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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unabhängige Politikberatung für evidenzbasierte Drogenpolitik

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.04.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2810230.03.2021

Unabhängige Politikberatung für evidenzbasierte Drogenpolitik

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Sabine Leidig, Norbert Müller (Potsdam), Żaklin Nastić, Petra Pau, Victor Perli, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gerade in der Drogen- und Suchtpolitik ist es nach Ansicht der Fragestellenden wichtig, weg von einer ideologiegetriebenen, hin zu einer evidenzbasierten Politik zu kommen, die unvoreingenommen wirksame von unwirksamen Maßnahmen trennt und gesamtgesellschaftliche Folgen in den Blick nimmt (z. B. https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/kompetenz-statt-ideologie-in-der-drogenpolitik/). Die Beratung durch unabhängige Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen ist erforderlich – nicht nur um den aktuellen Wissenstand in Erfahrung zu bringen, sondern auch um die Meinungsbildung in der Politik transparent zu machen. DIE LINKE. hat im Bundestag gefordert, die beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen der Drogenpolitik unabhängig evaluieren zu lassen (Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/1613).

In der Vergangenheit wurden auch durch die Bundesregierung unabhängige Expertinnen- und Expertengremien berufen, so der Drogen- und Suchtrat sowie zuvor die Drogen- und Suchtkommission. Während die Drogen- und Suchtkommission (1999 bis 2002) noch eine externe Expertinnen- und Expertengruppe war, gehörten dem Drogen- und Suchtrat (einberufen 2004 von der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans, FDP) nur noch vorwiegend Vertreterinnen und der Regierung, Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften an (https://mybrainmychoice.de/drogen-und-suchtrat/). Die Zusammensetzung sollte damals geheim gehalten werden und konnte nur über einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz in Erfahrung gebracht werden (ebenda).

Anders als bei ihren Vorgängerinnen ist die Berufung eines solchen Gremiums durch die aktuelle Drogenbeauftragte der Bundesregierung nicht bekannt. Stattdessen wurden nur zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, deren Aufgabe es nicht ist, grundlegende und gesamtgesellschaftliche Fragen der Drogen- und Suchtpolitik zu erörtern (ebenda). Entsprechend forderte eine mit über 24 000 Stimmen unterstützte Petition die Einsetzung einer „unabhängigen Fachkommission“ (https://www.change.org/p/frau-ludwig-engagieren-sie-eine-unabh%C3%A4ngige-fachkommission-f%C3%BCr-eine-neue-drogenpolitik?utm_source=share_petition&utm_medium=custom_url&recruited_by_id=c001b720-a3fe-11ea-932d-99af0ac9b960).

Ein stärkerer Einbezug von Suchtexpertinnen und Suchtexperten, NGOs und Interessenvertretungen von Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten in die Gestaltung der Drogenpolitik wird auch vom Rat der Europäischen Union nahegelegt. In der am 18. Dezember 2020 veröffentlichten EU-Drogenstrategie 2021–2025 wird festgehalten: „Die sinnvolle Teilhabe und Beteiligung der Zivilgesellschaft […] sollte bei der Gestaltung und Umsetzung der Drogenpolitik auf nationaler Ebene, EU-Ebene und internationaler Ebene sichergestellt werden“ (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14178-2020-INIT/de/pdf; S. 35).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die externe wissenschaftliche Beratung für die Drogenpolitik, und welchen Stellenwert hat dabei für sie Transparenz?

2

Warum wurde auf die Einsetzung eines unabhängigen, fachübergreifenden, wissenschaftlichen Beratungsgremiums bereits seit 2011 verzichtet?

Was unterscheidet die Drogenpolitik etwa von der Gesundheitspolitik, wo der entsprechende Sachverständigenrat regelmäßig unabhängige und transparente Handlungsempfehlungen abgibt?

3

Welche Zusammensetzung hatte der Drogen- und Suchtrat seit seiner Einsetzung (bitte einzelne Vertreterinnen und Vertreter und Institutionen sowie jeweils die Zeit der Zugehörigkeit aufzählen)?

4

Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung bzw. die derzeitige Drogenbeauftragte der Bundesregierung den Drogen- und Suchtrat nicht erneut eingesetzt haben?

5

Welche Treffen zu welchen Themen gab es von der interministeriellen Arbeitsgruppe Sucht und Drogen während der 19. Wahlperiode des Bundestages?

Welche Ressorts bzw. beauftragte Personen nahmen an den Treffen jeweils teil, und welche Themen wurden jeweils besprochen?

6

Inwiefern sieht die Bundesregierung Drogenpolitik als gesamtgesellschaftliche und damit ressortübergreifende Aufgabe an?

7

Welche Treffen der Bundesregierung gab es mit welchen Organisationen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der 19. Legislaturperiode, in denen eine grundlegende Infragestellung der herrschenden Prohibitionspolitik besprochen wurde?

Welche Organisationen haben sich hierbei für eine grundlegende Abkehr von der Prohibitionspolitik bei einzelnen oder allen illegalen Drogen ausgesprochen, und welche Organisationen haben sich für eine Beibehaltung des derzeitigen Kurses ausgesprochen?

8

Inwiefern wird die Bundesregierung die Aufforderung in der EU-Drogenstrategie berücksichtigen, auf nationaler Ebene bei der Gestaltung der Drogenpolitik die Zivilgesellschaft einzubeziehen?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in der Existenz des regelmäßig erscheinenden Alternativen Drogen- und Suchtberichts (https://alternativer-drogenbericht.de/) ein Zeichen einer fehlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Politikberatung zu sehen ist, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Berlin, den 17. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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