Einsatz von Beamtinnen und Beamten aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden in der Privatwirtschaft
der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Petra Pau, Matthias W. Birkwald, Michel Brandt, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2004 wurde das Personalaustauschprogramm „Öffentliche Hand – Privatwirtschaft“ ins Leben gerufen. Dies erfolgte unter der Zielsetzung, fachliche Kompetenz aus der Privatwirtschaft in Bundesministerien und Bundesbehörden zu befördern. Gleichzeitig ist es im Rahmen dieses Programms möglich, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in die Privatwirtschaft wechseln. Der Tätigkeitswechsel ist zeitlich beschränkt und führt in der Regel nicht zu einer Veränderung im früheren Arbeitsverhältnis. Über den Einsatz externer Personen in der Verwaltung berichtet die Bundesregierung jährlich. Einen Überblick über die Anzahl und konkreten Fälle von Beamtinnen und Beamten aus Bundesministerien und Bundesbehörden, welche in der Privatwirtschaft eingesetzt sind bzw. eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft ausüben, gibt es nach Kenntnisstand der Fragestellenden nicht. Einzelfälle wie etwa ein beurlaubter Beamter des Auswärtigen Amts, der seit Februar 2014 den Bereich „Internationale und Europäische Politik bei der Volkswagen AG leitet, basiert auf journalistischen Recherchen (www.taz.de/!5477885). Die letzte Kleine Anfrage hierzu ist nach Kenntnisstand der Fragestellenden aus dem Jahr 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1511). Darin bewertet die Bundesregierung das Personalaustauschprogramm durchweg positiv und erkennt weder allgemeine Interessenkonflikte, noch, wie im Einzelfall des Volkswagenmitarbeiters, besondere Konsequenzen auch vor dem Hintergrund des Abgasskandals des niedersächsischen Automobilbauers.
Zum Komplex Sonderurlaub für Bundesbeamte zum Einsatz in Bundesbehörden im Hinblick auf private Sicherheitsunternehmen hatte bereits eine frühere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/11947) einiges Licht ins Dunkel gebracht. Von aktuellem Interesse sind Berichte über die Beteiligung von deutschen Polizisten bei der Firma Asgaard und ggf. weiteren solchen Sicherheitsfirmen, die Fragen nach den Umständen der Bewilligung von Beurlaubungen von Bundesbeamten der Sicherheitsbehörden des Bundes und aktiven bzw. Bundeswehrsoldaten im Ruhestand im Hinblick auf deren Beamten- bzw. soldatenrechtliche Grundlage (siehe https://wwww.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bundeswehr-asgaard-rechtsradikale-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Beamtinnen und Beamte aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden haben seit Januar 2018 bis heute einen Einsatz bzw. eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft im Rahmen einer Zuweisung aufgenommen (bitte die entsendende Institution, aufnehmende Institution der Privatwirtschaft, Anzahl der entsendeten Beamten, Zeitraum und Einsatzdauer des jeweiligen beamten einzeln ausgewiesen, Aufgaben bzw. Einsatzgebiet des Beamten, besondere Auflagen für den Beamten nennen)?
a) Durch wen wurde der Einsatz konkret angeordnet, und mit welcher Begründung?
b) Handelte es sich um einen Austausch? Wenn ja, bitte angeben, wer der bzw. die Austauschpartner oder Austauschpartnerin war?
c) Wie wurde über die Einsatzstellen bzw. aufnehmenden Institutionen entschieden?
d) Wurden die Bezüge der Beamten oder des Beamten weiterhin durch die entsendende Behörde weiter gezahlt? Auf welcher Grundlage wurde hierüber entschieden?
e) Gab es Beamte, die während oder unmittelbar nach Ende des Einsatzes im Rahmen der Zuweisung aus ihrem Beamtenverhältnis entlassen wurden? Wenn ja, wie viele waren das, und was waren die Gründe?
f) Gab es Fälle, in denen erfolgte Zuweisungen durch Bundesministerien, Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Nachhinein versagt wurden (zum Beispiel durch eine höhere Behörde bzw. Instanz oder einen Gerichtsbeschluss)? Wenn ja, durch wen wurde die Zuweisung gestoppt, wie viele waren das, und warum erfolgte der Stopp?
Wie viele externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in der 19. Legislaturperiode eingesetzt im (bitte nach der nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten organisationsebene, mit Nennung der entsendenden Organisation, mit Darstellung der durchschnittlichen Entsendungsdauer sowie inwieweit Kostenerstattung an die entsendende Stelle gewährt wurde, differenzieren):
a) Bundeskanzleramt;
b) Bundespresseamt;
c) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
d) Auswärtiges Amt;
e) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat;
f) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
g) Bundesministerium der Finanzen;
h) Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
i) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz;
j) Bundesministerium der Verteidigung;
k) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
l) Bundesministerium für Gesundheit;
m) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;
n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit;
o) Bundesministerium für Bildung und Forschung;
p) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamten aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden auf Sonderurlaub mit dem Zweck der Aufnahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft wurden seit Anfang der 19. Wahlperiode nicht genehmigt (bitte mit Nennung der Institution des Antragstellers, der gewünschten aufnehmenden Institution, des Zeitpunkts des Antrags, der beantragten Dauer der Beurlaubung, des möglichen Aufgaben- bzw. Einsatzgebiets auflisten)?
Ist ein beurlaubter Beamter, der bei Volkswagen als Leiter des Bereichs Internationale und Europäische Politik tätig ist oder gewesen ist, der zuvor persönlicher Referent verschiedener Staatssekretäre und ab Leiter des Büros Staatssekretäre im Auswärtigen Amt war, bevor er 2009 Gesandter und Ständiger Vertreter des deutschen Botschafters in Washington wurde, inzwischen ins Auswärtige Amt zurückgekehrt (siehe Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1511)?
Falls nein, steht ihm diese Rückkehr immer noch offen, und für wie lange ist eine Rückkehr möglich?
Wurde seit Beginn der 19. Wahlperiode nach § 24 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Beamtinnen und Beamten aus einem Bundesministerium, dem Bundeskanzleramt oder einer Bundesbehörde der Sonderurlaub im Zusammenhang mit deren Tätigkeit in der Privatwirtschaft widerrufen, und wenn ja, wie vielen, und mit welcher Begründung (bitte auflisten)?
Haben Beamtinnen und Beamte aus Bundesministerien oder dem Bundeskanzleramt seit Beginn der 19. Wahlperiode genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten in der Privatwirtschaft aufgenommen (bitte das Bundesministerium und die Institution der Privatwirtschaft, den Zeitraum und Dauer der Nebentätigkeit, den durchschnittliche wöchentlichen Stundenumfang der Tätigkeit, Aufgaben bzw. Einsatzgebiet des Beamten oder der Beamtin, besondere Auflagen für Beamtinnen und Beamten nennen)?
Gibt es angeschlossene oder laufende gerichtliche Überprüfungen von Fällen des Einsatzes von Beamtinnen und Beamten aus Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt oder Bundesbehörden in der Privatwirtschaft?
Wenn ja, welche sind das?
Wie haben die Gerichte geurteilt?
Gab es in der Vergangenheit bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Fälle, in denen aktive oder pensionierte Beamte des Bundes, insbesondere aus den Sicherheitsbehörden des Bundes, und aktive oder im Ruhestand befindliche Bundeswehrsoldaten im Rahmen von Sonderurlaub für private Sicherheitsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder im Ausland in der Vergangenheit und derzeit tätig (gewesen) sind (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
In welchen Fällen erhielten bzw. erhalten die betreffenden Personen unbezahlten Sonderurlaub (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
In welchen Fällen erhielten bzw. erhalten die betreffenden Personen bezahlten Sonderurlaub, weil der Sonderurlaub nach Einschätzung der über die Erteilung des Sonderurlaubs entscheidenden Behörde auch dienstlichen Zwecken diene (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
Worauf stützte bzw. stützt in den Fällen der Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung die über die Gewährung des Sonderurlaubs jeweils entscheidende Behörde ihre Einschätzung, dass der Sonderurlaub auch dienstlichen Zwecken diene (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
In welchen Fällen wurde der bezahlte Sonderurlaub für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen, in welchen Fällen für mehr als zwei Wochen gewährt (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
In welchen Fällen wurde Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für mehr als sechs Monate gewährt (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
Worauf stützte bzw. stützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in welchen Fällen zu Frage 8 seine Zustimmung zur Beurlaubung im Hinblick auf die Voraussetzung, dass der Sonderurlaub von mehr als sechs Monaten auch dienstlichen Zwecken diene (bitte in anonymisierter Form nach Stammbehörde, Dienstgrad und Sektor sowie geographisches Einsatzgebiet des jeweiligen Sicherheitsunternehmens aufführen)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen es nach Beendigung des Einsatzes und der Rückkehr eines Beamten bzw. einer Beamtin zu seiner bzw. ihrer entsendeten Dienstbehörde zu Interessenkonflikten kam, und wenn ja, wie viele sind das, und wie wurde mit ihnen umgegangen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich Interessenkonflikte während der Tätigkeit erst im Nachhinein herausgestellt haben, und wenn ja, wie viele Fälle sind das, und wie wurde damit umgegangen?