auch für die einzelnen Jahre getrennt aufschlüsseln)?
Wie definiert die Bundesregierung dabei „zusätzliche Mittel“?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020, also nach der Reform der Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II, mehr Mittel für die Lohnkostenzuschüsse von den Jobcentern ausgegeben (bitte ggf. mit konkreter Mehrausgabenhöhe in Millionen Euro/Jahr angeben)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020, also nach der Einführung der „Teilhabe am Arbeitsleben“ nach § 16i SGB II, mehr Mittel für Beschäftigung schaffende Maßnahmen (ohne Arbeitsgelegenheit) ausgegeben als in den Jahren 2017 und 2018 für die alten, abgelösten Programme – u. a. „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit (bitte ggf. mit konkreter Mehrausgabenhöhe in Millionen Euro/Jahr angeben, bitte unter Berücksichtigung der Minderausgaben durch den Passiv-Aktiv-Transfer angeben)?