BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Saatgutverunreinigungen mit dem gentechnisch veränderten Mais NK603

2009 festgestellte gentechnische Kontaminationen von Saatgut; Verunreinigung von Saatgut mit dem gentechnisch veränderten Mais NK 603, zeitlicher Ablauf und Verzögerung der Kontrolle des Saatguts durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsens, Umgang mit kontaminierten Maisfeldern, entstandener Schaden, Haftung; Konsequenzen aus dem Kontaminationsfall, Nulltoleranz bei Saatgut oder Einführung eines Schwellenwertes

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

08.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/225621. 06. 2010

Saatgutverunreinigungen mit dem gentechnisch veränderten Mais NK603

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan van Aken, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine der Grundvoraussetzungen für die Sicherung der sogenannten Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und konventionell gezüchteten Pflanzen ist eine möglichst lückenlose Saatgutkontrolle. Um eventuelle Verunreinigungen (Kontaminationen) bereits vor der Ausbringung des Saatgutes zu verhindern, haben sich alle Bundesländer verpflichtet, ihre Saatgutkontrollen bereits frühzeitig im Jahr 2010 durchzuführen (Handlungsleitfaden der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik). Rechtzeitig vor der Aussaat sollte durch dieses Vorgehen gesichert werden, dass gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe auch wirklich nur gentechnikfreies Saatgut geliefert bekommen. Die meisten Bundesländer kamen dieser Absprache mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nach und veröffentlichten die Ergebnisse ihrer Kontrollen. Daraufhin wurden die kontaminierten Saatgutchargen noch vor der Aussaat zurückgerufen und unschädlich gemacht.

Durch die Umweltschutzorganisation Greenpeace e. V wurden die Ergebnisse der Bundesländer nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfragt, zusammengefasst und im März 2010 veröffentlicht. Einzig das Bundesland Niedersachsen gab seine bereits im Februar erprobten Ergebnisse nicht preis. Wegen erkrankter und verreister Mitarbeiter habe es eine zweiwöchige Verzögerung bei der Information des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz und einer betroffenen Saatgutfirma durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gegeben, die erst am 27. April 2010 erfolgt sein soll. Erst per Gerichtsbeschluss vom 3. Juni 2010 habe die Firma zur Offenlegung ihrer Lieferdaten gezwungen werden können. Die Maisaussaat lag zu diesem Zeitpunkt bereits einige Wochen zurück. Das BMELV und die anderen Bundesländer wurden am 30. April 2010 informiert.

Direktes Resultat aus dieser zeitlichen Verzögerung war die Auslieferung und Ausbringung von kontaminiertem Maissaatgut der Firma Pioneer Hi-Bred Northern Europe Sales Division GmbH aus Buxtehude in mehrere Bundesländer. In den Proben waren Verunreinigungen mit dem Event NK603 gefunden worden. Dieser Mais hat in Europa seit 2004 bzw. 2005 eine Zulassung als Lebens- bzw. Futtermittel, darf allerdings nicht kommerziell angebaut werden. Eine Aussaat auch kleinster Mengen ist daher unzulässig. Ein Antrag auf Anbauzulassung wurde 2005 gestellt, ist jedoch noch nicht entschieden.

Durch die Verunreinigung der Felder von gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben – zu einer Zeit, in welcher überhaupt keine gentechnisch veränderte Maissorte zum Anbau in Deutschland zugelassen ist – sind die im § 1 des Gentechnikgesetzes (GenTG) genannten Schutzgüter – vor allem die gentechnikfreie Landwirtschaft – gefährdet. Greenpeace e. V. sprach in diesem Zusammenhang vom bis dato größten Gentechnik-Saatgut-Skandal in Deutschland. Eine schleichende Verunreinigung von Saatgut, Lebens- und Futtermitteln wird befürchtet. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL) stellte wegen der gentechnischen Verunreinigungen im Maissaatgut am 13. Juni 2010 Strafanzeige gegen Unbekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

In welchen Bundesländern wurden im Jahr 2010 gentechnische Kontaminationen von Saatgut festgestellt?

Um welche Events handelte es sich hierbei?

Wie viele Proben wurden in den einzelnen Bundesländern und insgesamt genommen?

Wie hoch waren die festgestellten Verunreinigungen?

Woher stammte das Saatgut?

2

Nach welchen Kriterien wurde entschieden, aus welchen Saatgutchargen Kontrollproben gezogen werden sollen?

Wurde dabei ein potentiell erhöhtes Kontaminationsrisiko aufgrund der Pflanzenart bzw. der Saatgutherkunft berücksichtigt?

3

Welche Kontrolldichte (Zeitabläufe, Anzahl der Proben) im Rahmen der im Frühjahr stattfindenden jährlichen Saatgutkontrollen der Bundesländer hält die Bundesregierung für angemessen, um eine wirksame Kontrolle des Saatgutes zu gewährleisten und somit Kontaminationen zu verhindern?

Sind die Saatgutkontrollen der Saatgutanbieter ausreichend, und werden diese in jedem Fall nach einem standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zeitliche Abfolge der Probenahme am 9. Februar 2010 durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die deutlich verzögerte Information der Öffentlichkeit durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz?

Wie ist die Informationsrückhaltung durch den beprobten Saatgutbetrieb zu erklären?

Welche strafrechtlichen Konsequenzen können sich aus dieser Verzögerung ergeben?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualität der Probenahme und -analyse durch das Bundesland Niedersachsen?

Sind sie entsprechend der üblichen Standards durchgeführt worden?

Ist es für die Bewertung „positiver Befund“ erheblich, ob keimfähige transgene Maiskörner oder lediglich Spuren transgener DNA (z. B. Maisstaub) gefunden wurde?

Welches Referenzmaterial stand für die Analyse der Proben zur Verfügung?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ort, Zeitpunkt, Quelle bzw. Ursache der Kontamination mit NK603?

Wie wird sich die Bundesregierung in die Aufklärung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und dem Saatgutproduzenten einbringen?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lieferung der kontaminierten Saatguteinheiten an Großhändler und einen anschließenden Weiterverkauf?

Welche Ermittlungen wurden in dieser Richtung unternommen?

In welche Bundesländer wurde ausgeliefert?

An wie viele Landwirtschaftsbetriebe wurde ausgeliefert?

Wie viele Hektar wurden mit diesem Maissaatgut bestellt?

Wie viele Chargen wurden nicht ausgebracht?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anordnungen der zuständigen Landesbehörden zum Umgang mit den kontaminierten Maisschlägen?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Bundesländer in ähnlichen Fällen im Jahr 2009?

10

Wie ist entsprechend des GenTG bei einem mit NK603 kontaminierten Maisschlag zu verfahren?

Was ist bei einem Umbruch zu beachten?

Wäre eine Verwendung des Erntegutes in einer Biogasanlage zulässig?

Welche Pflanzenschutzmittel garantieren die Vernichtung aller gentechnisch veränderter Pflanzen auf dem Feld?

Wer ist für die Durchwuchskontrolle zuständig?

11

Werden die durch NK603 kontaminierten Flächen im Standortregister aufgeführt (bitte begründen)?

Wenn ja, wann erfolgt die Eintragung?

Wenn nein, wie werden angrenzende Landwirtschaftsbetriebe informiert?

12

Welche Anbaumöglichkeiten (Kulturen) haben Landwirtschaftsbetriebe angesichts des bereits fortgeschrittenen Jahres für Flächen, die aufgrund der Kontamination mit NK603 umgebrochen werden mussten bzw. umgebrochen wurden?

Welche Opportunitätskosten entstehen beim Umbruch pro Hektar?

13

Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine Entschädigung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe organisiert werden?

Wer haftet für den Schaden?

Sieht die Bundesregierung eine Teilschuld beim Bundesland Niedersachsen, weil nicht rechtzeitig vor Aussaat die Probeergebnisse veröffentlicht wurden (bitte begründen)?

Welcher zu entschädigender Schaden ist insgesamt entstanden (z. B. Folgeschäden in der nächsten Anbausaison durch Durchwuchsmais)?

14

Welche Konsequenzen und Maßnahmen wurden aus dem Dialog zwischen BMELV und den Bundesländern zum vorliegenden Kontaminationsfall bezogen bzw. abgeleitet?

15

Teilt die Bundesregierung die den Vorgang relativierenden Auffassungen des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, während der Befragung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag am 9. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/45), in der er auf die Größenordnung der Kontamination mit NK603 hinwies („1 Korn von 1 000 Körnern“) sowie auf die mögliche Kontamination seines Frühstücks („praktisch könnten sowohl Sie als auch ich solchen Mais heute früh mit dem Frühstücksmüsli verzehrt haben“)?

Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Ausspruch des Parlamentarischen Staatssekretärs „Wir sollten die Kirche im Dorf lassen“?

16

Teilt die Bundesregierung die am 10. Juni 2010 im Rahmen der Landtagssitzung getroffene Aussage der niedersächsischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Astrid Grotelüschen, dass die Kontaminationen mit NK603 keine Auswirkung auf Bienen hätten, weil Bienen Mais nicht anfliegen würden (bitte begründen)?

17

Welche Position bezieht die Bundesregierung in der europäischen Debatte zur so genannten Nulltoleranz beim Saatgut (bitte differenzieren nach Kontaminationen mit zugelassenen und nicht zugelassenen Events)?

Hält sie eine Beibehaltung der Nulltoleranz für notwendig und praktikabel (bitte jeweils begründen)?

18

Welche Kontaminationen (Saatgut, Futtermittel, Lebensmittel) wurden im Jahr 2009 in der Europäischen Union (EU) festgestellt, und wie viele Tonnen waren davon jeweils betroffen?

Aus welchen Ländern stammten kontaminierte Saatgut-/Futtermittel-/Lebensmittellieferungen?

19

Wie würde sich die Aufhebung bzw. Abschaffung der Nulltoleranz und die Einführung eines Schwellenwertes für zulässige Kontaminationen im Saatgut auf die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa auswirken?

Welchen Schwellenwert hielte die Bundesregierung für angemessen und warum?

20

Wann wird die Bundesregierung die bereits öffentlich zugesagten pflanzenartspezifischen Anbauvorgaben gemäß der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung für die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel erlassen?

21

Welche Änderungen im EU-Gentechnikrecht hält die Bundesregierung für angemessen, und mit welchen Positionen wird sie sich in die von der EU-Kommission angestoßene Debatte einbringen?

Wird die Bundesregierung von einem möglichen Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen als Ergänzung der EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) Gebrauch machen (bitte begründen)?

Berlin, den 21. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen